Findok · Richtlinien
ZT-2500
10.12.13. Entfällt
überholte Fassung (bis 27.05.2013)RichtlinieBMF-010314/0357-IV/8/2013gilt ab 01.01.2013
Inhaltsverzeichnis der ZT-2500
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2013 bis 27.05.2013.
Wortlaut laut Findok
10.12.13. Kontingent für Pfirsiche, Birnen oder Mischungen von Pfirsichen, Birnen und/oder Ananas aus Swasiland (Kontingent Nr. 09.1628)Entfällt
Laut Artikel 5 des Durchführungsbeschlusses der Kommission Nr. 2012/213/EU darf das Kontingent mit der laufenden Nummer 09.1628 (Pfirsiche und/oder Birnen in Fruchtgelee sowie Mischungen von Pfirsichen und/oder Birnen und/oder Ananas in Fruchtsaft) nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 vorgelegt wird, welche in Feld 7 den Vermerk "Derogation - Implementing Decision 2011/213/EU" trägt.
Laut Artikel 1 dieses Durchführungsbeschlusses darf dieses Kontingent nur für Erzeugnisse angewendet werden darf, welche aus GEWÜRFELTEN Pfirsichen oder Birnen hergestellt wurden.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0357-IV/8/2013
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0128-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26285
- Enthalten in Fassung
- 35, 36, 37 (geltend: 66)
- Gültig
- 01.01.2013 bis 27.05.2013
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF