RIS AI

Findok · Richtlinien

ZK-0612

Titel I - Allgemeine Bemerkungen

überholte Fassung (bis 30.09.2012)RichtlinieBMF-010313/0044-IV/6/2007gilt ab 17.07.2006

Inhaltsverzeichnis der ZK-0612

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 17.07.2006 bis 30.09.2012.

Wortlaut laut Findok

Titel I - Allgemeine Bemerkungen 0. Einleitung 0.1. Anwendungsbereich der Arbeitsrichtlinie Die Bestimmungen dieser Arbeitsrichtlinie finden ausschließlich Anwendung bei der Abgabe von im elektronischen Verfahren mit e-zoll. Werden schriftliche Zollanmeldungen abgegeben, so sind die diesbezüglichen Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie "Einheitspapier/AT, ZK-0611" zu beachten. Die Teilnahme am Informatikverfahren zur Abgabe von elektronischen Zollanmeldungen erfordert eine gesonderte Bewilligung gemäß § 55 ZollR-DG. Die Inanspruchnahme von zugelassenen Warenorten bedarf weiters einer Bewilligung gemäß § 11 Abs. 7 ZollR-DG.  

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0044-IV/6/2007
Stammnummer
27190
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 7)
Gültig
17.07.2006 bis 30.09.2012
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF