Findok · Richtlinien
ZT-2500
10.34. Unterlagen für die Einfuhr von Lebensmittelzubereitungen aus den USA (Kontingent Nr. 09.0096)
überholte Fassung (bis 09.03.2016)RichtlinieBMF-010314/0025-IV/8/2016gilt ab 11.02.2016
Inhaltsverzeichnis der ZT-2500
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 11.02.2016 bis 09.03.2016.
Wortlaut laut Findok
10.34. Unterlagen für die Einfuhr von Lebensmittelzubereitungen aus den USA (Kontingent Nr. 09.0096)
Laut Verordnung (EG) Nr. 32/2000 idF der Durchführungsverordnung (EU) Nr.624/2013 der Kommission ist die Inanspruchnahme des Zollkontingentes mit der laufenden Nummer 09.0096 (Lebensmittelzubereitungen des KN-Codes 2106 90 98 mit Ursprung in den USA) an die Vorlage einer von den zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß den Bestimmungen der Artikel 55 bis 65 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/03 (ZK-DVO) ausgestellten Ursprungsbescheinigung gebunden.
Von den USA wurde die dafür zuständigen Stellen mitgeteilt. Die entsprechenden Stempelabdrucke sind in e-Zoll abfragbar.
Vor Anwendung des Kontingentzollsatzes ist daher zu prüfen, ob der Stempelabdruck auf der Bescheinigung einem in e-Zoll (Abfragen-Manager / Stempel / Kontingente) für das jeweilige Kontingent und das jeweilige Ursprungsland angegebenen Stempelabdruck entspricht.
Entspricht der Stempelabdruck keinem dieser Muster, so ist der Kontingentantrag abzuweisen.
Bis zum 30. April 2016 sind Ursprungsbescheinigungen auch dann anzuerkennen, wenn sie nicht den Formvorschriften des Artikels 58 ZK-DVO entsprechen.
Ab dem 1. Mai 2016 sind nur Ursprungsbescheinigungen anzuerkennen, welche den Formvorschriften des Artikels 58 DK-DVO entsprechen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0025-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0128-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26285
- Enthalten in Fassung
- 62 (geltend: 66)
- Gültig
- 11.02.2016 bis 09.03.2016
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF