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Findok · Richtlinien

VB-0320

0. Einführung

überholte Fassung (bis 15.09.2014)RichtlinieBMF-010311/0062-IV/8/2013gilt ab 01.08.2013

Inhaltsverzeichnis der VB-0320

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.08.2013 bis 15.09.2014.

Wortlaut laut Findok

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr (einschließlich der Durchfuhr) von Tieren, tierischen Rohstoffen und Erzeugnissen und Gegenständen, die Träger des Ansteckungsstoffes von Tierseuchen sein können, anzuwendenden nichtwirtschaftlichen Beschränkungen sind die folgenden: 1.das Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909; 2.die Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2008 - BVO 2008, BGBl. II Nr. 473/2008; 3.die Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2008 - VEVO 2008, BGBl. II Nr. 474/2008; 4.die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 388/2010 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstzahl von Heimtieren bestimmter Arten, die zu anderen als Handelszwecken verbracht werden können, dem Durchführungsbeschluss 2011/874/EU der Kommission zur Festlegung der Liste der Drittländer und Gebiete, aus denen die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen und die Verbringung von mehr als fünf Hunden, Katzen oder Frettchen zu anderen als Handelszwecken in die Union zulässig sind, sowie zur Festlegung der Bescheinigungsmuster für die Einfuhr dieser Tiere und für deren Verbringung zu anderen als Handelszwecken in die Union; der Entscheidung 2003/803/EG der Kommission zur Festlegung eines Musterausweises für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zwischen Mitgliedstaaten; 5.die Verordnung (EG) Nr. 136/2004 der Kommission mit Verfahren für die Veterinärkontrolle von aus Drittstaaten eingeführten Erzeugnissen an den Grenzkontrollstellen der Gemeinschaft; 6.die Verordnung (EG) Nr. 282/2004 der Kommission zur Festlegung eines Dokuments für die Zollanmeldung und Veterinärkontrolle von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren; 7.die Verordnung (EG) Nr. 206/2009 der Kommission über die Einfuhr für den persönlichen Verbrauch bestimmter Mengen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Gemeinschaft und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 136/2004; 8.die Verordnung zur Regelung der Ein- und Durchfuhr von Vögeln, die von ihren Besitzern mitgeführt werden, BGBl. II Nr. 379/2006. (2) Die Rechtsgrundlagen für die Beschränkungen des innergemeinschaftlichen Verbringens sind im Abschnitt 5 enthaltenen. (23) Für den Grenzverkehr getroffene Sonderregelungen werden nicht berührt.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0062-IV/8/2013
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0032-IV/8/2007
Stammnummer
27333
Enthalten in Fassung
18 (geltend: 45)
Gültig
01.08.2013 bis 15.09.2014
Stand Bestandsliste
02.10.2026 06:15
Von uns abgerufen
02.10.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF