Findok · Richtlinien
LStR 2002 Rz 6
1.2.5 Ausländische Grenzgänger bzw. Tagespendler
geltende FassungRichtlinie2025-0.951.634gilt ab 27.11.2006
Inhaltsverzeichnis der LStR 2002
Wortlaut laut Findok
1.2.5 Ausländische Grenzgänger bzw. Tagespendler
Rz 6:
Verrichten ausländische Ausländische Arbeitnehmer, für die ohne inländischen Wohnsitz, die Grenzgängerregelung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen nicht anzuwenden ist, Arbeitsleistungen im Inland, ohne einen verrichten und täglich zu ihrem ausländischen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zu haben zurückkehren, unterliegen sie lediglich der beschränkten Steuerpflicht. Dies gilt auch dann, wenn die inländische Arbeitsverrichtung länger als sechs Monate dauert. Sieht ein DBA eine Grenzgängerregelung vor (DBA mit Italien, Deutschland und Liechtenstein), kommt es für die davon betroffenen Arbeitnehmer zu keiner Besteuerung im Inland.
Normen und Schlagworte
- § 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
GrenzgängerTagespendlerausländische ArbeitnehmerGrenzgängerregelungDoppelbesteuerungsabkommenWohnsitzgewöhnlichen Aufenthaltbeschränkten Steuerpflicht
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.951.634
- GZ der Erstfassung
- 07 2501/4-IV/7/01
- Stammnummer
- 19974
- Enthalten in Fassung
- 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 (geltend: 26)
- Gültig
- 27.11.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF