Findok · Richtlinien
AD-7001
1.2. Feststellung des Dumpings
überholte Fassung (bis 15.12.2020)Richtlinie2020-0.372.427gilt ab 23.09.2020
Inhaltsverzeichnis der AD-7001
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 23.09.2020 bis 15.12.2020.
Wortlaut laut Findok
1.2. Feststellung des Dumpings
1.2.1. Vergleich
Durch einen Vergleich zwischen dem im Ausfuhrland gezahlten oder zu zahlenden Preis (Normalwert) und dem Preis, der bei der Ausfuhr in die Union für eine verkaufte Ware gezahlt wird, oder zu zahlen ist (Ausfuhrpreis), wird die Dumpingspanne ermittelt und im eingeleiteten Prüfungsverfahren die Schädigung für einen Wirtschaftszweig der Union festgestellt.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.372.427
- GZ der Erstfassung
- BMF-010301/0024-IV/7/2007
- Stammnummer
- 27616
- Enthalten in Fassung
- 11 (geltend: 15)
- Gültig
- 23.09.2020 bis 15.12.2020
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF