Findok · Richtlinien
VB-0332
1. Begriffsbestimmungen und Verfahren
überholte Fassung (bis 26.03.2010)RichtlinieBMF-010311/0036-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0332
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 26.03.2010.
Wortlaut laut Findok
1. Begriffsbestimmungen und Verfahren
1.1. Begriffsbestimmungen
1.1.1. Tellereisen
(1) Ein "Tellereisen" ist ein Gerät zum Festhalten oder Fangen von Tieren durch Bügel, die über einem Lauf oder mehreren Läufen der Tiere zuschnappen und so verhindern, dass das Tier sich befreit.
(2) Obwohl die Verwendung von Tellereisen in der Gemeinschaft seit 1. Jänner 1995 gemäß Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 verboten ist, besteht für Tellereisen kein Einfuhrverbot.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0036-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27095
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 6)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 26.03.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF