Findok · Richtlinien
ZK-0612
Titel I - Allgemeine Bemerkungen
geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0532-IV/6/2016gilt ab 04.08.2016
Inhaltsverzeichnis der ZK-0612
Wortlaut laut Findok
Titel I - Allgemeine Bemerkungen
0. Erläuterung
0.1. Anwendungsbereich der Arbeitsrichtlinie
Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Bestimmungen dieser Arbeitsrichtlinie finden ausschließlich Anwendung bei der Abgabe von Zollanmeldungen im elektronischen Verfahren mit e-zoll.
Die Teilnahme am Informatikverfahren zur Abgabe von elektronischen Zollanmeldungen erfordert eine gesonderte Bewilligung gemäß § 55 ZollR-DG.
Die Inanspruchnahme von zugelassenen Warenorten bedarf weiters einer Bewilligung gemäß § 11 Abs. 7 ZollR-DG.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0532-IV/6/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0044-IV/6/2007
- Stammnummer
- 27190
- Enthalten in Fassung
- 7 (geltend: 7)
- Gültig
- 04.08.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF