…von € 2.780,12 an den gegnerischen Rechtsanwalt ausgestellt. Der nach § 41 Abs. 1 ZPO von der unterliegenden Partei zu leistende Prozesskostenersatz sei kein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung der obsiegenden Partei, sondern echter, nicht steuerbarer Schadenersatz. Zu den Prozesskosten zählten ua…
…VwGH 10.8.2010, 2010/17/0091) wird ein Kostenersatz im Fall der Einstellung des Verfahrens wegen Wegfalls des Beschwerdegegenstandes nicht für gerechtfertigt erachtet. In so einem Fall ist weder eine obsiegende noch unterliegende Partei gegeben. Im Sinne des § 35 VwGVG (Kosten im Verfahren über…
…Pauschalgebühr zunächst vom Kläger bei Klagseinbringung zu entrichten sei, im Falle der Klagsstattgebung jedoch die unterlegene Partei diese Kosten zu ersetzen habe. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 27.9.2021 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab, da die Eingabe des Beschwerdeführers an die Bezirkshauptmannschaft…
…Bf. ist nicht vorhanden, bzw. konnte eine solche auch im gesamten Verfahrensverlauf nicht vorgelegt werden. Die Bf. war im von ihr angestrengten Zivilprozess als unterlegene Partei dazu verpflichtet worden, die Gesamtkosten des Verfahrens zu begleichen. Dazu gehörten auch die Rechtsanwaltskosten des Prozessgegners. Kosten also, die…
…Prozesskostenersätze in Höhe von 37.841,34 € und 3.138,12 € zu Grunde. Der Beschwerdeführer als unterlegene Partei hat kein Recht auf Vorsteuerabzug aus den (ersetzten) Kosten. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vorsteuerabzug vom Vorliegen einer Rechnung abhängig gemacht werden…
…Kosten erfolgt aus eigenem Verschulden. Die obsiegende Partei kann keine Kosten in Ansatz bringen, da diese regelmäßig von der unterliegenden Partei zu tragen sind. Demzufolge können außergewöhnliche Belastungen ja nur anfallen, wenn keine Partei im streitigen Verfahren ein überwiegendes Verschulden trifft. Sohin wurde die dem…
…für das streitgegenständliche Jahr maßgeblichen Fassung lautet (auszugsweise): (1) Wird auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe erkannt oder die Ehe für nichtig erklärt, ohne daß der unterlegene Teil hieran schuldig ist, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben. Hat eine Partei von den im § 43 Abs…
…Prozesskosten resultieren, die der unterlegene BF der obsiegenden „XY-Bank“ zu ersetzen hatte. Ein Prozesskostenersatz, den die unterliegende Partei der obsiegenden Partei zu bezahlen hat, ist (wie auch vom Prüfer zutreffend ausgeführt) kein Entgelt für eine Leistung der obsiegenden an die unterlegene Partei, sondern echter…
… 74 Abs 1 EO auch § 41 Abs 1 ZPO anwendbar, wonach die im Rechtsstreit vollständig unterliegende Partei ihrem Gegner alle durch die Prozessführung verursachten, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten zu ersetzen hat. Die Bf hatte danach die eigenen Kosten zur Gänze zu tragen…
…iVm § 31 Abs. 1 VwGVG mit Beschluss einzustellen. Nach der Rechtsprechung des VwGH wird ein Kostenersatz im Fall der Einstellung des Verfahrens wegen Wegfalls des Beschwerdegegenstandes nicht für gerechtfertigt erachtet. In so einem Fall ist weder eine obsiegende noch unterliegende Partei gegeben. Im Sinne des …
… Doralt/Ruppe19, Rz 1263; K/S/W § 11 Anm 91; UStR Rz). Daher sind die Zahlungen für den Prozesskostenersatz, die von der unterliegenden Partei Ing. W. und K. K. in Höhe von insgesamt € 29.168,91 bezahlt wurden, nicht umsatzsteuerpflichtig. Ebenso sind die Zahlungen…
…bereit ist, eine Versicherungsentschädigung zu leisten, beauftragt die Bank einen Rechtsanwalt mit der Einklagung dieses Versicherungsanspruches. In weiterer Folge wird die Versicherungsgesellschaft als unterlegene Partei zur Übernahme der Verfahrenskosten der obsiegenden Bank verpflichtet. Die Versicherungsgesellschaft verweigert jedoch die Zahlung der Umsatzsteuer mit dem Argument, dass…
…des § 41 Abs. 1 ZPO hat die in einem Rechtsstreit unterliegende Partei ihrem Gegner, die durch die Prozessführung verursachten, vom Gericht als notwendig erkannten Prozesskosten zu ersetzen. Dieser Kostenersatz ist nicht Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung der obsiegenden Partei, sondern echter, nicht steuerbarer…
…Abs. 1 ZPO hat die in dem Rechtsstreite vollständig unterliegende Partei ihrem Gegner, sowie dem diesen beigetretenen Nebenintervenienten alle durch die Prozessführung verursachten, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten zu ersetzen. Als zweckentsprechend gilt jede Aktion, die zum prozessualen Ziel der Partei führen kann…
…VwGH 26.7.2017, Ro 2016/13/0026, und VwGH 24.6.2004, 2001/15/0109). Obsiegt eine Partei in einem Zivilprozess hat ihr die unterliegende Partei gemäß § 41 Abs. 1 ZPO sämtliche durch die Prozessführung verursachten, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten zu…
…Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde. Nach der Rechtsprechung des VwGH wird ein Kostenersatz im Fall der Einstellung des Verfahrens wegen Wegfalls des Beschwerdegegenstandes nicht für gerechtfertigt erachtet. In so einem Fall ist weder eine obsiegende noch unterliegende Partei gegeben. Im Sinne des …
…1 ZPO anwendbar, wonach die im Rechtsstreit vollständig unterliegende Partei ihrem Gegner alle durch die Prozessführung verursachten, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten zu ersetzen hat. Die Bf hatte danach die eigenen Kosten zur Gänze zu tragen. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts waren die von…
…erstellt) und danach den Ersatz der Aufwendungen vom Schädiger erhält. Beim Prozesskostenersatz gem. § 41 ZPO habe die in einem Rechtsstreit unterliegende Partei ihrem Gegner alle durch die Prozessführung verursachten und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten zu ersetzen. Darunter fallen ua. Exekutions- und Mahngebühren…
…erstellt) und danach den Ersatz der Aufwendungen vom Schädiger erhält. Beim Prozesskostenersatz gem. § 41 ZPO habe die in einem Rechtsstreit unterliegende Partei ihrem Gegner alle durch die Prozessführung verursachten und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten zu ersetzen. Darunter fallen ua. Exekutions- und Mahngebühren…
…Betriebsprüferin folgendes fest (Punkt 1 der vom Abgabepflichtigen nicht unterfertigten Niederschrift zur Schlussbesprechung vom 13. September 2002): Die Bw. erhalte von verschiedenen Kunden (zB. politische Parteien oder Gemeinden, Vereine, Schulen u.ä - "Nichtunternehmer") Datenträger mit fertigen, vorgegebenen Texten und Bildmaterial mit dem Auftrag davon zB…