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Findok · Richtlinien

ZT-2500

10.32. Kontingentmenge bei Kontingent Nr. 09.7210 (Rindfleisch auf Peru)

überholte Fassung (bis 26.09.2013)RichtlinieBMF-010314/0443-IV/8/2013gilt ab 06.08.2013

Inhaltsverzeichnis der ZT-2500

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 06.08.2013 bis 26.09.2013.

Wortlaut laut Findok

10.32. Kontingentmenge bei Kontingent Nr. 09.7210 (Rindfleisch auf Peru) Mit Durchführungsverordnung der Kommission Nr. 405/2013 wird ein Kontingent für Rindfleisch aus Peru eröffnet, dessen Mengen in "Schlachtkörperäquivalent" angegeben ist. In einer Fußnote zu diesem Kontingent wird dazu festgelegt, dass 100 kg Fleisch mit Knochen 70 kg Fleisch ohne Knochen entsprechen. Bei diesem Kontingent ist immer die Eigenmasse als Kontingentmenge anzugeben. Die erforderliche Umrechnung auf desdas Schlachtkörpergewicht wird von der Europäischen Kommission vorgenommen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0443-IV/8/2013
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0128-IV/8/2007
Stammnummer
26285
Enthalten in Fassung
40, 41 (geltend: 66)
Gültig
06.08.2013 bis 26.09.2013
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF