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Findok · Richtlinien

VB-0210

1.3. Teildokument V I 2

überholte Fassung (bis 31.07.2009)RichtlinieBMF-010311/0026-IV/8/2009gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0210

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 31.07.2009.

Wortlaut laut Findok

1.3. Teildokument V I 2 Das Teildokument V I 2 (Anlage 2) wird von einer Zollstelle der Gemeinschaft auf Grund eines Dokumentes V I 1 oder eines Teildokumentes V I 2 ausgestellt. Soll eine Sendung, die von einem Dokument V I 1 begleitet wird, geteilt werden, ist für jede Teilsendung ein gesondertes Teildokument V I 2 auszustellen. Das Teildokument V I 2 besteht aus einem Original und zwei Durchschriften und ist im Durchschreibeverfahren und in der Sprache, in der es gedruckt ist, auszufüllen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0026-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0019-IV/8/2007
Stammnummer
26995
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 18)
Gültig
01.03.2007 bis 31.07.2009
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF