…Befreiung von Einfuhrabgaben gemäß Art. 184 bis 187 ZK und die vermeintliche Zollschuldentstehung wegen Verletzung von Verfahrensrecht treten eine Nachweispflicht des vermeintlichen Zollschuldners für das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen und subjektive Elemente. Das entscheidende neue Merkmal betrifft den subjektiven Bereich, die betrügerische Absicht oder offenkundige…
…Die GmbH dürfte als Zollschuldner herangezogen worden sein, weil sie als indirekter Vertreter die inhaltlich unrichtige - und daher ins Leere gehende - Zollanmeldung CRN abgegeben hat bzw als (vermeintlicher) Zollschuldner gemäß Artikel 201 Absatz 3 ZK um "Richtigstellung" der Anmeldung und Vorschreibung der Abgaben ersucht hat…
…Versandverfahren vorgetäuscht worden. Die aufgrund der ins Leere gehenden Zollanmeldung vermeintlich in das Versandverfahren übergeführten Zigaretten seien daher mit dem Entfernen vom Amtsplatz des Zollamtes Wien der zollamtlichen Überwachung entzogen worden. Nach der Sachverhaltsdarstellung in der Berufung habe es der Beschwerdeführer übernommen, auf Rekommandation des…
…der an sich möglichen Befreiung von Einfuhrabgaben gemäß Art. 184 bis 187 ZK und der vermeintlichen Zollschuldentstehung nach Art. 202 bis 205 ZK treten eine Nachweispflicht des vermeintlichen Zollschuldners für das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen und subjektive Elemente. Das entscheidende Tatbestandsmerkmal betrifft den subjektiven Bereich…
…1 Zollkodex entstanden, es sei denn, der vermutliche Zollschuldner weist nach, dass die Voraussetzungen des Art. 859 erfüllt sind") eine Darlegungs- und Beweispflicht des vermeintlichen Zollschuldners normiert. Zum Art. 859 ZK-DVO, insbesondere zum (im EU-Zollrecht nicht definierten) Begriff "grobe Fahrlässigkeit" hat der EuGH…
…nach Verstoß ohne vorherigen Verwendung/Verbrauch oder im Falle eines Beitrages zur Betrugsbekämpfung Die Beweislast für das Vorliegen eines Erlöschenstatbestandes liegt jedoch grundsätzlich beim vermeintlichen Zollschuldner. Die vorgenommenen Prüfungen und maßgebenden Umstände bei der Beurteilung - sowohl positiv als auch negativ - eines Erlöschenstatbestandes sind unter Anführung…
…der offensichtlichen und offenkundigen beschrieben und dazu drei inzwischen allgemein anerkannte Kriterien aufgestellt: Komplexität der Vorschriften, Umfang der Beteiligung am Wirtschaftsleben, Sorgfalt Es obliege dem vermeintlichen Zollschuldner, den Entlastungsbeweis zu führen, seine Sorgfaltspflicht nicht grob fahrlässig verletzt zu haben. Es werde also konkret nachzuweisen sein…
…im gesamten Zollgebiet der Europäischen Union zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission in Art. 859 ZK-DVO eine Liste der zu entschuldigenden Fälle zusammengestellt und eine Darlegungs- und Beweispflicht des vermeintlichen Zollschuldners in Art. 860 ZK-DVO normiert. Die Liste ist mehrfach aktualisiert und fortgeschrieben…
…im Sinne des Art.204 Abs.1 Zollkodex entstanden, es sei denn, der vermutliche Zollschuldner weist nach, dass die Voraussetzungen des Art.859 erfüllt sind.") eine Darlegungs- und Beweispflicht des vermeintlichen Zollschuldners normiert. Zum Art. 859 ZK-DVO, insbesondere zum (im EU-Zollrecht nicht definierten…
…im Sinne des Art.204 Abs.1 Zollkodex entstanden, es sei denn, der vermutliche Zollschuldner weist nach, dass die Voraussetzungen des Art.859 erfüllt sind.") eine Darlegungs-und Beweispflicht des vermeintlichen Zollschuldners normiert. Zum Art. 859 ZK-DVO, insbesondere zum (im EU-Zollrecht nicht definierten…
…Neben der an sich möglichen Befreiung von Einfuhrabgaben gemäß Art. 184 bis 187 ZK und der vermeintlichen Zollschuldentstehung nach Art. 202 bis 205 ZK treten eine Nachweispflicht des vermeintlichen Zollschuldners für das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen und subjektive Elemente. Nach Art. 212a ZK findet dann…
…Rest von Sanktionierung von Verfahrensverstößen erhalten. Der Wortlaut des Art. 212a ZK lässt offen, welches Verhalten des vermeintlichen Zollschuldners betrügerisch oder offensichtlich fahrlässig sein muss, gemeint ist wohl der Umgang mit den Verfahrensvorschriften. Dabei ist das Gesamtverhalten des Beteiligten zu bewerten, nicht nur der konkrete…
…Rest von Sanktionierung von Verfahrensverstößen erhalten. Der Wortlaut des Art. 212a ZK lässt offen, welches Verhalten des vermeintlichen Zollschuldners betrügerisch oder offensichtlich fahrlässig sein muss, gemeint ist wohl der Umgang mit den Verfahrensvorschriften. Dabei ist das Gesamtverhalten des Beteiligten zu bewerten, nicht nur der konkrete…
…Rest von Sanktionierung von Verfahrensverstößen erhalten. Der Wortlaut des Art. 212a ZK lässt offen, welches Verhalten des vermeintlichen Zollschuldners betrügerisch oder offensichtlich fahrlässig sein muss, gemeint ist wohl der Umgang mit den Verfahrensvorschriften. Dabei ist das Gesamtverhalten des Beteiligten zu bewerten, nicht nur der konkrete…
…Rest von Sanktionierung von Verfahrensverstößen erhalten. Der Wortlaut des Art. 212a ZK lässt offen, welches Verhalten des vermeintlichen Zollschuldners betrügerisch oder offensichtlich fahrlässig sein muss, gemeint ist wohl der Umgang mit den Verfahrensvorschriften. Dabei ist das Gesamtverhalten des Beteiligten zu bewerten, nicht nur der konkrete…
…gelegt wird. Der Wortlaut der Bestimmung des Art. 212a ZK lässt offen, welches Verhalten des vermeintlichen Zollschuldners betrügerisch oder offensichtlich fahrlässig sein muss. Obwohl damit in erster Linie auf den Umgang mit Verfahrensvorschriften Bezug genommen wird, ist dabei aber auch das Gesamtverhalten zu bewerten, nicht…
…den Zollbehörden kein Zollschuldner zur Verfügung steht - die Inanspruchnahme des vermeintlich Vertretenen bleibt dem Zollamt ja verwehrt - ergibt sich, dass zumindest die Heranziehung eines Anmelders (im Gegenstande der Bf) als einzige Möglichkeit verbleiben soll, um überhaupt einen Zollschuldner in Anspruch nehmen zu können. Aus den…
…den Zollbehörden kein Zollschuldner zur Verfügung steht - die Inanspruchnahme des vermeintlich Vertretenen bleibt dem Zollamt ja verwehrt - ergibt sich, dass zumindest die Heranziehung eines Anmelders (im Gegenstande der Bf) als einzige Möglichkeit verbleiben soll, um überhaupt einen Zollschuldner in Anspruch nehmen zu können. Aus den…
…den Zollbehörden kein Zollschuldner zur Verfügung steht - die Inanspruchnahme des vermeintlich Vertretenen bleibt dem Zollamt ja verwehrt - ergibt sich, dass zumindest die Heranziehung eines Anmelders (im Gegenstande der Bf) als einzige Möglichkeit verbleiben soll, um überhaupt einen Zollschuldner in Anspruch nehmen zu können. Aus den…
…mit, dass beabsichtigt sei, ihn diesbezüglich als Zollschuldner gemäß Artikel 201 Absatz 3 ZK für unerhoben gebliebene Einfuhrabgaben samt Abgabenerhöhung in Höhe von insgesamt ca. 800.000 Euro in Anspruch zu nehmen. Bei 46 Abfertigungen (Verfahren: 40xx) ist in den Zollanmeldungen als Empfänger P, Adresse3…