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Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 264–266

5.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen

überholte Fassung (bis 03.07.2008)RichtlinieBMF-010222/0218-VI/7/2007gilt ab 16.12.2005

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 16.12.2005 bis 03.07.2008.

Wortlaut laut Findok

5.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen 5.4.4.1 Zeitliches Überwiegen Rz 264: Werden Dienstreisen unmittelbar von der Wohnung aus begonnen, scheiden die Tage der Dienstreise für das Pendlerpauschale grundsätzlich aus. Folgende Dienstreisetage sind aber bei der Ermittlung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale, insbesondere des Überwiegens der Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum, zu berücksichtigen: Die Dienstreiseersätze werden von der Wohnung aus berechnet. Der Tag des Beginns und der Tag der Beendigung der Dienstreise werden dann berücksichtigt, wenn an diesen Tagen die Arbeitsstätte zur Verrichtung von "Innendienst" aufgesucht wird. Die Dienstreiseersätze werden vom Arbeitsort berechnet. Der Tag des Beginns der Dienstreise und der Tag der Beendigung werden berücksichtigt, und zwar auch dann, wenn die Arbeitsstätte an diesen Tagen nicht zur Verrichtung von Innendienst aufgesucht wird. 5.4.4.2 Sachbezug bei Verwendung des arbeitgebereigenen KFZ Rz 265: Werden Dienstreiseersätze von der Wohnung aus berechnet, zählen unmittelbar von der Wohnung aus angetretene Dienstreisen mit einem arbeitgebereigenen KFZ bei der Berechnung des Sachbezugswertes nicht mit, es sei denn, der Arbeitnehmer begibt sich nach der Dienstverrichtung oder zwischendurch zur Verrichtung von Innendienst an die Arbeitsstätte und kehrt am selben Tag zu seiner Wohnung zurück. Bei Berechnung von Reiseersätzen vom Arbeitsort aus ist hingegen bei der Ermittlung des Sachbezugs jedenfalls einmal die Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung anzusetzen. 5.4.4.3 Kilometergeldersätze bzw. Werbungskosten bei Verwendung des eigenen KFZ Rz 266: Werden Dienstreiseersätze von der Wohnung aus berechnet, bleiben auch Kilometergeldersätze für unmittelbar von der Wohnung aus angetretene Dienstreisen steuerfrei, sofern sich der Arbeitnehmer nicht nach der Dienstverrichtung oder zwischendurch zur Verrichtung von Innendienst an die Arbeitsstätte begibt und am selben Tag zu seiner Wohnung zurückkehrt. Bei fehlender oder unzureichender Ersatzleistung können Kilometergelder als (Differenz-)Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei Berechnung von Reiseersätzen vom Arbeitsort aus sind Kilometergeldersätze hingegen im Ausmaß der Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung steuerpflichtig. Beispiel: Ein Monteur wohnt in Mödling. Sein Arbeitsort (zB Werkstätte, Ersatzteillager, Büro) ist in Wien. Er tätigt Dienstreisen nach St. Pölten. Variante 1: Reisekostenersätze werden von der Wohnung aus berechnet. Der Monteur kommt nicht zur Arbeitsstätte. Vorgangsweise bei eintägiger Dienstreise bzw. am An- und Abreisetag: | Pendlerpauschale | nein | Tagesgeld | ja | Kilometergeldersatz | nicht steuerbar | Sachbezugswert für die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte -Wohnung | nein | Werbungskosten (Kilometergeld) bei Einsatz des Privat-PKW | ja Variante 2: Reisekostenersätze werden von der Wohnung aus berechnet. Der Monteur kommt am Ende der Dienstreise oder zwischendurch zur Verrichtung von Innendienst zur Arbeitsstätte. Vorgangsweise bei eintägiger Dienstreise bzw. am An- und Abreisetag: | Pendlerpauschale | ja | Tagesgeld | ja | Kilometergeldersatz | nicht steuerbar, nicht aber für die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung | Sachbezugswert für die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung | ja | Werbungskosten (Kilometergeld) bei Einsatz des Privat-PKW | ja, nicht aber für die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung Variante 3: Reisekostenersätze werden von der Arbeitsstätte aus bzw. zur Arbeitsstätte zurück berechnet. Vorgangsweise bei eintägiger Dienstreise bzw. am An- und Abreisetag: | Pendlerpauschale | ja | Tagesgeld | ja | Kilometergeldersatz | nicht steuerbar | Sachbezugswert für die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung | ja | Werbungskosten (Kilometergeld) bei Einsatz des Privat-PKW | ja, nicht aber für die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung Variante 4: Vorgangsweise bei Abwesenheitstagen (ohne An- und Abreisetag): | Pendlerpauschale | nein | Tagesgeld | ja | Kilometergeldersatz | nicht steuerbar | Sachbezugswert für die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung | nein | Werbungskosten (Kilometergeld) bei Einsatz des Privat-PKW | ja  

Normen und Schlagworte

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Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010222/0218-VI/7/2007
GZ der Erstfassung
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4 (geltend: 26)
Gültig
16.12.2005 bis 03.07.2008
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF