Findok · Richtlinien
ZT-3400
4. Text der Rechnungserklärung
überholte Fassung (bis 17.03.2010)RichtlinieBMF-010314/1732-IV/8/2008gilt ab 14.12.2006
Inhaltsverzeichnis der ZT-3400
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 14.12.2006 bis 17.03.2010.
Wortlaut laut Findok
4. Text der Rechnungserklärung
Der Text der auf der Handelrechnung anzugebenden Erklärung des Verkäufers lautet:
"Für die nachstehend aufgeführten Waren [dieser Rechnung] / [der Rechnung Nr. .... vom .....]1 sind folgende Luftfahrttauglichkeitsbescheinigungen (siehe Spalte 2) von den in Spalte 3 aufgeführten Unternehmen, die von der in Spalte 4 angegebenen Luftfahrtbehörde des in Spalte 5 genannten Landes ermächtigt wurden, ausgestellt worden.
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Ordnungsnr. auf der Rechnung
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Nr. der Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung
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Aussteller der Bescheinigung
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Name der ermächtigenden Luftfahrtbehörde
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Ländername
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(1)
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(2)
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(3)
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(4)
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(5)
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1 Wenn die Erklärung auf einer separaten Seite beigefügt ist, sind die Nummer und das Datum der Rechnung einzufügen.
Der in das Feld 44 des Einheitspapiers einzufügende Text lautet:
"Einfuhr mit Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung"
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/1732-IV/8/2008
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/1271-IV/8/2006
- Stammnummer
- 26127
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3 (geltend: 7)
- Gültig
- 14.12.2006 bis 17.03.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF