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Findok · Richtlinien

ZT-2500

10.12.13. Entfällt

überholte Fassung (bis 27.05.2013)RichtlinieBMF-010314/0357-IV/8/2013gilt ab 01.01.2013

Inhaltsverzeichnis der ZT-2500

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2013 bis 27.05.2013.

Wortlaut laut Findok

10.12.13. Kontingent für Pfirsiche, Birnen oder Mischungen von Pfirsichen, Birnen und/oder Ananas aus Swasiland (Kontingent Nr. 09.1628)Entfällt Laut Artikel 5 des Durchführungsbeschlusses der Kommission Nr. 2012/213/EU darf das Kontingent mit der laufenden Nummer 09.1628 (Pfirsiche und/oder Birnen in Fruchtgelee sowie Mischungen von Pfirsichen und/oder Birnen und/oder Ananas in Fruchtsaft) nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 vorgelegt wird, welche in Feld 7 den Vermerk "Derogation - Implementing Decision 2011/213/EU" trägt. Laut Artikel 1 dieses Durchführungsbeschlusses darf dieses Kontingent nur für Erzeugnisse angewendet werden darf, welche aus GEWÜRFELTEN Pfirsichen oder Birnen hergestellt wurden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0357-IV/8/2013
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0128-IV/8/2007
Stammnummer
26285
Enthalten in Fassung
35, 36, 37 (geltend: 66)
Gültig
01.01.2013 bis 27.05.2013
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF