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Findok · Richtlinien

ZK-0612

Titel III - Notfallverfahren

überholte Fassung (bis 03.08.2016)RichtlinieBMF-010313/0638-IV/6/2013gilt ab 09.10.2012

Inhaltsverzeichnis der ZK-0612

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 09.10.2012 bis 03.08.2016.

Wortlaut laut Findok

Titel III - Notfallverfahren 3. Allgemeines Um die Durchführbarkeit von Import/Exportabfertigungen, im Informatikverfahren - e-zoll - auch bei einem Systemausfall zu ermöglichen, wurde das so genannte Notfallverfahren, auch "Fallback" genannt, entwickelt. Zu beachten ist jedoch, dass die Anwendung des Notfallverfahrens, das auf der Verwendung eines Papierdokuments beruht, eine Ausnahme darstellt. Deshalb sollen die Benutzer des Informatikverfahrens (Zollverwaltung und Wirtschaftsbeteiligte) dazu angehalten werden, zunächst zu versuchen, die Anwendung des Systems wieder verfügbar zu machen, anstatt sogleich das Notfallverfahren anzuwenden. Eine Inanspruchnahme des Notfallverfahrens bei gleichzeitiger Verfügbarkeit des Systems ist nicht zulässig. Das Notfallverfahren kann auch angewendet werden, wenn der Wirtschaftsbeteiligte nach Ablauf von 30 Minuten nach Abgabe der Zollanmeldung keine Rückmeldung vom e-zoll System erhält und auch keine anderen Gründe für eine mögliche Verzögerung vorliegen (zB Kontrollentscheidung, Timererhöhung, …). 3.1. Arten des Systemausfalls Ein "Systemausfall" ist möglich innerhalb der Zollverwaltung beim Wirtschaftsbeteiligten (e-zoll Anwender) 3.2. Ausnahmen vom Notfallverfahren Ein Notfallverfahren ist nicht anzuwenden für Anmeldungen zum Zolllager des Typs A und C das Anschreibeverfahren, sofern für den betreffenden Zeitraum keine Mitteilungspflicht besteht das Verfahren mit Pre-Deklaration Abfertigungen auf den Zweigstellen-Postverzollung mit den Zollstellen-Nrn. 100900 (Wien/Post) und 930100 (Wolfurt/Post)

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0638-IV/6/2013
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0044-IV/6/2007
Stammnummer
27190
Enthalten in Fassung
3, 4, 5, 6 (geltend: 7)
Gültig
09.10.2012 bis 03.08.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF