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Findok · Richtlinien

ZK-0612

Titel III - Notfallverfahren

überholte Fassung (bis 08.10.2012)RichtlinieBMF-010313/0603-IV/6/2012gilt ab 01.10.2012

Inhaltsverzeichnis der ZK-0612

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.10.2012 bis 08.10.2012.

Wortlaut laut Findok

Titel III - Notfallverfahren 3. Allgemeines Um die Durchführbarkeit von Import/Exportabfertigungen, im Informatikverfahren - e-zoll - auch bei einem Systemausfall zu ermöglichen, wurde das so genannte Notfallverfahren, auch "Fallback" genannt, entwickelt. Im Falle eines SystemausfallsZu beachten ist es wichtigjedoch, dass die Anwendung des Notfallverfahrens, das auf der Verwendung eines Papierdokuments beruht, eine Ausnahme darstellt. Deshalb sollen die Benutzer des Informatikverfahrens (Zollverwaltung und Wirtschaftsbeteiligte) dazu angehalten werden, zunächst zu versuchen, die Anwendung des Systems wieder verfügbar zu machen, anstatt sogleich das Notfallverfahren anzuwenden. Eine Inanspruchnahme des Notfallverfahrens bei gleichzeitiger Verfügbarkeit des Systems ist nicht zulässig. Das Notfallverfahren kann auch angewendet werden, wenn der Wirtschaftsbeteiligte nach Ablauf von 30 Minuten nach Abgabe der Zollanmeldung keine Rückmeldung vom e-zoll System erhält und auch keine anderen Gründe für eine mögliche Verzögerung vorliegen (zB Kontrollentscheidung, Timererhöhung, …). 3.1. Übergangsregelung - Notfallverfahren für IMP/EXPArten des Systemausfalls Eine Übergangsregelung für das NotfallverfahrenEin "Systemausfall" ist notwendig, da das angestrebte webbasierende Fallbacksystem derzeit noch nicht zum Einsatz kommt.möglich innerhalb der Zollverwaltung beim Wirtschaftsbeteiligten (e-zoll Anwender) 3.2. Ausnahmen vom Notfallverfahren Ein Notfallverfahren ist nicht anzuwenden für Anmeldungen zum Zolllager des Typs A und C das Anschreibeverfahren das Verfahren mit PredeclarationPre-Deklaration Abfertigungen auf den Zweigstellen-Postverzollung mit den Zollstellen-Nrn. 100900 (Wien/Post) und 930100 (Wolfurt/Post) 3.3. Arten des Systemausfalls Ein "Systemausfall" ist möglich innerhalb der Zollverwaltung beim Wirtschaftsbeteiligten (e-zoll Anwender)

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0603-IV/6/2012
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0044-IV/6/2007
Stammnummer
27190
Enthalten in Fassung
2 (geltend: 7)
Gültig
01.10.2012 bis 08.10.2012
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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