…Gesellschaftsteuer zu unterwerfen, die aufgrund der Verwaltungsgerichtshofjudikatur im Zeitpunkt der Gewährung zu keiner Steuerpflicht geführt hätten. Es sei somit zu einer rückwirkend belastenden (verschärfenden, verbösernden) Rechtsanwendung durch Behörden gekommen, die gleichermaßen unzulässig sei, wie die Rückwirkung von Steuergesetzen (VfGH 19.6.1996, B 2756/94…
…aus welchem die nunmehr zur Nachsicht begehrten Aussetzungszinsen kausal resultieren würden. Über die Berufung sei am 17. Jänner 2007 mit verbösernder Abweisung entschieden worden, da der Abgabenschuldner im vorangehenden Verfahren den Erhalt von Beihilfen aus dem Katastrophenfond verschwiegen habe. Nicht zuletzt dieser Umstand habe zur…
…dar. Ohne die rückwirkende Anwendung der "verbösernden" Rechtsprechung des VwGH wären die Werkvertragsarbeiten nicht dienstgeberbeitragspflichtig gewesen. Das Finanzamt wies dieses Nachsichtsansuchen mit Bescheid vom 23.6.2006 lediglich mit der Begründung ab, dass im vorliegenden Fall "die Verträge" nicht im Hinblick auf die Rechtsprechung der…
…95/15/0208, 0209). Die Anwendung dieses Grundsatzes setzt jedoch einen Vollzugsspielraum voraus, der laut höchstgerichtlicher Rechtsprechung zwar bei Rechtsanwendung im Rahmen der Ermessensübung und auch bei Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe, nicht jedoch bei zwingenden Rechtsfolgeanordnungen gegeben ist (ua. VwGH 15.6.2005, 2004/13/0161…
…Grunde nach erst mit der Berufungsentscheidung festgestellt und fällig wurde. Die Festsetzung der Aussetzungszinsen kann damit nicht lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage sein, wenn sie im Ergebnis auf einer verbösernden Berufungsentscheidung basiert. Insoweit ist hier, wenn die Festsetzung von Aussetzungszinsen nicht an sich schon…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***1***, und ***2***, über die Beschwerde vom 6. Februar 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 9. Jänner 2024 betreffend Abweisung eines Antrages auf bescheidmäßige Festsetzung…
…verfassungskonforme Auslegung. Das Kernproblem sei nicht die Mehrdeutigkeit des Gesetzestextes, sondern das Fehlen eines Haftungstatbestandes. Unter Punkt 3. des Schriftsatzes wird ausgeführt: "Bezogen auf diesen Fall: Für die Rechtsanwendung kann als bedeutsam, maßgebend, relevant "nur der objektive Sinn eines gehörig kundgemachten Gesetzeswortlautes angesehen werden". Das…
…abzugehen, zumindest bis Rechtsprechung vorhanden ist, da das Schriftstück des bundesweiten Fachbereiches wie eine rechtstaatlich bindende Weisung gesehen wird. In der Habilitationsschrift von Eckhoff, Rechtsanwendungsgleichheit im Steuerrecht, Die Verantwortung des Gesetzgebers für einen gleichmäßigen Vollzug des Einkommensteuerrechts, Köln 1999, wird die "Fairness des Verfahrens", wie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Univ.Prof. Dr. Christoph Urtz, LL.M., z.H. FAL-CON Legal, Wollzeile 1-3, Stiege 3, 3.1, 1010 Wien, über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Judith Leodolter über die am 10.05.2017 eingebrachte Beschwerde des X1, A1 , gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 20.04.2017 , MA 67-PA-904280/7/9 und MA 67…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch den Richter Mag. Christian Seywald in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (Beschwerdeführerin, abgekürzt: Bf.) über die Beschwerde der Bf. vom 28. Juli 2023 gegen die Vollstreckungsverfügung der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, MA 6…
… VwGH 24.04.2013, 2010/17/0243).Der im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnissen muss seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der auf eine vom Abgabepflichtigen nicht beeinflussbare Weiseeine nach dem gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartende…
…Norm fälschlicherweise einen gleichheitswidrigen Inhalt unterstellt, oder - sie bei Erlassung des Bescheides Willkür übt. Die verfassungskonforme Interpretation ist entgegen einer weit verbreiteten (Fehl-)Meinung keine Vorbehaltsaufgabe des VfGH, sondern Teil der Rechtsanwendung. Ist eine solche Auslegungsfigur "möglich und geboten", wird sie nur nicht in Betracht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 7. Februar 2024 gegen den Bescheid des…
(1) Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) sind nach Maßgabe der Abs. 1 bis 5 befugt, die Steuer für die in § 3 und § 4 Z 2 bezeichneten Rechtsvorgänge, mit Ausnahme der Rechtsvorgänge im Sinne der § 3 Abs. 5 und § 15 Abs. 1 Z 9, als Bevollmächtigte eines…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. N. N1 in der Beschwerdesache Firma GmbH, vertreten durch Stb. u.WP Gesellschaft m.b.H., Str.1, Stadt, über die Beschwerde vom 5. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Stadt.1 (nunmehr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 7. Februar 2024 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Gabriele Friedbacher in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 7. Februar 2024 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18.1.2024 betreffend Abweisung eines Antrags auf bescheidmäßige Festsetzung des Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) für den Zeitraum 1.12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Richterin in der Beschwerdesache Bfin, adresse, vertreten durch Rechtsanwälte Estermann & Partner OG, Stadtplatz 6, 5230 Mattighofen, über die Beschwerde vom 28.10.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Finanzamt vom 23.09.2015…