RIS AI

Findok · Richtlinien

ZT-2500

10.34. Unterlagen für die Einfuhr von Lebensmittelzubereitungen aus den USA (Kontingent Nr. 09.0096)

überholte Fassung (bis 25.01.2016)RichtlinieBMF-010314/0569-IV/8/2015gilt ab 01.01.2016

Inhaltsverzeichnis der ZT-2500

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2016 bis 25.01.2016.

Wortlaut laut Findok

10.34. Unterlagen für die Einfuhr von Lebensmittelzubereitungen aus den USA (Kontingent Nr. 09.0096) Laut Verordnung (EG) Nr. 32/2000 idF der Durchführungsverordnung (EU) Nr.624/2013 der Kommission ist die Inanspruchnahme des Zollkontingentes mit der laufenden Nummer 09.0096 (Lebensmittelzubereitungen des KN-Codes 2106 90 98 mit Ursprung in den USA) an die Vorlage einer von den zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß den Bestimmungen der Artikel 55 bis 65 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/03 (ZK-DVO) ausgestellten Ursprungsbescheinigung gebunden. Von Seiten der USA wurden keine Angaben darüber gemacht wurden welche die vorstehend genannten "zuständigen Behörden" sind. Obwohl die , diese Angaben wurden von der Europäischen Kommission Ziehungsanträgeden Mitgliedstaaten jedoch noch nicht zur Verfügung gestellt. Wird ein Antrag auf dieses Kontingent akzeptiertgestellt, kannist daher gemäß Artikel 63 ZK-DVO über den Ziehungsantrag nicht abgesprochen werdeneine Kopie der Ursprungsbescheinigung an die Kontingentstelle zwecks Vorlage bei der Europäischen Kommission zu übermitteln.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0569-IV/8/2015
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0128-IV/8/2007
Stammnummer
26285
Enthalten in Fassung
60 (geltend: 66)
Gültig
01.01.2016 bis 25.01.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF