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Findok · Richtlinien

VB-0280

0. Einführung

überholte Fassung (bis 30.11.2018)RichtlinieBMF-010311/0032-IV/8/2016gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der VB-0280

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 30.11.2018.

Wortlaut laut Findok

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von gentechnisch verändertem Mais, von gentechnisch verändertem Raps sowie von gentechnisch veränderten Kartoffelerzeugnissen anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.das Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von Genanalysen und Gentherapie am Menschen geregelt werden (Gentechnikgesetz - GTG), BGBl. Nr. 510/1994; 2.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT73 in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 157/2006; 3.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen des gentechnisch veränderten Maises Zea Mays L. T25 in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 180/2008; 4.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen des gentechnisch veränderten Maises Zea Mays L., Linie MON 810 in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 181/2008; 5.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Raps aus den Ölrapslinien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 246/2008; 6.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Mais der Linie MON 863 verboten wird, BGBl. II Nr. 257/2008; 7.die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der das Verbot des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Kartoffelerzeugnisse (Solanum tuberosum L. Linie EH92-527-1) zum Zweck des Anbaus in Österreich um drei Jahre verlängert wird, BGBl. II Nr. 339/2012. 0.2. Innergemeinschaftlicher VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union Die durch die in Abschnitt 0.1. Z 2 bis 7 genannten Verordnungen geregelten Einfuhrverbote gelten auch für das Verbringen von gentechnisch verändertem Mais, von gentechnisch verändertem Raps und von gentechnisch veränderten Kartoffelerzeugnissen nach oder durch Österreich und beziehen sich nicht nur auf die Ein- oder Durchfuhr dieser Waren in das oder durch das Zollgebiet der GemeinschaftUnion.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0032-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0026-IV/8/2007
Stammnummer
27077
Enthalten in Fassung
9 (geltend: 10)
Gültig
01.05.2016 bis 30.11.2018
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF