Findok · Richtlinien
ZT-2500
10.32. Kontingentmenge bei Kontingent Nr. 09.7210 (Rindfleisch auf Peru)
überholte Fassung (bis 26.09.2013)RichtlinieBMF-010314/0443-IV/8/2013gilt ab 06.08.2013
Inhaltsverzeichnis der ZT-2500
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 06.08.2013 bis 26.09.2013.
Wortlaut laut Findok
10.32. Kontingentmenge bei Kontingent Nr. 09.7210 (Rindfleisch auf Peru)
Mit Durchführungsverordnung der Kommission Nr. 405/2013 wird ein Kontingent für Rindfleisch aus Peru eröffnet, dessen Mengen in "Schlachtkörperäquivalent" angegeben ist. In einer Fußnote zu diesem Kontingent wird dazu festgelegt, dass 100 kg Fleisch mit Knochen 70 kg Fleisch ohne Knochen entsprechen.
Bei diesem Kontingent ist immer die Eigenmasse als Kontingentmenge anzugeben. Die erforderliche Umrechnung auf desdas Schlachtkörpergewicht wird von der Europäischen Kommission vorgenommen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0443-IV/8/2013
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0128-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26285
- Enthalten in Fassung
- 40, 41 (geltend: 66)
- Gültig
- 06.08.2013 bis 26.09.2013
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF