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104 902 Treffer424 msnur geltende Fassungen
UFSZ2L ZRV/0208-Z2L/02Zollschuldentstehung nach Art. 204 Zollkodex für Zollagerwaren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.06.2005

…durch die umgehende Rückbringung in die zugelassenen Zolllagerräume alle notwendigen Förmlichkeiten zur Bereinigung der Situation der Ware (und somit weitere Voraussetzung des Art.859 ZK-DVO) als erfüllt angesehen werden. Strittig (und daher vom Unabhängigen Finanzsenat zu untersuchen und zu beurteilen) blieb hingegen die Frage…

UZKArtikel 148 Bewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Gewähr. Es wird davon ausgegangen, dass ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für zollrechtliche Vereinfachungen diese Voraussetzung erfüllt, sofern dem Betrieb der Verwahrungslager bei der Zulassung nach Artikel 38 Absatz 2 Buchstabe a Rechnung getragen wird. c)Sie leisten eine Sicherheit nach Artikel 89. Wird eine Gesamtsicherheit geleistet…

ZK-23702.3.4. Personenbezogene Bewilligungserteilung
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

2.3.4. Personenbezogene Bewilligungserteilung Die Bewilligung wird ausschließlich Personen erteilt, die das Zolllager oder das Verwahrungslager selbst betreiben. Im Fall von öffentlichen Zolllagern können auch andere Personen als der Bewilligungsinhaber die Zollanmeldung zur Überführung von Waren in das Zolllager abgeben (Bewilligungsinhaber muss nicht Verfahrensinhaber…

ZK-23702.2. Bewilligungspflicht
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

2.2. Bewilligungspflicht | UZK | DA | IA | TDA | 18, 148 (1), 211 (1) b | 201 - 203 | - | - Für den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren und den Betrieb von Verwahrungslagern ist eine Bewilligung erforderlich, es sei denn, die…

UZK-DAArtikel 115 Zulassung eines Ortes für die Gestellung der Waren und vorübergehende Verwahrung
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

Artikel 115 Zulassung eines Ortes für die Gestellung der Waren und vorübergehende Verwahrung (Artikel 139 Absatz 1 und Artikel 147 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Für die Gestellung der Waren kann ein anderer Ort als die zuständige Zollstelle zugelassen werden, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt…

ZK-23702. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2. Bewilligung 2.1. Anwendungsbereich von Zolllagern und Verwahrungslagern | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 5, 148, 211, 237, 240, 242 | 201, 203 | - Im Zolllagerverfahren können Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union gelagert werden, ohne Folgendem zu unterliegen: Einfuhrabgaben, sonstigen…

UZKAbschnitt 2 Zolllager
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Zolllager Artikel 240 Lagerung im Zolllager (1) Im Zolllagerverfahren können Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung in für diesen Zweck durch die Zollbehörden zugelassenen Räumlichkeiten oder sonstigen Stätten (''Zolllager'') gelagert werden. (2) Die Zolllager können entweder von jedermann (''öffentliche Zolllager'') oder vom Inhaber der…

UZK-DAArtikel 202 Speziell ausgestattete Lagerstätten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 202 Speziell ausgestattete Lagerstätten (Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe b des Zollkodex) Wenn Waren eine Gefahr darstellen, andere Waren schädigen können oder aus anderen Gründen besondere Einrichtungen benötigen, kann in der Bewilligung für den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren festgelegt werden, dass…

ZK-23701.5. Wesentliche Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…nur eingeschränkt zulässig; auch mit anderen Mitgliedsstaaten bewilligbar). Im Zolllagerverfahren können Nicht-Unionswaren und bestimmte Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung in zu diesem Zweck durch die Zollbehörden zugelassenen Räumlichkeiten oder sonstigen Stätten ("Zolllager") gelagert werden. Bei den öffentlichen Zolllagern wird zwischen den Typen I, II und…

ZK-23702.3. Bewilligungsvoraussetzungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2.3. Bewilligungsvoraussetzungen | UZK | DA | IA | TDA | 148 (2) - (4), 211 (3) - (6) | 117, 166 | - | - 2.3.1. Ansässigkeit Die Bewilligung eines Zolllagers oder eines Verwahrungslagers wird nur in der Union ansässigen Personen erteilt. Die Ansässigkeit im…

UZK-DAArtikel 203 Art der Lagerstätten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 203 Art der Lagerstätten (Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe b des Zollkodex) In der Bewilligung für den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren ist anzugeben, für welche der folgenden Arten von Zolllagern die Bewilligung gilt: a)öffentliches Zolllager Typ I, b)öffentliches Zolllager…

UZK-DAArtikel 117 Einzelverkauf
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 117 Einzelverkauf (Artikel 148 Absatz 1 des Zollkodex) Die Bewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern nach Artikel 148 des Zollkodex wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt: a)Die Verwahrungslager werden nicht für den Einzelverkauf genutzt. b)Verwahrte Waren, die eine Gefahr darstellen oder andere Waren…

UZKKapitel 3 Lagerung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Lagerung Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften Artikel 237 Geltungsbereich (1) In der Lagerung können Nicht-Unionswaren innerhalb des Zollgebiets der Union gelagert werden, ohne Folgendem zu unterliegen: a)Einfuhrabgaben, b)sonstigen Abgaben nach anderen geltenden Vorschriften oder c)handelspolitischen Maßnahmen, soweit diese nicht den…

ZK-23702.5.8. Verbot des Einzelverkaufs
geltende FassungRichtlinien01.04.2023

…Diese ist zB erforderlich, wenn sperrige Güter gelagert werden sollen, die nicht in die zugelassenen Lagerräume verbracht werden können oder wenn in Ausnahmefällen die Lagerkapazitäten für einen begrenzten Zeitraum nicht ausreichend sind. Es handelt sich dabei also nicht um ein vorübergehendes Entfernen, sondern um eine…

ZK-23701.4. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

1.4. Begriffsbestimmungen Die Begriffe, welche im Zusammenhang mit Zolllagern stehen, werden nachstehend erläutert: 1.4.1. UZK Zollverfahren - Artikel 5 Z 16 UZK "Zollverfahren" sind die folgenden Verfahren, in die Waren nach dem Zollkodex übergeführt werden können: a)Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr b…

UZK-TDAArtikel 44 Zugelassener Empfänger
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 44 Zugelassener Empfänger Treffen die Waren am Ort eines zugelassenen Empfängers gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex ein, so können die Zollbehörden vorsehen, dass die Exemplare Nr. 2 und 3 des Frachtbriefs CIM der Bestimmungszollstelle abweichend von Artikel 315 der Durchführungsverordnung…

ZK-23701.2. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

1.2. Rechtsgrundlagen 1.2.1. Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 269 v. 10.10.2013). 1.2.1…

UZKArtikel 147 Bedingungen und Verantwortlichkeiten für die vorübergehende Verwahrung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…und Verantwortlichkeiten für die vorübergehende Verwahrung von Waren (1) Waren in der vorübergehenden Verwahrung dürfen ausschließlich in Verwahrlagern gemäß Artikel 148 oder in begründeten Fällen an anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Orten verwahrt werden. (2) Unbeschadet des Artikels 134 Absatz 2 dürfen Waren…

ZK-23708.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…Heizkessel uÄ), zugelassen werden. Bei der Bewilligung eines Zolllagers in Form einer umzäunten Freilagerfläche ist daher auf die zur Lagerung zugelassenen Waren Bedacht zu nehmen. 2. Verschlusssicherheit 8.2.2. Verschlusssicherheit Im Allgemeinen sind versperrte Zolllagerräume dann als verschlusssicher anzusehen, wenn eine Verbringung von Waren…

ZK-23703. Überführung in das Zoll-/Verwahrungslager
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

3. Überführung in das Zoll-/Verwahrungslager 3.1. Zollstellen Die Zollanmeldung zur Überführung in das Zolllagerverfahren oder ein Verwahrungslager ist bei einer der in der Bewilligung angeführten Zollstellen abzugeben. Unbeschadet der aus Art. 221 Abs. 2 UZK-IA resultierenden örtlichen Bindung für die Ausfuhr (und…