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Findok · Richtlinien

EStR 2000 Rz 6649

22.4.3.2.3 Behördlicher Eingriff

überholte Fassung (bis 01.01.2006)Richtlinie06 0104/9-IV/6/00gilt ab 22.03.2005

Inhaltsverzeichnis der EStR 2000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 22.03.2005 bis 01.01.2006.

Wortlaut laut Findok

22.4.3.2.3 Behördlicher Eingriff Rz 6649: Spekulationsgeschäfte liegen nach § 30 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 dann nicht vor, wenn Wirtschaftsgüter infolge eines behördlichen Eingriffs oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs veräußert werden. Die Bestimmung will lediglich jene rechtsgeschäftliche Rechtsübertragung aus der Erfassung als Spekulationsgeschäft ausnehmen, die das gleiche Ergebnis zum Inhalt hat, welches - bei Unterbleiben einer rechtsgeschäftlichen Einigung - durch behördlichen Eingriff zwangsweise hergestellt wird. Die Veräußerung einer Liegenschaft (von Liegenschaftsteilen) an eine vom Enteignungswerber verschiedene Person ist keine Veräußerung zur Vermeidung eines unmittelbar drohenden behördlichen Eingriffs (VwGH 25.2.2003, 99/14/0316). Wird ein Vermögensgegenstand im Rahmen einer Zwangsversteigerung übertragen, so ist dies aus der Sicht des Verpflichteten kein behördlicher Eingriff, sondern ein Veräußerungsgeschäft (VwGH 25.10.1995, 94/15/0009). Ein behördliches Umlegungsverfahrens (zB nach §§ 36 ff Steiermärkisches Raumordnungsgesetz) stellt einen "behördlichen Eingriff" dar; ein Grundstückstausch im Zuge eines solchen Verfahrens unterliegt somit nicht dem § 30 EStG 1988. Der im Umlegungsverfahren zwangsläufig enthaltene Tauschvorgang löst jedoch den Lauf einer Spekulationsfrist aus, der für künftige Grundstücksveräußerungen von Bedeutung ist; Verkäufe innerhalb von zehn Jahren ab Rechtskraft des Umlegungsbeschlusses erfüllen somit den Spekulationstatbestand.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
06 0104/9-IV/6/00
Stammnummer
19973
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 24)
Gültig
22.03.2005 bis 01.01.2006
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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