Findok · Richtlinien
ZT-2500
10.34. Unterlagen für die Einfuhr von Lebensmittelzubereitungen aus den USA (Kontingent Nr. 09.0096)
überholte Fassung (bis 25.01.2016)RichtlinieBMF-010314/0569-IV/8/2015gilt ab 01.01.2016
Inhaltsverzeichnis der ZT-2500
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2016 bis 25.01.2016.
Wortlaut laut Findok
10.34. Unterlagen für die Einfuhr von Lebensmittelzubereitungen aus den USA (Kontingent Nr. 09.0096)
Laut Verordnung (EG) Nr. 32/2000 idF der Durchführungsverordnung (EU) Nr.624/2013 der Kommission ist die Inanspruchnahme des Zollkontingentes mit der laufenden Nummer 09.0096 (Lebensmittelzubereitungen des KN-Codes 2106 90 98 mit Ursprung in den USA) an die Vorlage einer von den zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß den Bestimmungen der Artikel 55 bis 65 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/03 (ZK-DVO) ausgestellten Ursprungsbescheinigung gebunden.
Von Seiten der USA wurden keine Angaben darüber gemacht wurden welche die vorstehend genannten "zuständigen Behörden" sind. Obwohl die , diese Angaben wurden von der Europäischen Kommission Ziehungsanträgeden Mitgliedstaaten jedoch noch nicht zur Verfügung gestellt. Wird ein Antrag auf dieses Kontingent akzeptiertgestellt, kannist daher gemäß Artikel 63 ZK-DVO über den Ziehungsantrag nicht abgesprochen werdeneine Kopie der Ursprungsbescheinigung an die Kontingentstelle zwecks Vorlage bei der Europäischen Kommission zu übermitteln.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0569-IV/8/2015
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0128-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26285
- Enthalten in Fassung
- 60 (geltend: 66)
- Gültig
- 01.01.2016 bis 25.01.2016
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF