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Findok · Richtlinien

VB-0332

1. Begriffsbestimmungen und Verfahren

überholte Fassung (bis 26.03.2010)RichtlinieBMF-010311/0036-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0332

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 26.03.2010.

Wortlaut laut Findok

1. Begriffsbestimmungen und Verfahren 1.1. Begriffsbestimmungen 1.1.1. Tellereisen (1) Ein "Tellereisen" ist ein Gerät zum Festhalten oder Fangen von Tieren durch Bügel, die über einem Lauf oder mehreren Läufen der Tiere zuschnappen und so verhindern, dass das Tier sich befreit. (2) Obwohl die Verwendung von Tellereisen in der Gemeinschaft seit 1. Jänner 1995 gemäß Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 verboten ist, besteht für Tellereisen kein Einfuhrverbot.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0036-IV/8/2007
Stammnummer
27095
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 6)
Gültig
01.03.2007 bis 26.03.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF