RIS AI

Findok · Richtlinien

ZT-3400

4. Text der Rechnungserklärung

überholte Fassung (bis 31.10.2018)RichtlinieBMF-010314/0924-IV/8/2010gilt ab 01.06.2010

Inhaltsverzeichnis der ZT-3400

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.06.2010 bis 31.10.2018.

Wortlaut laut Findok

4. Text der Rechnungserklärung Der Text der auf der Handelrechnung anzugebenden Erklärung des Verkäufers lautet: "Für die nachstehend aufgeführten Waren [dieser Rechnung] / [der Rechnung Nr. .... vom .....]1 sind folgende Luftfahrttauglichkeitsbescheinigungen (siehe Spalte 2) von den in Spalte 3 aufgeführten Unternehmen, die von der in Spalte 4 angegebenen Luftfahrtbehörde des in Spalte 5 genannten Landes ermächtigt wurden, ausgestellt worden. Erklärung auf der Rechnung | Ordnungsnr. auf der Rechnung | Nr. der Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung | Aussteller der Bescheinigung | Name der ermächtigenden Luftfahrtbehörde | Ländername | (1) | (2) | (3) | (4) | (5) | | | | | 1 Wenn die Erklärung auf einer separaten Seite beigefügt ist, sind die Nummer und das Datum der Rechnung einzufügen. Diese Erklärung ist in allen Amtssprachen der Gemeinschaft (also unter Anderem in englischer, französischer, spanischer oder portugiesischer Sprache) anzuerkennen. Der in das Feld 44 des Einheitspapiers einzufügende Text lautet: "Einfuhr mit Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung"

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0924-IV/8/2010
GZ der Erstfassung
BMF-010314/1271-IV/8/2006
Stammnummer
26127
Enthalten in Fassung
5 (geltend: 7)
Gültig
01.06.2010 bis 31.10.2018
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF