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Findok · Richtlinien

VB-0220

1.1.1. Suchtgifte

geltende FassungRichtlinie2026-0.594.716gilt ab 02.02.2021

Inhaltsverzeichnis der VB-0220

Wortlaut laut Findok

1.1.1. Suchtgifte (1) Die unter die Beschränkungen des Suchtmittelgesetzes als Suchtgifte fallenden Stoffe und Zubereitungen sind in den Anhängen I bis V der Suchtgiftverordnung (siehe Anlage 1) angeführt. Als Isomere eines Suchtgifts gelten alle möglichen Stereoisomere sowie jene Positionsisomere (Stellungsisomere), die aufgrund ihrer Strukturähnlichkeit eine vergleichbare pharmakologische Wirkung wie das betreffende Suchtgift aufweisen. (2) Punkt I.1. des Anhangs I sowie der Anhang IIund derAnhang III der Suchtgiftverordnung enthalten jene Stoffe und Zubereitungen, die durch die Einzige Suchtgiftkonvention als Suchtgifte festgelegt werden. (3) Punkt IV.1. des Anhangs IV und Punkt V.1. des Anhangs V der Suchtgiftverordnung enthalten Stoffe und Zubereitungen, die in den Anhängen I und II des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe als psychotrope Stoffe festgelegt werden und die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften vergleichbares Gefährdungspotenzial aufweisen und deshalb (in Österreich) durch die Suchtgiftverordnung den Suchtgiften gleichgestellt sind. (4) Punkt I.2. des Anhangs I, Punkt IV.2. des Anhangs IV und Punkt V.2. des Anhangs V der Suchtgiftverordnung enthalten Stoffe und Zubereitungen, die keinen internationalen Vereinbarungen unterliegen, die aber auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften vergleichbares Gefährdungspotenzial aufweisen und deshalb durch die Suchtgiftverordnung den Suchtgiften gleichgestellt sind.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.594.716
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0020-IV/8/2007
Stammnummer
27030
Enthalten in Fassung
17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24 (geltend: 24)
Gültig
02.02.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF