Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/2100493/2018
Beschäftigungsverhältnisse von Paketzustellfahrern
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/2100493/2018vom 03.08.2021Teil 2 von 4
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Im Falle der Verhinderung hat der Subunternehmer unverzüglich einen qualifizierten Vertreter stellig zu machen.
Der Subunternehmer und/oder seine Erfüllungsgehilfen erhalten eine Identifikationskarte, die bei der Leistungserbringung stets mitzuführen ist.
Die Identifikationskarte ist unverzüglich bei Beendigung der vertraglichen Beziehung zurückzustellen.
Sollte die Identifikationskarte nicht mitgeführt werden, ist der Subunternehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe von € pro Tag verpflichtet.
XIV.
Der Subunternehmer nimmt zur Kenntnis, dass "***1*** ***38***" oder andere Kunden des Auftraggebers jederzeit und an jedem Ort den Inhalt des für deren Transportleistung eingesetzten Fahrzeuge und die Identität des Erfüllungsgehilfen kontrollieren dürfen. Hierbei ist der Subunternehmer verpflichtet, in jeglicher Hinsicht Unterstützung zu leisten. Werden Differenzen zu den Begleitpapieren festgestellt, stellt dies einen wichtigen Grund zur unverzüglichen Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen oder aber zumindest einzelner Touren dar.
Der Subunternehmer nimmt auch zur Kenntnis, dass ***1*** ***38*** und andere Kunden des Auftraggebers berechtigt ist, einen Mitarbeiter zu der jeweiligen Dienstbringung zu entsenden.
Für den Fall dass eine mangelhafte Auftragsabwicklung zu Lasten des Subunternehmers festgestellt wird, ist dessen Entgelt entsprechend zu verringern. Darüber hinaus ist der Auftraggeber auch berechtigt, Schadenersatz zu begehren.
XV.
Hinsichtlich eines allfälligen Inkassos, werden gesonderte Richtlinien festgelegt, die vom Subunternehmer zur Kenntnis genommen werden. Der Subunternehmer haftet jedenfalls für die Abfuhr des von ihm durchgeführten Inkassos persönlich mit seinem gesamten Vermögen.
XVI.
Der Subunternehmer verpflichtet sich, während der Dauer des gegenständlichen Vertrages in keinem Wettbewerb zum Auftraggeber zu treten, sowie mit dessen Auftraggebern und Kunden nicht selbst zu kontrahieren bzw. entsprechende Leistungen nicht selbst anzubieten.
XVII.
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Teilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Fünfzehnten oder Letzten eines jeden Kalendermonates gelöst werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Die gegenständlich festgelegte Kündigungsfrist ergibt sich für den Auftraggeber notwendigerweise aus dem Umstand, dass im Falle einer derartigen Kündigung er die Erfüllung des ihm von seinen Kunden übertragenen Transportauftrages Ersatz zu beschaffen ist, was im Regelfall kurzfristig nicht möglich ist. Die Dauer der Kündigungsfrist ist daher sachlich gerechtfertigt.
Neben der ordentlichen Kündigung kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund von beiden Seiten jederzeit aufgelöst werden.
Auflösungsgründe sind insbesondere die Pflichtverletzung einer der Vertragspartner, sowie die Unfähigkeit des Auftragnehmers, die übernommenen Aufträge auszuführen bzw. die beharrliche Vernachlässigung der mit diesem Vertrag und mit der Ausführung der Transportarbeiten verbundenen Pflichten.
Eine nicht gerechtfertigte Auflösung des gegenständlichen Vertrages seitens des Auftragnehmers löst Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere im Hinblick auf dessen Mehraufwand bzw. der allenfalls eintretenden Unmöglichkeit, die Aufträge seiner Kunden zu erfüllen, aus.
Die einvernehmliche Auflösung des Vertragsverhältnisses ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist bzw. die Festsetzung eines Auflösungsstichtages, der vom Stichtag im gegenständlichen Vertrag abweicht, bleibt von den gegenständlichen Bestimmungen unberührt.
XVIII.
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich der Abweichung von der Schriftform bedürfen um rechtswirksam zu sein, der Schriftlichkeit und ordnungsgemäßen Fertigung.
Die Vertragsteile stellen fest, dass mündliche Nebenabreden nicht bestehen.
Der Auftragnehmer bestätigt, eine Ausfertigung dieses Vertrages erhalten zu haben und wird sämtliche Bestimmungen desselben vollinhaltlich akzeptieren, wenn seinerseits nicht innerhalb von 2 Wochen ab Ausfolgung der Urkunde schriftlich, einlangend beim Auftraggeber, Einwendungen erhoben werden.
Sollte über die Einwendungen des Auftragnehmers keine Einigung erzielt werden (schriftlich) so steht dem Auftragnehmer die Auflösung des Vertrages zu.
XIX.
Für die monatlichen erbrachten Leistungen wird ein Brutto Entgelt von 2.000,00 EUR ausbezahlt bis auf Widerruf."
Mit den nachgenannten Zustellern wurden folgende Niederschriften aufgenommen:
Mit Frau ***39***, mit der der Bf am 1.9.2010 einen Werkvertrag geschlossen hat, wurde vom Finanzamt, Team KIAB, im Beisein einer sprachkundigen Person zusammengefasst folgende Niederschrift am 1.10.2010 aufgenommen:
Sie sei russische Staatsbürgerin, seit 2002 in Österreich und habe als Aufenthaltstitel einen Konventionspass. Zum Bf sei sie über ihren Mann, ***29***, gekommen, der dort im Jahr 2009 gearbeitet habe. Ihr Gewerbestandort sei ihre Wohnadresse. Das Gewerbe habe sie beim Bf beantragt, ihr Mann habe ihr geholfen. Auf die Frage, warum sie und nicht ihr Mann eine Steuernummer beantragt habe, antwortet sie, dass sie das so gewollt habe, weil sie ***40*** habe. Sie hätte gewollt, dass sie das beantragen und ihr Mann arbeiten würde. Vorher habe sie keine Firma gehabt. Sie besitze kein Büro und zwei Computer für die Kinder. Die Computer würde sie nicht für die Firma verwenden. Ihr Mann habe im Jahr 2009 beim Bf gearbeitet und jetzt seit Juli 2010. Auf die Frage, wieviel ihr Mann verdienen würde, antwortet sie, dass er 12 Stunden in der Woche arbeiten würde. Er habe im September angefangen als Selbständiger zu arbeiten. Sie werde es wissen, wenn der Monat vorbei sei. Laut dem Bf werde ihr Mann ca. € 4.000,- bekommen. Wieviel nach Abzug der Steuer übrig bleibe, wisse sie nicht. Der Bf habe das als Preisvorgabe gesagt. Ihr Mann müsse einfach fahren. Wo er hinfahren müsse stehe alles auf dem Paket und er bekomme eine Liste vom Bf. Es seien immer verschiedene Strecken. Er würde Pakete nach ***40***, ***26*** und in der Umgebung von ***40*** immer auf die gleichen Plätze zustellen. Als Betriebsmittel brauche sie für ihre Tätigkeit das Auto, sonst nichts. Das Auto habe sie von Frau ***30***. Es gebe einen Kaufvertrag. Ihr Mann fahre für keine andere Firma. Er könnte zwar, er fahre aber nicht. Er fahre fünf Tage in der Woche von Montag bis Freitag. Die Arbeitszeit schreibe sie mit. Er fange manchmal um fünf Uhr oder um sechs an. Eigentlich müsse er das ab 1/2 Sieben machen. Die Pakete würde er in ***41*** einpacken. Zum Scannen habe er ein Gerät vom Bf. Die Pakete würden alle im Lager stehen. Die für ihn sind, seien schon sortiert. Er fahre immer zu einem eigenen Tor, er gehe zum Bf, hole sich dort einen Scanner, scanne die Pakete ein und fahre dann los. Er müsse keine Pakete entgegennehmen. Er fahre nach der Arbeit nicht mehr nach ***41***. Am Nachmittag würde er die Pakete vom ***42*** holen. Vom Bf werde gesagt, dass die Pakete abzuholen seien. Die Zustellung würde er nur beim Bf abrechnen. Er gebe das Gerät wieder beim Bf ab. Die nicht zugestellten Pakete nehme er wieder zum Bf mit. Ein Inkasso gebe es nicht. Wenn ein Paket bei der Fahrt beschädigt wird, ist der Fahrer dafür zuständig. Für das Paket würde der Fahrer haften. Wo sich der Kunde beschweren müsse, wenn das Paket beschädigt sei (z.B. der Inhalt kaputt sei) wisse sie nicht, ihr Mann sei dafür nicht verantwortlich. Den Schaden würde der Bf ermitteln. Wenn das Paket nicht kommen würde, werde der Bf angerufen. Der Bf würde eruieren, wo das Paket sei. Welche Ausgaben sie zu tragen habe, könne sie nicht sagen, da sie jetzt neu sei. Sie mache alles über den Buchhalter, dessen Namen sie jedoch nicht wisse. Sie sei durch den Bf zu ihm gekommen. Die Pakete müssten am selben Tag zugestellt werden. Wenn die Leute nicht zu Hause seien, würden die Pakete zur Firma zurückgebracht werden. Die Zustellung müsse am Vormittag erledigt werden. Ob die Abrechnung pro Paket erfolgen würde, könne sie sich nicht erinnern, aber es stehe im Vertrag. Sie dürfe keine Aufträge weitergeben. Ihr Vertrag würde unbefristet laufen. Wenn sie das nicht mehr weitermachen wolle, würde sie das dem Bf einfach sagen. Ihr Mann müsse die ***1*** Kleidung anziehen, die er vom Bf bekommen habe. Ob er die ***1***-Kleidung bezahlen hätte müssen wisse sie nicht. Auch bei Frau ***30*** habe er die Kleidung anhaben müssen. Ob jemand die Zustellung kontrollieren würde, wisse sie nicht. Auf dem Fahrzeug müsse ***1*** aufscheinen. Die Aufschrift sei schon auf dem Fahrzeug gewesen. Für die Werbeaufschrift bekomme sie nichts bezahlt. Wenn das Fahrzeug kaputt sei, wisse sie nicht, ob sie das jemanden melden müsse. Sie werde den Bf dann fragen. Bis jetzt ist es nicht vorgekommen, dass ihr Mann krank gewesen sei. Er wolle, dass es jemanden gebe, der für ihn auftreten könne, aber zuerst müsse er den Bf fragen, ob das geht. Wenn ihr Mann krank sei, müsse trotzdem zugestellt werden, habe der Bf gesagt. Das Schreiben der Honorarnoten mache der vom Bf empfohlene Buchhalter. Ob der Buchhalter immer mit dem Bf zusammenarbeiten würde, wisse sie nicht, sie wisse, wo er in ***6*** sei. Wer ihren Mann mit dem Scanner eingeschult habe, wisse sie nicht. Auf die Idee, das Ganze selbständig zu machen, sei sie gekommen, weil Frau ***30*** aufgehört habe. Sie habe ihnen das Auto verkauft und dann hätten sie selber angefangen. Wenn eine andere Tour zu fahren sei, werde sie nicht vom Bf angerufen. Ihr Mann habe kein Diensthandy, nur ein eigenes. Ein Fahrtenbuch werde nicht geführt. Alle Unterlagen und Rechnungen würden beim Buchhalter aufliegen. Sie hätte noch keine Rechnung gelegt und auch kein Geld bekommen. Wie viele Pakete zugestellt wurden, um abrechnen zu können, wisse sie nicht, das sei alles im Scanner. Ihr Mann schreibe mit, wie viele Pakete zugestellt worden seien. Sie wisse nicht, was sie in Rechnung stellen würde. Ihr Mann habe keinen Schlüssel zur Halle und sei an die Öffnungszeiten der Halle gebunden. Sie habe keine eigene Versicherung für die Ladung. Das Erscheinungsbild des Fahrzeuges kontrolliere der Bf. Sie könne den Vertrag vorlesen, aber nicht verstehen. In ihrer Muttersprache sei der Vertrag nicht ausgefertigt worden, sie habe einen Dolmetscher mitgehabt. Daran, was der Bf hinsichtlich des Vertrages gesagt habe, könne sie sich nicht erinnern. Sie wisse nicht über ihre Rechte und Pflichten Bescheid. Sie wisse, dass ihr Mann abholen und das zustellen müsse. Sie könne sich nicht erinnern, wer gesagt habe, dass ihr Mann für 12 Stunden pro Woche anzumelden gewesen sei, aber das müsse der Bf gewesen sein. Ihr Mann beginne zwischen fünf und sechs in der Früh zu arbeiten und komme um 10 Uhr oder 11 Uhr nach Hause. Am Nachmittag müsse er noch die Pakete abholen. Um 15 Uhr fange er an und komme nach ein bis zwei Stunden wieder. Sie glaube, dass die Pakete vom ***42*** auch bezahlt werden würden. Sie glaube, dass abgeholte Pakete auch bezahlt werden würden. Die Arbeitszeit ihres Mannes vorgerechnet von Montag bis Freitag gibt sie an, dass es sich momentan um die Probezeit handeln würde. Wenn das Geschäft laufen würde, werde sie das selbst mitschreiben. Der Bf habe überprüft, ob der Führerschein ihres Mannes in Ordnung sei, ob er arbeiten dürfe (Arbeitsbewilligung) und auch den Gewerbeschein. Den habe sie schon bei der Vertragsunterzeichnung gehabt. Sie legte eine Rechnung über den Erwerb eines Fahrzeuges ***43*** Baujahr 2005, 255.000 Kilometer, über einen Betrag von € 2.853,- einschließlich 20% Umsatzsteuer von der Firma ***44*** ***30*** vor.
Mit dem Ehegatten der ***39***, ***29***, der von seiner Ehegattin für 12 Stunden angemeldet wurde, wurde ohne Beisein einer sprachkundigen Person zusammengefasst vom Finanzamt folgende Niederschrift am 2.10.2010 aufgenommen:
Er sei seit 2002 in Österreich und anerkannter Konventionsflüchtling. Er habe von Ende 2008 bis Ende 2009 für Frau ***30*** gearbeitet. Er habe dort einen Dienstvertrag bekommen und zwischen € 600,- und € 800 pro Monat verdient. Er habe Gehaltszettel von Frau ***30*** bekommen, die er aber jetzt nicht mehr habe. Wenn es viele Pakete gegeben habe, habe er drei bis sechs Stunden von Montag bis Freitag gearbeitet. Manchmal hätte es keine Arbeit gegeben, weil es keine Pakete gegeben habe. Es habe immer gleiche Adressen gegeben. Er sei ***45***, Firmen und Privatpersonen angefahren. Ein Herr ***46***, der das vorher gemacht habe, habe ihn eingeschult. Frau ***30*** habe ihm gesagt, wo er hinfahren hätte müssen. Machmal habe er nachgefragt, da es mit seinem privaten Navi nicht gegangen sei. Er hätte bei Frau ***30*** aufgehört zu arbeiten, da er nach ***47*** hätte ziehen müssen. Er habe sechs ***40*** und keiner habe ihm bei der Wohnungsuche geholfen. Dort habe er einen Deutschkurs, einen Staplerkurs sowie eine Berufskurs abgeschlossen. Er sei dann wieder nach ***26*** zurückgekehrt und habe einen Monat bei der Firma ***48*** gearbeitet, danach habe er bei einer Firma ***49*** in ***6*** gearbeitet. Dann habe er erfahren, dass Frau ***30*** nicht mehr arbeiten würde und ein Auto zu verkaufen habe. Sie seien dann zum Bf gegangen und dieser hätte dann erklärt, was zu machen sei. Da der Bf ein ***50*** sei, hätten sie sich auf Deutsch verständigt. Der Bf habe erklärt, dass er aufpassen müsse und für die Arbeit verantwortlich sei. Er habe erklärt, wie das alles gehen würde, wenn man selbständig sei. Als Preis für die Leistung habe er ca. € 4.000,- gesagt, wenn es genug Arbeit geben würde. Er sagte, dass er einen Buchhalter und einen Gewerbeschein brauchen würde. Weiters müsse er zur Polizei und zum Finanzamt gehen. Das habe er alles gemacht. Dann sei er zum Buchhalter gegangen. Vom Buchhalter habe er eine Visitenkarte. Den Gewerbeschein habe er in ***51***, er glaube in der Wirtschaftskammer, gelöst. Die Frau dort habe alles im Laptop gemacht. Seine Gattin sei Mitglied bei der Wirtschaftskammer. Er wisse nicht genau, was in dem Infoblatt, das er bekommen habe, stehen würde. Er habe vorher bei Frau ***30*** gearbeitet, nicht für den Bf. Während der Tätigkeit bei Frau ***30*** musste er zwischen fünf und sechs Uhr dort sein. Er hätte die Pakete nur aufladen müssen, Frau ***30*** sei in der Früh auch immer da gewesen. Die Pakete wurden zuerst eingescannt. Der Fahrer habe ihm alles erklärt, dann habe er das selbst gemacht. Auf dem Scanner sei eine Nummer, dieser Scanner sei im Büro des Bf. Er habe immer den gleichen Scanner bekommen. Wenn er mit der Arbeit fertig gewesen sei, sei er zurück gefahren und habe den Scanner zurückgegeben. Als er bei Frau ***30*** gearbeite habe, habe er eine Liste gehabt. Jetzt sei es schwieriger. Jetzt mache er das mit dem Scanner. Er bekomme eine Kontrollliste für sich selbst. Auf dieser Liste würde die Nummer vom Paket, Name und Adresse stehen. Jetzt sei die Nummer im Scanner. Es gebe einen Verwaltungsassistenten, der das Ganze kontrollieren würde. Er heiße ***8*** und ***9*** und noch zwei Frauen. Eine sei die Frau des Bf. Die Pakete, die er nicht zustellen könne, gebe er im Büro zurück. ***8*** und ***9*** würden kontrollieren, was zurückkommen würde. Wenn es Nachnahme sei und die Kunden könnten nicht bezahlen, würde er die Pakete wieder zurückbringen. Die Pakete würde er wieder zum Zustellen bekommen. Es gebe ein spezielle Fläche, wo diese Pakete liegen würden. Das Inkasso würde so funktionieren, dass er das Geld bekommen, unterschreiben und das Geld im Büro abgeben würde. Er würde zwei Bestätigungen bekommen. Ein Erlagschein würde bei ihm bleiben, den würde er im Büro abgeben, der andere Erlagschein würde beim Kunden bleiben. Das Geld habe er immer nur den beiden Frauen gegeben. Eine Bestätigung, dass er das Geld und den Erlagschein abgegegeben habe, würde er nicht bekommen. Den Unterschied im Arbeitsablauf zwischen Frau ***30*** und jetzt würde er nicht genau wissen. Jetzt würde er weniger Arbeiten. Er habe jetzt Probezeit. Er lerne das Ganze von Anfang an. Dass das Probezeit sei, sage er selber. Die neuen Addressen bzw. Touren würden alle auf dem Paket stehen. Wenn eine Adresse neu sei, sage man ihm, dass das auch zuzustellen sei. Er sehe das und nehme die Pakete. Die Pakete würden von zwei Mitarbeitern des Bf (***52***) aufgeteilt und hingelegt werden. Er habe keinen eigenen Schlüssel für das Lager. Ob er zu einer bestimmten Zeit hinkommen müsse, habe er keine Ahnung, wenn er hinkommen würde, sei offen. Die Paketabholung z.B. beim ***42*** funktioniert so, dass er alles einscannen und eine Liste vom ***42*** bekommen würde. Die Liste müsse er unterschreiben. Dann würde er zur Firma fahren. Dort gebe er alles ab an ***8*** oder ***9***. Die würden alles einscannen. Auch der Bf sei manchmal dabei. Er würde pro Tag ca. 40 bis 45 Pakete zustellen, das seien zwischen 25 und 35 Zustelladressen. Sein Originalvertrag mit dem Bf sei beim Buchhalter. Der Bf habe gesagt, er bekomme monatlich € 4.000,-. Damit die Arbeit leichter ist, habe er es so gemacht, am Anfang weniger zu arbeiten und später werde er mehr arbeiten. Wieviel er arbeiten müsse, um auf € 4.000,- zu kommen, wisse er nicht. Wie hoch seine Aufwendungen pro Monat seien, wisse er nicht. Er würde sich nach einem Monat mit dem Buchhalter zusammensetzen. Er fahre ca. 150 Km pro Tag. Er habe auch ein privates Auto. Ein Fahrtenbuch würde er nicht schreiben. Für das Fahrzeug habe er ca. € 2.850,- in bar bezahlt. Er habe einen fixen Bereich für die Zustellungen und zwar ***53***. Für ***54*** bekomme er keine Pakete, da gebe es jemanden anderen. Wenn der Bf sagen würde, auch für andere Bereiche Pakete zuzustellen, würde er das machen. Wenn er krank sei, fahre er trotzdem selbst. Wenn das Fahrzeug kaputt sei, dann müsse er im Büro anrufen und mit ***8*** und ***9*** sprechen. Der Bf habe noch Fahrzeuge und er würde jemanden schicken. Ob es eine bestimmte Zeit für die Zustellungen geben würde, habe er nicht gefragt. Pakete die er am Montag übernommen habe dürfe er nicht erst am Freitag zustellen, das habe ***8*** gesagt. ***8*** und ***9*** hätten gesagt: "Entweder gibst du das heute ab oder du gibst uns Bescheid, warum du nicht zugestellt hast." Auf die Frage, ob er Pakete, die er in der Früh übernommen habe, auch am Abend zustellen könne, antwortet er, dass er bis 17:00 Uhr die Arbeit erledigt haben müsse. Er müsse dann die Pakete zurückbringen und den Scanner abgeben. Um 17:00 werde in ***41*** zugesperrt. Wenn er soviele Pakete habe, dass er mit der Arbeit nicht fertig werden würde, dann sagen ***8*** oder ***9***, dass man ihm helfen müsse. Es gebe einen anderen Fahrer, der das zustellen würde. Ob die Fahrer vom Bf sind, wisse er nicht. Die Firma des Bf habe eigene Busse. Dass ***8*** und ***9*** zustellen würden, habe er noch nicht beobachtet. Dass ausgeholfen werden musste ist schon vorgekommen, ein bis zwei Mal. Er müsse ***1*** Kleidung tragen. Für diese Kleidung habe er bis jetzt nichts bezahlen müssen. Von wem er neue Kleidung bekommen würde, wenn diese Kleidung kaputt sei, wisse er nicht, da müsse er im Büro fragen. An Kleidung habe er Hosen, Jacke, Pullover, T-Shirt, keine Schuhe bekommen. Sie hätten es vom Büro aus aber bestellt. Auf die Frage, warum sein Auto keine ***1*** Aufschrift habe, antwortet er, dass er das Auto von Anfang an habe. Der Bf habe gesagt, dass bald die Autos ***13*** mit Aufschrift sein müssten. Alle müssten gleich aussehen. Das zum Aufkleben bekomme er von der Firma, er werde das wahrscheinlich selbst machen müssen, genau wisse er das nicht. Darüber, ob er dafür etwas bezahlen müsse, sei gar nicht gesprochen worden. Am Morgen im Lager werde kontrolliert, ob er die Kleidung tragen würde. Am Anfang habe der Bf gesagt, wir müssten das immer anhaben, wenn gearbeitet werde. Er habe auch gesagt, dass wir pünktlich sein müssten. Wenn er einen Kunden nicht antreffen würde, würde er einen Zettel schreiben und diesen an die Tür hängen. Dafür habe er Vordrucke dabei, die er von ***8*** oder ***9*** bekommen habe. Auf dem Vordruck steht ***1*** ***41***. Er fahre nicht für eine andere Firma. Ob er für eine andere Firma fahren dürfe, habe er nicht gefragt, weil der das nicht schaffen würde. Es seien immer Pakete von ***1***. Zur Frage, ob er wisse, ob diesbezüglich etwas im Vertrag, welchen seine Gattin abgeschlossen habe, stehen würde, antwortet er, dass er nur Pakete von ***1*** bekommen würde und wenn er vom Bf keine anderen Pakete bekommen würde, dann dürfe er das nicht. Dafür, wenn ein Paket außen in Ordnung ist, aber die Ware im Paket kaputt sei, sei er nicht verantwortlich. Wenn es von außen beschädigt ist, machen ***8*** oder ***9*** Fotos und dann müsse er zustellen. Wenn der Kunde sagen würde, das wolle er nicht haben, sei er nicht verantwortlich. Wenn es aber kaputt gehen würde, wenn er zustelle, dann sei er verantwortlich. Dann müsse er zahlen. Das hätten ihm ***8*** und ***9*** gesagt. Er müsse das im Büro zahlen. Das heiße, dass ***1*** haften würde und nur im Regress müsse er zahlen. Dass er das bezahlen müsse sagen ***8*** oder ***9***. Wenn der Kunde nicht zufrieden sei, würde er im Büro bei ***9*** anrufen. Der Kunde würde aber nie bei seiner Gattin anrufen. Dass er außerhalb der Touren vom Bf Anweisungen erhalten hätte, sei noch nicht vorgekommen. Den Scanner würden ***8*** oder ***9*** auslesen. Er bekomme nicht täglich eine Bestätigung. Auf die Frage, ob er eine Möglichkeit habe, die Anzahl der zugestellten Pakete zu überprüfen, gibt er an, dass er alles was er habe, abgeben würde, eine Bestätigung für ihn habe er nicht. Er müsse darauf vertrauen, dass richtig abgerechnet werde. Daran, ob der von der Gattin unterschriebene Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, könne er sich nicht erinnern. Wenn er dort nicht mehr arbeiten wolle, müsse er eine Kündigung schreiben und das würde reichen. Der Auskunft gebende Ehegatte der ***39***, Herr ***29***, verweigerte die Unterschrift dieser Niederschrift mit der Begründung, dass alles was er bis jetzt unterschrieben habe, für ihn immer zu Problemen geführt habe.
Mit ***55***, mit dem der Bf einen Werkvertrag abgeschlossen hatte, wurde im Beisein einer sprachkundigen Person zusammengefasst vom Finanzamt folgende Niederschrift am 14.2.2011 aufgenommen:
Er sei seit 2003 in Österreich, komme aus Serbien, Belgrad-Semlin, und habe als Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EG". Er habe am Anfang als Hilfsarbeiter und LKW-Fahrer gearbeitet. Ungefähr seit 2008 habe er bei der Firma ***30*** mit dem Paketzustellen angefangen. Der Ablauf bei der Firma ***30*** habe so funktioniert, dass er ca. zwischen 04:30 und 05:00 Uhr ins Depot in ***41*** angekommen sei. Dort habe er seine Pakete vor seinem Tor genommen, die Pakete geschlichtet, die Liste bekommen und dann zugestellt. Auf dem Scanner habe ihn Frau ***30*** eingeschult. Er habe die fixe Tour 720 von ***56*** bis ***57*** gehabt. Er habe 5 Tage in der Woche gearbeitet. Am Samstag sei er sozusagen auf Abruf bereit gewesen. Wenn ein Paket für seine Tour gekommen sei, hätte er zustellen müssen. Das sei bei ***30*** nur einmal passiert. Wenn ein Paket kommen würde, bekomme er vom Bf einen Anruf. Für seine Tour habe er einen fixen Scanner gehabt. Der Scanner habe die Nummer der Tour. Den Scanner habe er von Frau ***30*** bekommen. Wenn jemand nicht zu Hause gewesen sei habe er einen Zettel mit Paketnummer, Datum und Uhrzeit geschrieben. Auf dem Zettel würde ***1*** stehen. Das sehe man auf den ersten Blick, auch die Hotline-Nummer von ***1***. Die nicht zugestellten Pakete habe er wieder mitgenommen, den Zettel dort gelassen und die Pakete wieder ins Depot gegeben. Ob es eine Anweisung von Frau ***30*** gegeben habe, bis wann das Paket zurückgebracht hätte werden müssen, könne er nicht sagen. Er könnte ein Paket auch erst bis 18:00 Uhr zurückbringen. Wie lange die Halle geöffnet sei, wisse er nicht. Auf die Frage, ob er auch Expresspakete zugestellt habe, antwortet er, dass er auch Frühdienste gemacht habe. Es stehe auf den Paketen, wann sie zuzustellen seien. Auf manchen Paketen stehe 10 Uhr auf anderen 12 Uhr. Es gebe nur diese zwei Zeiten. Andere Zeiten habe er noch nicht gesehen. Dies stehe auf dem Paket. Dass ein Paket zu Bruch gegangen sei oder verloren wurde, sei bis jetzt noch nicht passiert. Er sei seit November 2010 selbständig. Auf die Idee, als Unternehmer zu arbeiten, sei er gekommen, als Frau ***30*** den Bus verkauft habe. Er habe den Bus gekauft und die Tour übernommen. Er hätte mit Frau ***30*** gesprochen. Sie habe ihn gefragt, ob er die Tour übernehmen wolle. Sie habe gemeint, dass er dann den Bus kaufen müsse. Zum Gewerbeschein sei er so gekommen, dass er in die Wirtschaftskammer gegangen sei und etwas ausgefüllt habe. Dann sei er in die BH gegangen und habe dort, so glaube er, den Gewerbeschein bekommen. Er habe das alleine gemacht. Über den Vertrag habe er mit dem Bf gesprochen. Dort habe er besprochen, wie viel er verdienen werde. Der Bf habe gesagt, dass er € 4.200,- bekommen werde. Das werde er mindestens bekommen. Er habe gesagt, wenn mehr Arbeit sei, dann würde er auch mehr bekommen. Ob es genug Geld sei oder zu wenig, habe er mit dem steuerlichen Vertreter mit einer Planrechnung besprochen. Mit dem Bf habe er keinen Preis verhandelt. Den Vertrag habe er schriftlich bekommen, nicht in seiner Muttersprache. Er kenne den Vertragsinhalt. Der Bf habe ihm am Anfang nicht gesagt, was alles bei der Arbeit zu beachten sei. Viel Unterschied zwischen der Tätigkeit jetzt und der Arbeit bei der Firma ***30*** gebe es nicht. Jetzt sei er selbständig. Im Arbeitsverlauf sei kein Unterschied. Er stelle pro Tag zwischen 80 und 120 Pakete zu. In der monatlichen Abrechnung würde er sehen, wieviele Pakete er zugestellt habe. Am Anfang habe er ein paar Monate mitgeschrieben, wieviele Pakete er zugestellt habe, jetzt nicht mehr. Auch bei Frau ***30*** habe er ***1***-Kleidung gehabt. Damals habe er diese Kleidung von Frau ***30*** bekommen. Er verwende diese Kleidung, die er damals bekommen habe, auch jetzt noch. Frau ***30*** habe ihm gesagt, dass er die Kleidung anziehen müsse. Wenn Kleidung kaputt geht, könne er jetzt beim Bf, früher bei Frau ***30*** nachbestellen. An Kleidung habe er Jacke, Hose, T-Shirt und Kappe von Frau ***30*** bekommen. Zur Information, was er alles als Selbständiger brauche, habe er mit den steuerlichen Vertreter gesprochen, die Arbeit sei die gleiche. Zu diesem steuerliche Vertreter sei er über Kollegen gekommen, die alle bei diesem seien. Der Bf habe ihm nicht gesagt, dass er zu diesem steuerliche Vertreter gehen solle. Er könne selbst diesen Scanner auslesen bzw. einen Ausdruck machen. Auf dem Scanner würden die Pakete für den Tag, an dem er gerade arbeiten würde, stehen. Im Büro würde er dann die Liste bekommen. Aber es gehe immer nur um einen Tag. Eine Mindestmenge an Paketen gebe es nicht. Auch wenn er in einem Monat nur 400 Pakete zustellen müsste, würde er auch 4.200 Euro bekommen. Das spiele kein Rolle. Auch wenn er in einem Monat z.B. 2000 Pakete zustellen müsste, würde er 4.200 Euro bekommen. Es spiele keine Rolle, wieviele Pakete zuzustellen seien. Er würde immer 4.200 Euro bekommen. Er habe niemals nachverhandelt. Den Vertrag habe er nicht in seiner Muttersprache vorliegen. Momentan habe er ein eigenes Fahrzeug. Mit der Arbeit sei er meistens zwischen 1 und 3 Uhr fertig. Er dürfe dann mit dem eigenen Fahrzeug für eine andere Firma auch Fahren. Auf die Frage, was er unter "Gewährleistungsverpflichtung" verstehen würde, fragt er, was das bedeuten würde. Auf die Frage, was passieren würde, wenn er ein Paket nicht rechtzeitig zustellen würde, antwortet er, dass das noch nie passiert sei. Was ihm für Lagerkosten in Rechnung gestellt werde, wisse er nicht. Eine Abrechnung habe er noch keine bekommen. Für den Scanner müsse er nichts bezahlen. Er habe nur eine Autoversicherung, eine andere Versicherung habe er nicht. Bezüglich Punkt XII. Abs. 4 des Werkvertrages (Inrechnungstellung von Lagerkosten, Versicherung, Scanner, Aufwand des Auftraggebers, obwohl diesen der Auftragnehmer leisten hätte müssen) antwortet er, dass es diesbezüglich nichts Schriftliches geben würde. Auf die Frage, ob er Pakete ablehnen dürfe, weil sie z.B. zu weit entfernt seien, antwortet er, wenn es auf seiner Tour sei müsse er das zustellen. Auf die Frage, woher er wisse, dass er das zustellen müsse, antwortet er, er müsse die Pakete zustellen. Auf die Frage, ob er Pakete ablehnen dürfe, ja oder nein, antwortet er, das verstehe er nicht, das sei noch nie passiert, nein er dürfe es nicht ablehnen. Er dürfe seine Aufträge nicht an eine andere Firma weitergeben. Er dürfe selbst einen Fahrer einsetzen. Wenn er das mache, müsse er das niemandem mitteilen. Er gebe dem Bf aber die Information, dass ein anderer Fahrer kommen würde und nicht er fahren würde. Er gebe die Information nur so weiter, er müsse das nicht machen. Er verwende die Kleidung, die er von der Firma ***30*** bekommen habe, jetzt weiter. Der Bf würde kontrollieren, ob er die Kleidung anhaben würde oder nicht. Er habe auch eine Identifikationskarte. Der Bf würde in der Früh kontrollieren, ob er diese mithabe. Ob er ein Strafe zahlen müsse, wenn er sie nicht mithabe, wisse er nicht, das sei ihm nie passiert. Sein Fahrzeug habe die ***1***-Aufschrift, dies sei noch von der Firma ***30***. Zur Haftung für beschädigte Pakete und Waren gibt er an, wenn er in der Früh ein beschädigtes Paket bekommen würde, würde er das sofort dem Bf melden. In dem Moment, wo er das Paket übernommen habe, habe er es als Ganzes übernommen. In welchem Zustand sie dann ankommen, hänge davon ab, wer sie versendet habe. Er könne nicht dafür bürgen, was sich im jeweiligen Paket befinden würde. Wenn die Pakete im Ganzen nicht beschädigt seien, sei er nicht verantwortlich. Wenn sie sichtbar beschädigt seien, müsse er das melden. Er wisse, dass er die Verantwortung für das Paket habe, wenn er als selbständiger Unternehmer auftreten würde. Er sehe aber nur das Äußere des Paketes und nicht, was im Paket sei. Bisher habe er noch kein beschädigten Pakete gehabt, wo der Kunde reklamiert habe. Bei Nachnahmepaketen habe er die Rechnung mit. Der Kunde unterschreibe die Rechnung und gebe ihm das Geld. Er unterschreibe die Rechnung auch, das Geld gebe er im Büro im Depot bei ***8*** oder ***9*** ab, wenn er mit der Arbeit fertig sei. Er dürfe keine andere Firma beauftragen, seine Arbeit zu übernehmen. Außer mit dem Bf habe er keine Verträge mit anderen Unternehmen abgeschlossen. Er fahre im Moment täglich ca. 220 Km. Den Vertrag habe er zusammen mit seiner Frau gelesen, sie würde perfekt deutsch sprechen. Während der Arbeit werde er nicht kontrolliert. Es sei noch nicht vorgekommen, dass er vom Bf die Anweisung bekommen hätte, heute ein anderes Gebiet anzufahren. Nein das könne er nicht. Er habe 3 Monate Kündigungsfrist. Wenn ihm ein offensichtlich nicht beschädigtes Paket hinunterfallen würde und kaputt sei, würde er haften. Für die Haftung habe er keine Versicherung abgeschlossen. Auf die Frage, ob er wisse, wie sich die Tarife für die einzelnen Touren zusammensetzen würden, antwortet er, wie seine Tour bezahlt werde, richte sich nach den Sendungen bzw. der Entfernung in Kilometern. Was die einzelnen Touren angehen würde, wisse er nichts. Er müsse eine Strafe zahlen, wenn die Dienstkleidung oder das Fahrzeug nicht in Ordnung sei. Das sei noch nie vorgekommen. Wie hoch die Strafe sei, wisse er nicht. Wenn ein Paket beschädigt sei, könne der Kunde ***1*** anrufen. Wenn er krank sei, müsse er die Fahrer anmelden, bis jetzt sei das noch nicht passiert. Wenn der den Fahrer gefunden habe, würde er mit dem Arbeitsamt oder dem steuerlichen Vertreter sprechen. Er fahre die gleiche Tour, seit er bei Frau ***30*** gewesen sei. Sie habe ihn damals eingeschult. Er habe selbst keinen Schlüssel für das Lager. Einmal im Monat zwischen 15. und 18. werde das Geld auf ein Konto überwiesen. Seine Frau würde für ihn fahren. Sie sei auch angemeldet (geringfügig). Er habe meistens zwischen 80 bis 120 Pakete, manchmal auch 140 Pakete. Seine Gattin würde dann mit dem Privatfahrzeug zustellen, sie mache das nur fallweise. Er habe sich durchgerechnet, ob sich die Beschäftigung seiner Gattin auszahlen würde. Saisonal, z.B. zu Weihnachten würden mehr Pakete kommen, da gebe es dann mehr Arbeit. Darüber, ob er dann mehr Geld bekommen würde, habe er mit dem Bf nicht gesprochen. Seine Gattin fahre denselben Bezirk (720) ab. Seine Gattin würde sich mit dem Scanner und dem Band auskennen. Er habe sie eingeschult. Die Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten seiner Gattin gebe er jeden Monat an seinen Steuerberater weiter.
Mit ***58***, mit dem der Bf einen Werkvertrag abgeschlossen hatte, wurde im Beisein einer sprachkundigen Person zusammengefasst vom Finanzamt folgende Niederschrift am 14.2.2011 aufgenommen:
Der Ablauf bei Frau ***30*** habe so funktioniert, dass er in der Früh um 04:30 Uhr gekommen sei, das habe ihm Frau ***30*** gesagt. Dann habe er seine Waren geschlichtet und dann sei er Zustellen gefahren. Seine Ware hätte er so erkannt, dass alles, was im LKW sei, auf ein Band gekommen sei, er sei neben dem Band gestanden und hätte seine Waren herunter genommen, die er z.B. an der Postleitzahl erkennen würde. Diese Pakete habe er mit dem Scanner erfasst. Auf dem Scanner habe ihn Frau ***30*** eingeschult. Die Pakete hätten eine eigene Nummer und sein Scanner habe die gleiche Nummer. Es hätte niemand den Scanner für andere Pakete verwenden können. Der Scanner sei im Büro des Bf gewesen. Die Pakete habe er in der Verteilerstation in ***41*** abgeholt. Er habe ***59*** und die daneben liegenden Ortschaften betreut. Wenn jemand nicht zuhause sei, schreibe er einen Zettel und hänge ihn an die Tür. Auf dem Zettel stehe ***1***, Empfänger und Paketnummer. Die nicht zugestellten Pakete habe er wieder mitgenommen und zurück ins Lager gebracht. Die Pakete mussten am gleichen Tag zurückgebracht werden. Er hätte den Lieferwagen und die Pakete dort abliefern müssen. Frau ***30*** habe ihm das gesagt. Eine bestimmte Uhrzeit habe sie ihm nicht gesagt, nur, dass es am selben Tag sein müsse. Expresspakete habe er nicht zugestellt. Manchmal habe er Pakete von ***1*** bekommen, die er im Frühdienst zustellen hätte müssen. Davon hätte es nicht viele gegeben. Wenn er sie nicht zustellen hätte können, habe er sie wieder mitgenommen. Strafe hätte er keine zahlen müsse. Dass bestimmte Pakete bis 10 Uhr zuzustellen gewesen seien, sei auf einer Liste gestanden, die er vom Büro des Bf bekommen habe. Zuerst würden sie alle Pakete einscannen. Dann würde er den Scanner ins Büro tragen, wo dann die Liste ausgedruckt werde. Das mache ein Arbeiter im Büro (***8***). Die Scanner und Paketlisten seien immer über das Büro des Bf gelaufen, also ***1***. Er habe bei ***1*** nie einen anderen Ansprechpartner gehabt, als den Bf. Dass ein Paket zu Bruch gegangen sei oder verloren worden sei, sei noch nie vorgekommen. Er könne sich auch nicht erinnern, dass etwas vereinbart worden sei. Frau ***30*** habe nur gesagt, dass er auf die Pakete aufpassen müsse. Wenn ein Paketinhalt kaputt gehe, könne der Kunde bei ***1*** reklamieren. Genau wisse er das nicht. Als er bei Frau ***30*** gearbeitet habe, habe das Fahrzeug ihr gehört. Er habe 40-80 Pakete pro Tag zugestellt. Bei Frau ***30*** habe er 700-800 Euro pro Monat verdient. Fahrtenbuch habe er damals keines geführt. Er sei täglich ca. 350 Kilometer gefahren. Als er bei Frau ***30*** gearbeitet habe, habe er auch schon die ***1***-Kleidung gehabt. Frau ***30*** habe sie ihm in der Firma in ***41*** gegeben. Er habe dafür nichts bezahlen müssen. Frau ***30*** und der Bf hätten ihm gesagt, dass sie die Kleidung tragen müssten, wenn sie für ***1*** fahren würden. Wenn die Kleidung kaputt geht, müsse er das melden, er wisse aber nicht genau, bei wem. Er habe Jacke und Hose an Kleidung bekommen. Ungefähr im September 2009 habe er aufgehört bei Frau ***30*** zu arbeiten. Genau könne er es nicht sagen. Ein paar Wochen später sei er selbständig geworden. In diesen paar Wochen habe er nicht gearbeitet. Er habe den Gewerbeschein als Paketzusteller. Seine Selbständigkeit sei so gekommen, indem er Frau ***30*** gesagt habe, dass er die ***59*** Tour gerne übernehmen wolle. Frau ***30*** habe gesagt, dass sie die Tour kündigen möchte. Das habe er dann mit dem Bf besprochen. Zu diesem Zeitpunkt sei er noch nicht selbständig gewesen. Den Gewerbeschein habe er selbst geholt. Zu den Informationen, was er alles als Selbständiger brauchen würde, sei er selbst darauf gekommen. Er habe auch mit dem Steuerberater gesprochen. Auf ihn sei er gekommen, nachdem er mit Kollegen gesprochen habe. Er habe auch mit dem Bf gesprochen, was er bekommen würde. Dann sei er zum Steuerberater gegangen und habe sich den Gewerbeschein geholt. Als Mindestbetrag würde er 4.300 Euro bekommen. Unter 4.300 Euro habe er nie bekommen. Es sei ausgemacht gewesen, dass er mindestens 4.300 Euro bekommen würde. Ob er nichts bekommen hätte, wenn er keine Pakete zugestellt hätte, wisse er nicht. Das sei nie vorgekommen. Es sei so ausgemacht gewesen, dass er mindestens 4.300 Euro bekommen sollte. Er habe auch nie mehr, aber auch nicht weniger bekommen. Seit Oktober 2010 habe er ca. 40-50 Pakete pro Tag bekommen. Mehr als 50 würden eigentlich nie kommen. Was 2009 gewesen sei, könne er sich nicht mehr erinnern. Er bekomme pro Tag eine Liste mit den Sendungen. Selbst ausdrucken und einen Ausdruck mit nach Hause nehmen könne er aber nicht. Er könne aber täglich die Pakete, die er zugestellt habe, kontrollieren. Am Anfang habe er mitgeschrieben, wie viele Pakete er zugestellt habe, jetzt mache er das nicht mehr. Diese Aufzeichnungen habe er nicht mehr. Der Betrag von 4.300 Euro sei das Angebot des Bf gewesen. Er selbst habe nicht verhandelt, er habe auch keine andere Möglichkeit gehabt. Momentan habe er ein eigenes Auto. Zuerst habe er ein Auto bei Frau ***30*** gekauft. Das habe einen Motorschaden gehabt. Jetzt habe er ein Leasingauto, einen ***60*** mit dem Kennzeichen ***61***. Frau ***30*** habe gesagt er könne ihren Bus kaufen, sie habe gewusst, dass er sich selbständig machen werde. Sie habe ihm auch angeboten, er könne als Selbständiger weitermachen, was er gearbeitet habe. Auf selbständiger Basis deswegen, da er seine Zeit einteilen könne. Er könne auch erst um 09:00 Uhr kommen. Er komme aber sowieso immer in der Früh, es sei für ihn leichter. Er müsse auch für seine Arbeit verantwortlich sein. Der Ablauf als Selbständiger sehe so aus, dass er die Pakete vom Band nehmen würde, sie nach Adresse schlichten und sie einscannen würde. Im Moment fahre er von ***41*** bis ***62***, mit ***59*** habe er nichts mehr zu tun. Auf die Frage, ob es einen Unterschied im Ablauf zwischen der selbständigen und der Arbeit für Frau ***30*** geben würde, antwortet er, früher habe er um 04:30 angefangen, jetzt komme er oft um 05:30. Er mache dasselbe wie vorher. Pakete, die bis 10 Uhr zugestellt werden müssten, würden auf der Liste stehen. Diese Liste liege auf einem Tisch zusammen mit seinem Scanner. Jeder Scanner im Lager habe eine bestimmte Nummer. Jetzt würde er ein anderes Gebiet fahren und deshalb einen anderen Scanner haben. Bis wann er die nicht zugestellten Pakete abgeben müsse, wisse er nicht. Er sei jetzt zwischen 13 und 14 Uhr täglich fertig. Er würde die Pakete vor sein Tor stellen. Auf die Frage, ob er jemanden informieren würde, dass er Pakete nicht zugestellt habe, antwortet er, dass dies auf dem Scanner stehen würde. Wer den Scanner auslesen würde, wisse er nicht. Da sei er schon weg. Er würde Scanner und Pakete zurück ins Büro bringen. Auf dem Scanner würde alles drauf stehen. Im Büro werde dieser ausgelesen. Auf die Frage, wer für beschädigte Pakete haften würde, antwortet er, wenn er das Paket habe und es beschädigt werde, dann sei er verantwortlich. Das heiße, dass er eigentlich gar nicht genau wissen würde, was er dann machen müsse, denn so einen Fall hätte es noch nie gegeben. Eine Versicherung für etwaige Beschädigungen habe er nicht abgeschlossen, da er immer aufpassen würde. Den Aufwand und die Kosten habe er schon gegenüber gestellt. Außer mit dem Bf habe er mit keinen anderen Unternehmen Verträge abgeschlossen. Aber vielleicht werde er das machen. Sein Fahrzeug habe die ***1***-Aufschrift. Er habe das Fahrzeug schon so bestellt. Es sei ein gebrauchtes Auto in grün gewesen. Er habe bei ***63*** schon gesagt, dass er ein ***64*** mit ***1***-Aufschrift brauchen würde. Dass ich eine ***1***-Aufschrift brauchen würde, hat der Bf gesagt. Das Aufbringen der Aufschrift habe er selbst zahlen müssen, wie viel das gekostet habe, wisse er nicht. Aufträge gebe er nicht weiter, das habe er noch nie gemacht. Theoretisch könnte er Aufträge weitergeben. Wenn er nicht zustellen könne, müsse er jemanden suchen, der mit seinem Auto fahren und zustellen würde. Ob er in der Firma Bescheid sagen müsse, wisse er nicht, denn er hätte das noch nie gemacht. Wenn er eine andere Firma beauftragen würde, dann müsse er das melden, denn derjenige bekomme sonst keine Pakete im Lager in ***41***. Melden würde er das im Büro beim Bf. Er fahre im Moment täglich ca. 220 km. Er habe einen schriftlichen Vertrag mit dem Bf abgeschlossen. In seiner Muttersprache habe er den Vertrag nicht vorliegen. Den Vertrag habe er vom Bf ausgehändigt erhalten. Er habe den Vertrag einmal durchgelesen und ungefähr verstanden. Er habe ihn einfach ohne nachzuverhandeln unterschrieben. Auf die Frage, ob er den Satz "Eine ungerechtfertigte Auflösung des ggstl. Vertrages seitens des Auftragnehmers löst Schadenersatzansprüche aus" verstehen würde, beantwortet er mit nein. Nachdem der Satz von der sprachkundigen Person übersetzt wurde, gibt er an, dass er mit dem Bf auch über Schadenersatzansprüche gesprochen habe. Eine Kündigungsfrist habe er nicht. Es dürfe ihm niemand Anweisungen geben, wo er hinfahren müsse. Ein Pönale habe er nicht im Vertrag. Der Bf würde das Erscheinungsbild des Fahrzeuges und die Kleidung kontrollieren. Punkt 11 des Vertrages würde er kennen. Auf die Frage, ob ihm "Gewährleistungspflicht" etwas sagen würde, antwortet er, dass er alles selber machen müsse. Auf die Frage, ob er wisse, wie sich die Tarife für die Touren errechnen würde, antwortet er, er bekomme im Moment 4.000 Euro fix, denn er fahre nicht mehr bis ***59***. Er wisse nur, dass er 4.300 Euro pro Monat bekommen würde. Ob die Aufzeichnungen über die zugestellten Pakete bei der Firma ***1*** aufliegen würden, wisse er nicht. Über die einfachen Sorgfaltspflichten des ordentlichen Kaufmannes wisse er eigentlich schon Bescheid. Er kenne seine Pflichten, dass er das was er abholen würde, auch zustellen müsse. Die Termine bezüglich der Zustellung würden auf der Liste stehen. Was bis 10 Uhr zugestellt werden müsste, stehe auch auf der Liste. Der ***1***-Lkw komme zwischen 04:00 und 05:00 Uhr. Er komme meistens zwischen 04:30 und 5:30 Uhr. Etwa so wie bei Frau ***30***. Erst um 09:00 Uhr sei er noch nie dort gewesen. Er habe eine Identifikationskarte. Diese Karte müsse er immer mithaben. Der Bf. würde kontrollieren, ob er sie immer mithaben würde. Ob er Strafe zahlen müsse, wenn er die Karte nicht mithaben würde, wisse er nicht. Bis jetzt sei das noch nie vorgekommen. Wenn er krank sei, müsse er jemanden suchen, der für ihn fahren könne. Bis jetzt sei das nicht passiert. Wenn jemand als Ersatz fahren würde, müsse er das im Büro des Bf melden. Es komme ja ein Unbekannter mit seinem Bus. Den Satz "Für den Fall, dass eine mangelhafte Auftragsabwicklung festgestellt wird ist dessen Bezahlung entsprechend verringert. Weiters ist der Auftraggeber berechtigt Schadenersatz zu fordern." verstehe er so ungefähr. Er habe auch Inkasso-Tätigkeiten durchzuführen, z.B. Nachnahme-Pakete. Auf die Frage, auf welchen Namen er kassieren würde, antwortet er, dass sie einen eigenen Zettel bekommen würden. Darauf stehe sein Name, denn er müsse dort unterschreiben und das Geld kassieren. Das Geld im Büro nehme die Frau des Bf entgegen. Momentan sei er nicht auf der Suche nach neuen Auftraggebern. Er schaue, ob es Firmen geben würde, die so ähnlich seien wie ***1***. Er habe auch noch bei Transportfirmen angefragt. Den Satz in Punkt 16 des Vertrages, dass er in keinem Wettbewerbsverhältnis zu seinem Auftraggeber stehen dürfe, verstehe er so, wenn er einen Auftrag von ***1*** bekommen würde, dann müsse er das zuerst erledigen und könne andere Aufträge erst dann erledigen, wenn er Zeit haben würde. Die Route habe er mit dem Bf ausgemacht. Die neue Route von ***41*** bis ***62*** habe er haben wollen. Am Samstag oder Sonntag könne er keine Pakete zustellen. Es komme nur ganz selten vor, dass am Samstag etwas zugestellt werden müsse. Dann rufe der Bf an und sage, dass ein Paket zuzustellen sei. Das Geld komme meistens zwischen 16. und 18. des Monats. Im Moment habe er keine Mitarbeiter. Er sei vorher für Frau ***30*** gefahren. Es handle sich um ***34*** ***65***. Er habe die Route gekündigt, die er gefahren sei. Er sei ca. zwei Stunden pro Tag für ihn gefahren. Das hätte er auch selber zustellen können.
Mit ***66***, mit dem der Bf einen Werkvertrag abgeschlossen hatte, wurde im Beisein einer sprachkundigen Person zusammengefasst vom Finanzamt folgende Niederschrift am 14.2.2011 aufgenommen:
Normen und Schlagworte
- § 201 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 914 ABGB, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811
- § 41 Abs. 1 FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967
- § 122 Abs. 7 und 8 WKG, Wirtschaftskammergesetz 1998, BGBl. I Nr. 103/1998
- § 303 Abs. 4 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 47 Abs. 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/2100493/2018
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2021:RV.2100493.2018
- Stammnummer
- 133982
- Gültig
- 03.08.2021 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF