Findok · Richtlinien
ZT-3400
4. Text der Rechnungserklärung
überholte Fassung (bis 31.10.2018)RichtlinieBMF-010314/0924-IV/8/2010gilt ab 01.06.2010
Inhaltsverzeichnis der ZT-3400
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.06.2010 bis 31.10.2018.
Wortlaut laut Findok
4. Text der Rechnungserklärung
Der Text der auf der Handelrechnung anzugebenden Erklärung des Verkäufers lautet:
"Für die nachstehend aufgeführten Waren [dieser Rechnung] / [der Rechnung Nr. .... vom .....]1 sind folgende Luftfahrttauglichkeitsbescheinigungen (siehe Spalte 2) von den in Spalte 3 aufgeführten Unternehmen, die von der in Spalte 4 angegebenen Luftfahrtbehörde des in Spalte 5 genannten Landes ermächtigt wurden, ausgestellt worden.
Erklärung auf der Rechnung
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Ordnungsnr. auf der Rechnung
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Nr. der Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung
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Aussteller der Bescheinigung
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Name der ermächtigenden Luftfahrtbehörde
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Ländername
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(1)
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(2)
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(3)
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(4)
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(5)
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1 Wenn die Erklärung auf einer separaten Seite beigefügt ist, sind die Nummer und das Datum der Rechnung einzufügen.
Diese Erklärung ist in allen Amtssprachen der Gemeinschaft (also unter Anderem in englischer, französischer, spanischer oder portugiesischer Sprache) anzuerkennen.
Der in das Feld 44 des Einheitspapiers einzufügende Text lautet:
"Einfuhr mit Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung"
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0924-IV/8/2010
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/1271-IV/8/2006
- Stammnummer
- 26127
- Enthalten in Fassung
- 5 (geltend: 7)
- Gültig
- 01.06.2010 bis 31.10.2018
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF