Findok · Richtlinien
LStR 2002 Rz 6
1.2.5 Ausländische Grenzgänger bzw. Tagespendler
überholte Fassung (bis 26.11.2006)RichtlinieBMF-010203/0194-VI/7/2006gilt ab 16.12.2005
Inhaltsverzeichnis der LStR 2002
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 16.12.2005 bis 26.11.2006.
Wortlaut laut Findok
1.2.5 Ausländische Grenzgänger bzw. Tagespendler
Rz 6:
Verrichten ausländische Arbeitnehmer, für die die Grenzgängerregelung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen nicht anzuwenden ist, Arbeitsleistungen im Inland, ohne einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zu haben, unterliegen sie lediglich der beschränkten Steuerpflicht. Dies gilt auch dann, wenn die inländische Arbeitsverrichtung länger als sechs Monate dauert.
Normen und Schlagworte
- § 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
GrenzgängerTagespendlerausländische ArbeitnehmerGrenzgängerregelungDoppelbesteuerungsabkommenWohnsitzgewöhnlichen Aufenthaltbeschränkten Steuerpflicht
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010203/0194-VI/7/2006
- GZ der Erstfassung
- 07 2501/4-IV/7/01
- Stammnummer
- 19974
- Enthalten in Fassung
- 1, 2 (geltend: 26)
- Gültig
- 16.12.2005 bis 26.11.2006
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF