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Findok · Richtlinien

AD-7001

1.2. Feststellung des Dumpings

überholte Fassung (bis 31.08.2017)RichtlinieBMF-010301/0021-IV/7/2016gilt ab 01.01.2007

Inhaltsverzeichnis der AD-7001

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2007 bis 31.08.2017.

Wortlaut laut Findok

1.2. Feststellung des Dumpings 1.2.1. Vergleich Durch einen Vergleich zwischen dem im Ausfuhrland gezahlten oder zu zahlenden Preis (Normalwert) und dem Preis, der bei der Ausfuhr in die Gemeinschaft für eine verkaufte Ware gezahlt wird, oder zu zahlen ist (Ausfuhrpreis), wird die Dumpingspanne ermittelt und im eingeleiteten Prüfungsverfahren die Schädigung für einen Wirtschaftszweig der Gemeinschaft festgestellt.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010301/0021-IV/7/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010301/0024-IV/7/2007
Stammnummer
27616
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 15)
Gültig
01.01.2007 bis 31.08.2017
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF