Findok · Richtlinien
ZK-0612
Titel I - Allgemeine Bemerkungen
überholte Fassung (bis 03.08.2016)RichtlinieBMF-010313/0638-IV/6/2013gilt ab 01.10.2012
Inhaltsverzeichnis der ZK-0612
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.10.2012 bis 03.08.2016.
Wortlaut laut Findok
Titel I - Allgemeine Bemerkungen
0. EinleitungErläuterung
0.1. Anwendungsbereich der Arbeitsrichtlinie
Die Bestimmungen dieser Arbeitsrichtlinie finden ausschließlich Anwendung bei der Abgabe von Zollanmeldungen im elektronischen Verfahren mit e-zoll. Werden schriftliche Zollanmeldungen abgegeben, so sind die diesbezüglichen Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie "Einheitspapier/AT, ZK-0611" zu beachten.
Die Teilnahme am Informatikverfahren zur Abgabe von elektronischen Zollanmeldungen erfordert eine gesonderte Bewilligung gemäß § 55 ZollR-DG.
Die Inanspruchnahme von zugelassenen Warenorten bedarf weiters einer Bewilligung gemäß §§ 11 Abs. 7 ZollR-DG 11 Abs. 7 ZollR-DG.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0638-IV/6/2013
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0044-IV/6/2007
- Stammnummer
- 27190
- Enthalten in Fassung
- 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 7)
- Gültig
- 01.10.2012 bis 03.08.2016
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF