Findok · Richtlinien
ZT-2500
10.32. Kontingentmenge bei Kontingent Nr. 09.7210 (Rindfleisch auf Peru)
überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010314/0069-IV/8/2016gilt ab 27.09.2013
Inhaltsverzeichnis der ZT-2500
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 27.09.2013 bis 30.04.2016.
Wortlaut laut Findok
10.32. Kontingentmenge bei Kontingent Nr. 09.7210 (Rindfleisch auf Peru), 09.7315 (Rindfleisch aus Nicaragua) und 09.7300 (Rindfleisch aus Zentralamerika)
Mit Durchführungsverordnung der Kommission Nr. 405/2013 wird ein Kontingent für Rindfleisch aus Peru eröffnet, dessen Mengen in "Schlachtkörperäquivalent" angegeben ist. In einer Fußnote zu diesem Kontingent wird dazu festgelegt, dass 100 kg Fleisch mit Knochen 70 kg Fleisch ohne Knochen entsprechen.
Mit Durchführungsverordnung der Kommission Nr. 922/2013 wird ein Kontingent für Rindfleisch aus Nicaragua eröffnet, dessen Mengen in "Schlachtkörperäquivalent" angegeben ist. In einer Fußnote zu diesem Kontingent wird dazu festgelegt, dass 100 kg Fleisch mit Knochen 70 kg Fleisch ohne Knochen entsprechen.
Mit Durchführungsverordnung der Kommission Nr. 924/2013 wird ein Kontingent für Rindfleisch aus Zentralamerika eröffnet, dessen Mengen in "Schlachtkörperäquivalent" angegeben ist. In einer Fußnote zu diesem Kontingent wird dazu festgelegt, dass 100 kg Fleisch mit Knochen 70 kg Fleisch ohne Knochen entsprechen.
Bei diesem diesen Kontingenten ist immer die Eigenmasse als Kontingentmenge anzugeben. Die erforderliche Umrechnung auf das Schlachtkörpergewicht wird von der Europäischen Kommission vorgenommen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0069-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0128-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26285
- Enthalten in Fassung
- 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63 (geltend: 66)
- Gültig
- 27.09.2013 bis 30.04.2016
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF