…anderen Räumen zurückbleiben, sind bei Berechnung des Aufteilungsschlüssels des Gebäudes nicht mit ihrer gesamten Nutzfläche anzusetzen (vgl Zorn in Hofstätter/Reichel, EStG Kommentar, § 4 Abs 1, Tz 59). Weicht somit die Nutzbarkeit der Räume wesentlich voneinander ab, dann muss die unterschiedliche Nutzbarkeit bzw Wertigkeit auch…
…z.B. Kohler, RdW 1983,120). Weicht die Nutzbarkeit der Räume wesentlich voneinander ab (z.B. Keller und Obergeschoß), dann muss die unterschiedliche Nutzbarkeit (Wertigkeit) auch bei der Zuordnung zum Betriebsvermögen bzw. Privatvermögen berücksichtigt werden (siehe z.B. VwGH 13.12.1989, 85/13/0041 ;…
…drittletzter Absatz, der bei gravierend unterschiedlicher Wertigkeit (Mietwert) und Nutzbarkeit eine Aufteilung allein nach der Nutzfläche für unsachgerecht hält. Da auch das WEG in § 8 eine Nutzwertermittlung vorsieht, die ausgehend von den Nutzflächen Zuschläge und Abstriche für Umstände ansetzt, die nach der Verkehrsauffassung den Wert…
…diese Aufteilung den tatsächlichen Verhältnisse am ehesten entspricht. Die vom Bw. im Zuge der Betriebsprüfung vorgelegte Raumaufteilung (Raumnutzung - betrieblich - privat: Korrektur der Bewertung durch die Prüforgane) geht von einer unterschiedlichen Wertigkeit der Räume im Vordertrakt aus. Die Büroräume werden als die besten im Haus erklärt…
…siehe z.B. Kohler, RdW 1983,120). Weicht die Nutzbarkeit der Räume wesentlich voneinander ab (z.B. Keller und Obergeschoss), dann muss die unterschiedliche Nutzbarkeit (Wertigkeit) auch bei der Zuordnung zum Betriebsvermögen bzw. Privatvermögen berücksichtigt werden (siehe z.B. VwGH 13.12.1989, 85/13…
…hinter den anderen Räumen zurückbleiben, nicht mit der gesamten Nutzfläche, sondern bloß mit einem Anteil anzusetzen sind (vgl. VwGH 26.7.2007, 2005/15/0133), berücksichtigt die eingeschränkte Nutzbarkeit dieser Räumlichkeiten für die betrieblichen bzw. außerbetrieblichen Zwecke. Ein Abstellen auf die unterschiedliche Ertragskraft der jeweiligen…
…die Nutzbarkeit der Räume wesentlich voneinander ab (zB Keller und Obergeschoß), dann muss die unterschiedliche Nutzbarkeit (Wertigkeit) auch bei der entsprechenden Zuordnung berücksichtigt werden. Ist zB der betrieblich genutzte Keller (etwa Lagerung von Betriebsvermögen) gleich groß wie der privat genutzte Gebäudeteil, wird eine Aufteilung von…
…Weicht die Nutzbarkeit der Räume wesentlich voneinander ab (zB Keller und Obergeschoss), dann ist die unterschiedliche Nutzbarkeit (Wertigkeit) bei der Zuordnung zum Betriebs- bzw. Privatvermögen zu berücksichtigen (vgl. Doralt, EStG11, § 4 Tz 85). Eine gesonderte, von der Zurechnung des Gebäudes abweichende bzw. von dieser losgelöste…
…dass § 58 Abs. 3 GSpG eine Bemessung im Verhältnis zu den schätzungsweise auf das Inland entfallenden Teilnahmen bei grenzüberschreitenden Glücksspielen im Rahmen von Gewinnspielen (Preisausschreiben) nicht vorsieht. Der dem Einzelnen in Aussicht gestellte Gewinn bildet in seiner Gesamtheit die Bemessungsgrundlage für die Abgabe. Der Verwaltungsgerichtshof…
… 4) von der Aufteilung nach der Nutzfläche im Falle unterschiedlicher Wertigkeiten im Hinblick auf die Nutzbarkeit der Räumlichkeiten abgewichen werden kann. Eine geschätzte Aufteilung der auf das gesamte Gebäude entfallenden Kosten wie vor allem Zinsen und Absetzung für Abnutzung im folgenden Verhältnis (bezüglich dessen zwischen…
…Bf pro Woche 16 Übungseinheiten zu 30 bzw. 40 Minuten abhält. Das Finanzamt ersuchte den Bf, den seiner Meinung nach angemessenen Privatanteil bekannt zu geben. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen und den Erfahrungen des täglichen Lebens sei ein Privatanteil von 40 % nicht zu hoch gegriffen…
7.3.8 Ermittlung des Ausmaßes der Gebäudenutzung Rz 3162: Das Ausmaß der Gebäudenutzung für einen bestimmten Verwendungszweck ist grundsätzlich nach der Nutzfläche (ohne Keller-, Dachboden-, Abstellräume uÄ) zu ermitteln. Ergibt diese Ermittlungsmethode auf Grund der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles keine befriedigenden Ergebnisse, so kann…
…2 lit. d EStG 1988 dar. Ist eine Vortragstätigkeit hingegen bloß unmittelbarer Ausfluss einer Tätigkeit als Fachschriftsteller (weil "sich der Schriftsteller im Vortrag im Rahmen seines bereits in Schriftform vor die Öffentlichkeit getragenen Gedankenguts bewegt"), kann nicht von zwei unterschiedlichen Berufsbildern gesprochen werden. Ein Arbeitszimmer…
…3.1 Gemischt genutzte Liegenschaften bzw. Gebäude Rz 557: Von dem in Rz 479 ff beschriebenen Grundsatz der Nichtaufteilbarkeit von beweglichen Wirtschaftsgütern besteht bei Liegenschaften und Gebäuden eine Ausnahme, wobei folgende Fälle zu unterscheiden sind: 4.1.10.4.3.2 Unterschiedliche Verwendung einzelner Grundstücksteile …
… "das Mauerwerk bzw. die konstruktiven und haltbaren Bauteile" seien für die voraussichtlich Nutzbarkeit maßgebend... ). Wenn darauf verwiesen wird, dass meine eigenen Überlegungen zur Gebäudebewertung keine exakten, detaillierten Tatsachenfeststellungen über den Bauzustand enthalten, so ist dies unrichtig, weil eine Vielzahl von Mängeln im BP- und Berufungsverfahren…
…entweder im Rahmen der Aufrollung (§ 77 Abs. 3 EStG 1988) nachzuversteuern oder - sollte eine Aufrollung nicht mehr möglich sein - als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988 zu behandeln. Wird ein unbefristetes Dienstverhältnis abgeschlossen und eine arbeitsplatznahe Unterkunft (mit einer Größe von mehr als…
…00 S anerkannt. Das Finanzamt hat mit dem angefochtenen Bescheid vom 20. März 2003 die Einkommensteuer mit -1.449,68 € festgesetzt. Dem wurde ein Einkommen von 96.989,00 S bzw. 7.048,47 € zugrunde gelegt. Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit haben lt…
…der für die erwähnten Zwecke nutzbar ausgestatteten Keller- und Dachbodenräume; Garagen sind in die nutzbare Fläche einzubeziehen. Die Wandstärke ist bei der Berechnung der nutzbaren Fläche außer Betracht zu lassen. Räume oder Teile von Räumen, die weniger als 150 cm hoch sind, sowie Treppen, Stiegenhäuser…
…die in einem engen sachlichen Wirkungszusammenhang stünden, mögen sie auch in unterschiedlichen Leistungen nach außen in Erscheinung treten (zB schriftstellerische und vortragende Tätigkeit auf einem bestimmten Fachgebiet). Die geltend gemachten Ausgaben für das Arbeitszimmer hätten daher nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten berücksichtigt werden können. Im…
…es ohne Belang, ob die Räumlichkeit derzeit leer steht oder auf Grund von Sanierungsbedarf schwer zu vermieten ist. Für eine solche Nutzbarkeit spricht auch, dass das gesamte Lokal mittels Gasetagenheizung beheizbar ist. Es befinden sich mehrere Radiatoren sowie eine Therme in den Räumen. Desgleichen sind…