…sei die Summe dieser Beträge auch als Schadenersatz zugesprochen worden. Das bedeute aber, dass die Beschuldigte bereits für den Gesamtschaden (Veruntreuung von € 290.572,19) bestraft worden sei und die Verschleierungshandlung (Einbuchung fingierter Rechnungen) als vorbestrafte Nachtat zu werten sei, die eine Verurteilung nach …
…wird. Wird jedoch durch das dem ersten Tatbestand nachfolgende Verhalten des Täters kein anderes als jenes Rechtsgut beeinträchtigt, dessen Schutz der erste Tatbestand dient, so ist in dem nachfolgenden Verhalten eine straflose (vorbestrafte) Nachtat zu erblicken, die nicht gesondert zu ahnden ist (Fellner, Finanzstrafgesetz, 6…
…33 FinStrG gekommen sei. Zur subjektiven Tatseite verwies die Finanzstrafbehörde erster Rechtsstufe auf die Tat(en) selbst bzw. auf die in der Person des (finanzstrafrechtlich einschlägig vorbestraften) Täters festgestellten Umstände. Ausgehend von einem Strafrahmen iHv. 133.121,96 € sei angesichts der festgestellten Strafzumessungsgründe iSd…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen A, geborene B, geb. xxxxx, ehem. Gastwirtin, whft. XXX…
Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs.3 lit.a leg.cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn selbst zu berechnende Abgaben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen den Beschuldigten B, Straße-Beschuldigter, 1210 Wien, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß §§ 5 Abs. 1 und 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung, in…