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Findok · Richtlinien

ZT-3400

4. Text der Rechnungserklärung

überholte Fassung (bis 31.05.2010)RichtlinieBMF-010314/0407-IV/8/2010gilt ab 18.03.2010

Inhaltsverzeichnis der ZT-3400

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 18.03.2010 bis 31.05.2010.

Wortlaut laut Findok

4. Text der Rechnungserklärung Der Text der auf der Handelrechnung anzugebenden Erklärung des Verkäufers lautet: "Für die nachstehend aufgeführten Waren [dieser Rechnung] / [der Rechnung Nr. .... vom .....]1 sind folgende Luftfahrttauglichkeitsbescheinigungen (siehe Spalte 2) von den in Spalte 3 aufgeführten Unternehmen, die von der in Spalte 4 angegebenen Luftfahrtbehörde des in Spalte 5 genannten Landes ermächtigt wurden, ausgestellt worden. Erklärung auf der Rechnung | Ordnungsnr. auf der Rechnung | Nr. der Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung | Aussteller der Bescheinigung | Name der ermächtigenden Luftfahrtbehörde | Ländername | (1) | (2) | (3) | (4) | (5) | | | | | 1 Wenn die Erklärung auf einer separaten Seite beigefügt ist, sind die Nummer und das Datum der Rechnung einzufügen. Der in das Feld 44 des Einheitspapiers einzufügende Text lautet: "Einfuhr mit Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung"

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0407-IV/8/2010
GZ der Erstfassung
BMF-010314/1271-IV/8/2006
Stammnummer
26127
Enthalten in Fassung
4 (geltend: 7)
Gültig
18.03.2010 bis 31.05.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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