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Findok · Richtlinien

VB-0220

Anhang V

überholte Fassung (bis 20.08.2010)RichtlinieBMF-010311/0101-IV/8/2009gilt ab 16.06.2009

Inhaltsverzeichnis der VB-0220

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 16.06.2009 bis 20.08.2010.

Wortlaut laut Findok

Anhang V V.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs I des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz): N-Äthyl MDA Brolamfetamin, DOB Cathinon 2C-B DET DMA DMHP DMT DOET Eticyclidin, PCE Etryptamin N-Hydroxy MDA Levamphetamin 1) (+)-Lysergid, LSD, LSD-25 MDMA Mescalin Methcathinon 4-Methylaminorex MMDA Parahexyl PMA Psilocin, Psilotin Psilocybin Rolicyclidin, PHP, PCPY STP, DOM Tenamfetamin, MDA Tenocyclidin, TCP Tetrahydrocannabinol, die folgenden Isomere 6a (10a), 6a (7), 7, 8, 9, 10, 9 (11) und deren stereochemischen Varianten TMA die Isomere der unter V.1. angeführten Suchtgifte die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.1. angeführten Suchtgifte die Salze der unter V.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt V.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach V.1. vergleichbares Gefährdungspotenzial aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz): 2C-I 2C-T-2 2C-T-7 Benzylpiperazin (BZP) MBDB MDE 4-MTA PMMA TMA-2 THCA die Isomere der unter V.2. angeführten Suchtgifte die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.2. angeführten Suchtgifte die Salze der unter V.2. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt 1 ) Druckfehler in der Verordnung: Levamphetamin (Levamfetamin) ist im Anhang IV der Suchtgiftverordnung enthalten.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0101-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0020-IV/8/2007
Stammnummer
27030
Enthalten in Fassung
3, 4 (geltend: 24)
Gültig
16.06.2009 bis 20.08.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF