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104 902 Treffer268 msnur geltende Fassungen
EAS 2230Altverluste nach dem EStG 1972 von beschränkt Steuerpflichtigen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/2-IV/4/0320.02.2003

…2017). Für die Ermittlung dieses im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1988 vortragsfähigen Restverlustes konnte allerdings wegen der 7-jährigen Verlustvortragsbegrenzung des EStG 1972 nur bis auf Verluste des Jahres 1982 zurückgegriffen werden. Der Restverlust selbst unterlag im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1988 nicht mehr der…

EStR 2000 Rz 453312.2.5 Höhe des vortragsfähigen Verlustes, Höhe des Verlustabzuges
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

12.2.5 Höhe des vortragsfähigen Verlustes, Höhe des Verlustabzuges Rz 4533: Die Höhe des vortragsfähigen Verlustes und die Zuordnung zu einer Einkunftsart ergeben sich - mit Bindung für die Folgejahre - grundsätzlich aus der Veranlagung des Verlustjahres (VwGH 20.02.2008, 2006/15/0026, VwGH 25…

EStR 2000 Rz 728–7304.5.4 Übergangsverluste
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

4.5.4 Übergangsverluste Rz 728: Übergangsverluste sind ausgleichs- und vortragsfähig (VfGH 7.3.1990, B 232/89). Dies gilt auch für Übergangsverluste aus einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. BeginnendBei laufendem Betrieb sind Übergangsverluste beginnend mit dem ersten Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel sind sie zu je…

EStR 2000 Rz 8059Verlustabzug
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

Verlustabzug Rz 8059: Gemäß § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 steht der Verlustabzug nur für Verluste zu, die in inländischen Betriebsstätten entstanden sind, die der Erzielung von Einkünften iSd § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 dienen, oder für Verluste, die - unabhängig…

EStR 2000 Rz 4526–453212.2.4 Verlustabzug bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

12.2.4 Verlustabzug bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern - Rechtslage bis 2006 12.2.4.1 AllgemeinesRechtslage ab 2007 Rz 4526: Durch das KMU-Förderungsgesetz 2006, BGBl. I Nr. 101/2006, können ab der Veranlagung 2007 von den im Rahmen einer Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3…

EStR 2000 Rz 212–2172.8.5.2 Nachversteuerung ausländischer Verluste infolge Zeitablaufs
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

2.8.5.2 Nachversteuerung ausländischer Verluste infolge Zeitablaufs 2.8.5.2.1 Allgemeines Rz 212: § 2 Abs. 8 Z 4 EStG 1988 idF des AbgÄG 2014 sieht ab der Veranlagung 2015 vor, dass angesetzte Verluste aus einem Staat, mit dem keine umfassende Amtshilfe…

EStR 2000 Rz 4508–452512.2.3 Voraussetzungen für den Verlustabzug
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…tun. Damit wird vermieden, dass in großen zeitlichen Abständen zum Entstehungsjahr des Verlustes - und mit den dadurch bewirkten Beweisschwierigkeiten - über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung im Entstehungsjahr entschieden werden muss (VwGH 28.10.1998, 97/14/0086). Rz 4525: Werden Verluste im Zusammenhang mit Feststellungsbescheiden gemäß …

EStR 2000 Rz 599619.5.4.11 Behandlung von Wartetasten- und Sonderverlusten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

19.5.4.11 Behandlung von Wartetasten- und Sonderverlusten 19.5.4.11.1 Verluste gemäß § 2 Abs. 2a EStG 1988 Rz 151 ff ist sinngemäß anzuwenden. 19.5.4.11.2 Verluste gemäß § 10 Abs. 8 EStG 1988 Rz 5995: Siehe Rz 3701Randzahl 5995…

EAS 2595Inlandsbetriebstättenverluste und Verlustvorträge im Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0188-IV/4/200519.04.2005

§ 102 Abs. 2 Z 3 letzter Satz EStG ist gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese…

EStR 2000 Rz 4534–453712.2.6 Vortragsberechtigte Personen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

12.2.6 Vortragsberechtigte Personen Fassung ab Veranlagung 2013 Rz 4534: Persönlich vortragsberechtigt ist - von gesetzlichen Ausnahmebestimmungen (etwa nach dem UmgrStG) abgesehen - grundsätzlich die Person, die den Verlust erlitten hat (VwGH 4.6.1986, 84/13/0251). Nur im Rahmen einer unentgeltlichen Übertragung von Todes…

EAS 1770Verlustvortragsverordnung zum DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/76-IV/4/0119.02.2001

    Durch die Verordnung vom 31. Jänner 2001, BGBl. II Nr. 97/2001, wird auf der Grundlage von § 48 BAO der Inhalt des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 umgesetzt. Darnach besteht u.a. für Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmer für ab 1998 anfallenden Verluste…

EAS 2284Verlustvortrag nach Umgründungsvorgängen mit einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 104/1-IV/4/0306.05.2003

Hat eine österreichische Holding AG, in die sich eine deutsche Kapitalgesellschaft im Jahr 2001 eingekauft hat, seit 1997 durchgehend Verluste erlitten und wird diese Holding AG am 31. Dezember 2002 in einem ersten Schritt mit ihrer 100-prozentigen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und…

EStR 2000 Rz 1782.6.3 Besondere Verlustausgleichsverbote und Verlustausgleichsbeschränkungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.6.3 Besondere Verlustausgleichsverbote und Verlustausgleichsbeschränkungen Rz 178: Neben § 2 Abs. 2a EStG 1988 bestehen folgende Beschränkungen: Substanzverluste, Verluste aus Derivaten und aus Kryptowährungen (§ 27 Abs. 3 bis 4a EStG 1988) dürfen nicht mit Zinserträgen aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten sowie mit…

KStR 2013 Rz 361–3683.2 Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien22.12.2014

3.2 Verlustausgleich Rz 361: Der Verlustausgleich ist ein Teil der Einkommensdefinition nach § 7 Abs. 2 KStG 1988, siehe Rz 349. Verluste sind negative Einkünfte und vermindern grundsätzlich die Bemessungsgrundlage. Sofern sie außerhalb der Einkunftsarten oder im Rahmen einer Liebhaberei anfallen, sind sie körperschaftsteuerlich unbeachtlich…

EStR 2000 Rz 3922–39249.5.3 Verlustrücktrag
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

9.5.3 Verlustrücktrag 9.5.3.1 Voraussetzungen des Verlustrücktrages Rz 3922: Die Voraussetzungen des Verlustrücktrages sind den Voraussetzungen des Verlustvortrages (Verlustabzug iSd § 18 Abs. 6 EStG 1988) nachgebildet. Der Verlustrücktrag soll dementsprechend grundsätzlich unter denselben Voraussetzungen möglich sein. In Anlehnung an den Verlustabzug…

EAS 2055Zur Vortragsfähigkeit inländischer Betriebstättenverlustüberhänge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 170/1-IV/4/0214.05.2002

Hat ein in Deutschland ansässiger Abgabepflichtiger in den Jahren 1993 bis 1997 Verluste aus einer inländischen Kommanditbeteiligung erlitten, die mit seinem positiven Welteinkommen in diesen Jahren in Deutschland zwar nicht formell ausgeglichen wurden, die aber im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes den gleichen Effekt bewirkt haben…

EAS 770Verlustverrechnung beschränkt Steuerpflichtiger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3195/4/1-IV/4/9527.11.1995

  Es ist zu erwarten, dass die vom Verfassungsgerichtshof mit Wirkung 30.6.1996 aufgehobene Verlustvortragsbeschränkung für Steuerausländer (§ 102 Abs. 2 Z 2 EStG) durch eine im Grundsätzlichen ähnliche Nachfolgebestimmung in ihrer wesentlichen Wirkung aufrechterhalten wird. Dies vor allem deshalb, weil die höchstgerichtliche Aufhebung nicht…

EAS 2098Behandlung von Vorjahresverlusten bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 930/1-IV/4/0222.07.2002

Verfügt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger in einer inländischen Wohnung, die er bei aufrechter Ehe seiner Ehegattin geschenkt hat, bereits seit 1997 über einen Zweitwohnsitz, dann tritt hierdurch wohl inländische unbeschränkte Steuerpflicht ein, jedoch wird nach der derzeitigen Verwaltungspraxis hinsichtlich der gemäß dem DBA…

EAS 1880Verlustvortragsproblematik bei sukzessiven Baubetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 892/1-IV/4/0123.07.2001

Artikel 24 Abs. 3 des am 24. August 2000 unterzeichneten DBA-Deutschland, dessen Anwendung auf Verluste ab 1998 mit Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001 herbeigeführt wurde, verpflichtet Österreich, Inlandsbetriebstätten eines deutschen Unternehmens nicht ungünstiger zu besteuern als in Österreich ansässige Unternehmen, die die gleiche…

EStR 2000 Rz 453812.2.7 Auslandsverluste unbeschränkt Steuerpflichtiger
geltende FassungRichtlinien01.02.2007

12.2.7 Auslandsverluste unbeschränkt Steuerpflichtiger Rz 4538: Zur Behandlung von Verlusten, die von unbeschränkt Steuerpflichtigen im Ausland erlittenerzielt worden sind, siehe Rz 198 ff. Randzahlen 4539 bis 4600: derzeit frei