…Amsterdam lasse nicht erkennen, was diese von den Reisen anderer kulturell interessierter Personen unterscheidet. Trotz des in der Berufung angeführten Zeitplanes sei eine einwandfreie Trennung der Programmpunkte nicht möglich. Aufgrund dieser "untrennbaren Gemengelage" von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Programmpunkten, seien die Reiseaufwendungen nicht…
…lediglich zu einem Bruchteil beruflich bedingt war, wurde bereits oben ausführlich abgehandelt. Da es sich bei dem gegenständlichen Programm der Reise nach China um ein sogenanntes Mischprogramm - einer untrennbaren Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen - handelt, sind die Aufwendungen in Anlehnung an…
…zur Studienreise u.a. aus, es könne nicht von einer eindeutigen und einwandfreien Abgrenzbarkeit zwischen beruflicher und privater Veranlassung an den einzelnen Reiseabschnitten (Tagen) ausgegangen werden; es liege vielmehr eine untrennbare Gemengelage, ein Mischaufwand vor. Zur konkreten beruflichen Veranlassung wurde ausgeführt, ein Richter habe in…
…sondern nur um die reinen Reise-/Fortbewegungskosten. Dieser Flug lasse sich nicht in Faktoren wie Zeit/Raum zerlegen. Nach Ansicht des Finanzamtes liege eine untrennbare Gemengelage vor, was zur Konsequenz hätte, dass nach dem Erkenntnis des VwGH die Reisebewegungen weiterhin nicht zu Werbungskosten führen würden…
…jedenfalls zu versagen war. IV. Ad Beschwerdepunkt "Konzert- und Probenreisen" Sogenannte Mischreisen, sohin Reisen bei denen eine untrennbare Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen vorliegt, unterliegen ebenso einem Aufteilungsverbot und können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Im Erkenntnis vom 27. Jänner 2011…
…kann, liegt also eine untrennbare Gemengelage vor, so greift das Aufteilungsverbot und die Kosten der Reise sind nicht absetzbar. Keine berufliche Veranlassung liegt vor, wenn die Reise durch ein Programm geprägt ist, das private Erholungsinteressen mit beruflichen Interessen untrennbar vermengt (VwGH 27.01.2011, 2010…
…von 1.790,00 €) ermittelt, wenngleich nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes aufgrund der gegebenen untrennbaren Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen eine exakte Aufteilung der Mitgliedsbeiträge in einen privat und beruflich veranlassten Teil ohnehin nicht möglich ist. Ergänzend ist festzuhalten, dass derjenige…
…insbesondere der vorgelegten Bestätigung der Universität, nicht hervor. Da aus den dargelegten Gründen sohin jedenfalls eine untrennbare Gemengelage von privaten und teilweise durchaus mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen gegeben ist bzw. die Reise nicht klar und einwandfrei in einen privat veranlassten und einen beruflich veranlassten…
…Philippinen stammt, was eine private (Mit)Veranlassung der Reise nahelegt. Durch die untrennbare Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen sind die strittigen Reiseaufwendungen nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Für die übrigen strittigen Reiseaufwendungen hat die Beschwerdeführerin jeglichen Nachweis einer beruflichen Veranlassung unterlassen. Mangels…
…enthält am zweite Reisetag ausschließlich ein privaten Interessen dienendes Ausflugsprogramm. Das dreieinhalbstündige Fachprogramm des ersten Reisetages hat gegenüber den Aktivitäten der allgemeinen Lebensführung keinen hinreichenden Tagesanteil. Insgesamt bilden bei diesem Institutsausflug die privaten Erholungsinteressen mit den beruflichen Interessen eine untrennbare Gemengelage (ein Mischprogramm, vgl. VwGH…
…2 EStG). Da eine (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung der beantragten Fortbildungskosten nicht erwiesen wurde und die untrennbare Gemengelage beruflicher und nicht ertragsorientierter Aspekte sowohl bei den Motiven als auch bei der Nutzung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zudem eine Teilanerkennung des geltend gemachten Aufwands nicht…
…als Werbungskosten anzuerkennen; eine Trennung in beruflich veranlasste Aufenthaltstage und solche von privaten Interessen sei bei dieser Reise ohne weiteres möglich und in concreto auch vorzunehmen, es läge keine untrennbare Gemengelage vor. Auch die konkrete Verwertbarkeit im Beruf sei gegeben, da der Bf. im Strafrecht…
…und Reisen, die durch ein private Erholungs- und Bildungsinteressen mit betrieblichen/beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm (untrennbare Gemengelage) geprägt sind, zu unterscheiden. Bei der letztgenannten Art von Reisen (untrennbare Gemengelage) besteht ein Abzugsverbot. Ein solches liegt zB vor bei der touristische Pauschalreise eines Religionslehrers durch…
…EStG11, § 20 Tz 27, angeführte Rsp). Im erstgenannten Fall einer untrennbaren Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen führen die Reiseaufwendungen weiterhin nicht zu Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Für den Fall, dass sich hingegen betrieblich bzw. beruflich veranlasste Reiseabschnitte klar und einwandfrei von privat…
…15/0197 hat der VwGH seine Rechtsprechung zu Mischreisen geändert. Demnach sind bei gemischt veranlassten Reisen zwei Arten zu unterscheiden: einerseits solche mit getrennten beruflichen und privaten Reiseabschnitten und andererseits solche mit einer untrennbaren Gemengelage zwischen beruflichen und privaten Elementen (sog. "Mischprogramm"). Lassen sich somit…
…Privatzeit, so erweisen sich die Ärztetage in Grado in den beiden Berufungsjahren jeweils als durch ein sog. Mischprogramm (untrennbare Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen) geprägt, weshalb die Kosten im Zusammenhang mit den strittigen Reisen nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden können (vgl…
…dabei auf die Aufenthaltstage als maßgebliche Zeiteinheit für die Beurteilung der einzelnen Reiseabschnitte abgestellt, nicht auf kleinere Zeiteinheiten. Im Fall einer untrennbaren Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen in einer Reise bzw. einem Reiseabschnitt führen die Reiseaufwendungen nicht zu Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten…
…07 und RV/3305-W/09). Zudem habe der VwGH in seiner jüngsten Rechtsprechung weiterhin am Abzugsverbot von gemischt veranlassten Aufwendungen festgehalten: "Bei untrennbarer Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen ermöglichen Aufwendungen (im Anlassfall Reiseaufwendungen) keine Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten" (VwGH vom 27…
…Nur im Falle des Vorliegens einer "untrennbaren Gemengelage von privaten und mit Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen" ist der Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug zu versagen (vgl. Renner in ÖStZ 2012/370, 243). Im Streitfall stützt sich die Abgabenbehörde I. Instanz auf eine solche "untrennbare Gemengelage" und folgert daraus…
… 16 Anm. 34). An dieser dargestellten Betrachtungsweise, dass nämlich allgemeine Kosten von Reisen, die durch private Erholungs- und Bildungsinteressen mit betrieblichen/beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm, also eine untrennbare Gemengelage, geprägt sind, nicht zu Betriebsausgaben/Werbungskosten führen, hat sich im Übrigen durch die neueste Judikatur…