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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7100670/2012

Schwarzeinnahmen bei gewerblichem Grundstückshandel

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7100670/2012vom 15.06.2021Teil 3 von 3
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Erlöserhöhung, Tz. 3 BP-Bericht | 103.130,00 | + Schätzung lt. BFG, Tab. 12 | 19.000,00 | Nachtr. Betriebsausgaben lt. Bf. | -500,00 | Ust lt. BFG, Tab. 18 | -1.600,00 | EaGw lt. BfG | -243,98 | + EansA lt. Erkl | 21.065,76 | Gesamtbetrag Einkünfte lt. BFG | 20.821,78 (Tabelle 24) Zulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall war keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu behandeln. Die maßgebenden Rechtsfragen basieren auf der ständigen Rechtsprechung des VwGH. Die vom BFG getroffenen Tatsachenbeurteilungen können nicht Gegenstand einer ordentlichen Revision sein.     Beilagen: 8 Berechnungsblätter (Est 2000-2005 u. Ust 2001-2005) Wien, am 15. Juni 2021  

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7100670/2012
ECLI
ECLI:AT:BFG:2021:RV.7100670.2012
Stammnummer
133719
Gültig
15.06.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF