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Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 1304

39.2.4 Ermittlung der Prämie

überholte Fassung (bis 20.11.2007)RichtlinieBMF-010203/0544-VI/7/2006gilt ab 27.11.2006

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 27.11.2006 bis 20.11.2007.

Wortlaut laut Findok

39.2.4 Ermittlung der Prämie Rz 1304: Die Bausparprämie wird jedes Jahr für das folgende Kalenderjahr (Prämienjahr) neu festgelegt. Berechnungsjahr ist jenes Jahr, in dem die Berechnung für das Folgejahr erfolgt. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: Es wird ein Durchschnitt der monatlichen Sekundärmarktrenditen anhand eines zwölfmonatigen Beobachtungszeitraumes ermittelt. Dieser Zeitraum umfasst die ersten drei Quartale des Berechnungsjahres sowie das letzte Quartal des vorhergehenden Kalenderjahres. Durch die monatlichen Sekundärmarktrenditen könnten sich Prämienschwankungen zwischen 3% und 8% ergeben. Der auf Grund des Beobachtungszeitraumes errechnete Prämiensatz wird vom Bundesminister für Finanzen bis zum 30. November eines jeden Berechnungsjahres festgesetzt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht. Im Hinblick darauf, dass die Bausparprämie keiner Einkommensteuerpflicht, auch nicht der Kapitalertragsteuer bzw. Endbesteuerung unterliegt, wird an eine um 25% verminderte Sekundärmarktrendite also um die nach rechnerischem Abzug der Kapitalertragsteuer verbleibende Rendite angeknüpft. Nach Ermittlung des Nettodurchschnittswertes wird ein Faktor von 0,8 zugeschlagen. Schließlich wird eine Auf- oder Abrundung auf einen halben Prozentpunkt nach kaufmännischen Rundungsgrundsätzen vorgenommen. Höhe der Bausparprämie: | Jahr | Prozentsatz | Höchstbetrag | Höchstprämie | AÖF | 2000 | 3,5% | 1.000 Euro | 35 Euro / 481,61 Schilling | Nr. 268/1999 | 2001 | 4,5% | 1.000 Euro | 45 Euro / 619,21 Schilling | Nr. 220/2000 | 2002 | 4,5% | 1.000 Euro | 45 Euro | Nr. 257/2001 | 2003 | 4,0% | 1.000 Euro | 40 Euro | Nr. 20/2003 | 2004 | 3,5% | 1.000 Euro | 35 Euro | Nr. 220/2003 | 2005 | 3,5% | 1.000 Euro | 35 Euro | Nr. 265/2004 | 2006 | 3% | 1.000 Euro | 30 Euro | Nr. xxx247/2005 | 2007 | 3,5% | 1000 Euro | 35 Euro | Nr. xxx/2006

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010203/0544-VI/7/2006
GZ der Erstfassung
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
3 (geltend: 26)
Gültig
27.11.2006 bis 20.11.2007
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF