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Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 103–104

3.3.23 Unentgeltliche oder verbilligte Beförderung durch Beförderungsunternehmen (§ 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988)

überholte Fassung (bis 19.03.2014)RichtlinieBMF-010222/0049-VI/7/2013gilt ab 20.12.2012

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 20.12.2012 bis 19.03.2014.

Wortlaut laut Findok

3.3.23 Unentgeltliche oder verbilligte Beförderung durch Beförderungsunternehmen (§ 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988) Rz 103: Die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung der eigenen Arbeitnehmer von Beförderungsunternehmen sowie deren Angehörigen ist steuerfrei. Rz 104: Unter Beförderungsunternehmen sind solche zu verstehen, die der gewerblichen Personenbeförderung dienen (zB BundesbahnÖBB Personenverkehrs AG, ÖBB Produktions GmbH, Postbus AG, Straßenbahn, Autobusunternehmen, Luftverkehrsunternehmen).

Normen und Schlagworte

Beförderungsunternehmen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010222/0049-VI/7/2013
GZ der Erstfassung
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
11, 12 (geltend: 26)
Gültig
20.12.2012 bis 19.03.2014
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF