Findok · Richtlinien
VB-0220
Anhang V
geltende FassungRichtlinie2026-0.594.716gilt ab 28.01.2023
Inhaltsverzeichnis der VB-0220
01.03.200716.06.200921.08.201001.05.201630.07.201919.05.202002.02.202115.07.202128.01.2023 (geltend)
Wortlaut laut Findok
Anhang V
V.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs I des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz):
N-Äthyl MDA
25B-NBOMe, 2C-B-NBOMe
Brolamfetamin, DOB
Cathinon
2C-B
25C-NBOMe, 2C-C-NBOMe
DET
DMA
DMHP
DMT
DOC
DOET
Eticyclidin, PCE
Etryptamin
N-Hydroxy MDA
25I-NBOMe, 2C-I-NBOMe
Levamphetamin 1)
(+)-Lysergid, LSD, LSD-25
MDMA
Mescalin
Methcathinon
4-Methylaminorex
MMDA
Parahexyl
PMA
Psilocin, Psilotin
Psilocybin
Rolicyclidin, PHP, PCPY
STP, DOM
Tenamfetamin, MDA
Tenocyclidin, TCP
Tetrahydrocannabinol, die folgenden Isomere 6a (10a), 6a (7), 7, 8, 9, 10, 9 (11) und deren stereochemischen Varianten
TMA
die Isomere der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.1. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter V.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
__________________________
1) Druckfehler in der Verordnung: Levamphetamin (Levamfetamin) ist im Anhang IV der Suchtgiftverordnung enthalten.
V.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach V.1. vergleichbares Gefährdungspotenzial aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):
ADB-CHMINACA
5-(2-Aminopropyl)indol
3-Chlor-Methcathinon, 3-CMC
2C-I
2C-T-2
2C-T-7
Benzylpiperazin (BZP)
CUMYL-4CN-BINACA
4F-MDMB-BICA
MBDB
MDE
4-Methylamphetamin
4-Methyl-Methcathinon
3-Methyl-Methcathinon, 3-MMC
4-MTA
PMMA
TMA-2
THCA
die Isomere der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Ester, Äther und Molekülverbindungen der unter V.2. angeführten Suchtgifte
die Salze der unter V.2. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere
sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.594.716
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0020-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27030
- Enthalten in Fassung
- 19, 20, 21, 22, 23, 24 (geltend: 24)
- Gültig
- 28.01.2023 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF