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Findok · Richtlinien

ZT-2500

10.32. Kontingentmenge bei Kontingent Nr. 09.7210 (Rindfleisch auf Peru)

überholte Fassung (bis 05.08.2013)RichtlinieBMF-010314/0392-IV/8/2013gilt ab 10.05.2013

Inhaltsverzeichnis der ZT-2500

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 10.05.2013 bis 05.08.2013.

Wortlaut laut Findok

10.32. Ermittlung der Kontingentmenge bei Kontingent Nr. 09.7210 (Rindfleisch auf Peru) Mit Durchführungsverordnung der Kommission Nr. 405/2013 wird ein Kontingent für Rindfleisch aus Peru eröffnet, dessen Mengen in "Schlachtkörperäquivalent" angegeben ist. In einer Fußnote zu diesem Kontingent wird dazu festgelegt, dass 100 kg Fleisch mit Knochen 70 kg Fleisch ohne Knochen entsprechen. DementsprechendBei diesem Kontingent ist bei Fleisch mit Knochen, also bei Waren der KN- bzwimmer die Eigenmasse als Kontingentmenge anzugeben. TARIC-Positionen 0201 10, 0201 20, 0202 10, 0202 20 und 0210 20 10, als Kontingentmenge die Eigenmasse anzugebenDie erforderliche Umrechnung auf des Schlachtkörpergewicht wird von der Europäischen Kommission vorgenommen. Bei Fleisch ohne Knochen, also bei Waren KN-bzw. TARIC-Positionen 0201 30, 0202 30, 0206 10 95, 0206 29 91, 0210 20 20, 0210 99 51, 0210 99 90, 1602 50 10 und 1602 90 61, ist die Kontingentmenge hingegen die Eigenmasse multipliziert mit dem Faktor 0,7.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0392-IV/8/2013
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0128-IV/8/2007
Stammnummer
26285
Enthalten in Fassung
37, 38, 39 (geltend: 66)
Gültig
10.05.2013 bis 05.08.2013
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF