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Findok · Richtlinien

VB-0280

0. Einführung

überholte Fassung (bis 09.07.2008)RichtlinieBMF-010311/0066-IV/8/2008gilt ab 20.06.2008

Inhaltsverzeichnis der VB-0280

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 20.06.2008 bis 09.07.2008.

Wortlaut laut Findok

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von gentechnisch verändertem Mais sowie von gentechnisch verändertem Raps anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.das Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von Genanalysen und Gentherapie am Menschen geregelt werden (Gentechnikgesetz - GTG), BGBl. Nr. 510/1994; 2.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Mais mit der kombinierten Veränderung der Insektizidwirkung des BT-Endotoxin-Gens und erhöhter Toleranz gegenüber dem Herbizid Glufosinatammonium verboten wird, BGBl. II Nr. 45/1997; 3.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen desvon gentechnisch veränderten Maises Zea Mays L., Linie MON 810m Raps aus der Ölrapslinie GT73 in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 175157/19992006; 4.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen des gentechnisch veränderten Maises Zea Mays L. T25 in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 120180/20002008; 5.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen vondes gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT73n Maises Zea Mays L., Linie MON 810 in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 157181/20062008. 0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr Die durch die in Abschnitt 0.1. Z 2 bis 5 genannten Verordnungen geregelten Einfuhrverbote gelten auch für das Verbringen von gentechnisch verändertem Mais und Waren daraus nach oder durch Österreich und bezieht sich nicht nur auf die Ein- oder Durchfuhr dieser Waren in das oder durch das Zollgebiet der Gemeinschaft.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0066-IV/8/2008
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0026-IV/8/2007
Stammnummer
27077
Enthalten in Fassung
3 (geltend: 10)
Gültig
20.06.2008 bis 09.07.2008
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF