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EAS 1414Montageleistungen in Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 61/1-IV/4/9804.01.1999

…erbracht werden, dürfen gemäß Artikel 7 DBA-CSSR in Tschechien keiner Einkommensbesteuerung unterzogen werden. Wird in solchen Fällen dennoch seitens des tschechischen Kunden unter Berufung auf tschechisches innerstaatliches Recht ein 10%iger Steuereinbehalt vorgenommen, verstößt dies gegen die Abkommensbestimmungen. Weigern sich die tschechischen Behörden, die…

BFG RV/2100059/2012Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen stellen keine Wiederaufnahmegründe dar.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.05.2016

…die allerdings fälschlicherweise vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten worden wäre. Gemäß § 83 EStG sei der Steuerschuldner immer der Arbeitnehmer selbst und er könne bei zu geringer Steuereinbehaltung durch den Arbeitgeber auch selbst in Anspruch genommen werden, wenn ein Grund für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs…

BFG RV/2100066/2012Nach Rechtskraft des Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr zurückgezogen werden. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen stellen keine Wiederaufnahmegründe dar.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.11.2015

…die allerdings fälschlicherweise vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten worden wäre. Gemäß § 83 EStG sei der Steuerschuldner immer der Arbeitnehmer selbst und er könne bei zu geringer Steuereinbehaltung durch den Arbeitgeber auch selbst in Anspruch genommen werden, wenn ein Grund für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs…

BFG RV/2100615/2011Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.03.2015

…allerdings fälschlicherweise vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten worden sei. Gemäß § 83 EStG 1988 sei der Steuerschuldner immer der Arbeitnehmer selbst und er könne bei zu geringer Steuereinbehaltung durch den Arbeitgeber auch selbst in Anspruch genommen werden, wenn ein Grund für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs…

BFG RV/2100600/2011Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2015

…allerdings fälschlicherweise vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten worden sei. Gemäß § 83 EStG 1988 sei der Steuerschuldner immer der Arbeitnehmer selbst und er könne bei zu geringer Steuereinbehaltung durch den Arbeitgeber auch selbst in Anspruch genommen werden, wenn ein Grund für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs…

BFG RV/2100572/2011Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.02.2015

…allerdings fälschlicherweise vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten worden sei. Gemäß § 83 EStG 1988 sei der Steuerschuldner immer der Arbeitnehmer selbst und er könne bei zu geringer Steuereinbehaltung durch den Arbeitgeber auch selbst in Anspruch genommen werden, wenn ein Grund für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs…

BFG RV/2100560/2011Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2015

…allerdings fälschlicherweise vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten worden sei. Gemäß § 83 EStG 1988 sei der Steuerschuldner immer der Arbeitnehmer selbst und er könne bei zu geringer Steuereinbehaltung durch den Arbeitgeber auch selbst in Anspruch genommen werden, wenn ein Grund für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs…

BFG RV/2100543/2011Wiederaufnahme des Verfahrens und Zurücknahme des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2015

…allerdings fälschlicherweise vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten worden sei. Gemäß § 83 EStG 1988 sei der Steuerschuldner immer der Arbeitnehmer selbst und er könne bei zu geringer Steuereinbehaltung durch den Arbeitgeber auch selbst in Anspruch genommen werden, wenn ein Grund für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs…

BFG RV/2100032/20121. Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2. Antrag auf Abänderung eines Bescheides gemäß § 295a BAO 3. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.05.2016

…die allerdings fälschlicherweise vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten worden wäre. Gemäß § 83 EStG sei der Steuerschuldner immer der Arbeitnehmer selbst und er könne bei zu geringer Steuereinbehaltung durch den Arbeitgeber auch selbst in Anspruch genommen werden, wenn ein Grund für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs…

UFSG RV/0621-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen stellen keine Wiederaufnahmegründe dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2012

…die allerdings fälschlicherweise vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten worden wäre. Gemäß § 83 EStG sei der Steuerschuldner immer der Arbeitnehmer selbst und er könne bei zu geringer Steuereinbehaltung durch den Arbeitgeber auch selbst in Anspruch genommen werden, wenn ein Grund für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs…

UFSG RV/0613-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden. Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Änderung der Rechtsauslegung durch den Verwaltungsgerichtshof.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2012

…die allerdings fälschlicherweise vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten worden wäre. Gemäß § 83 EStG sei der Steuerschuldner immer der Arbeitnehmer selbst und er könne bei zu geringer Steuereinbehaltung durch den Arbeitgeber auch selbst in Anspruch genommen werden, wenn ein Grund für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs…

UFSG RV/0598-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2012

…die allerdings fälschlicherweise vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten worden wäre. Gemäß § 83 EStG sei der Steuerschuldner immer der Arbeitnehmer selbst und er könne bei zu geringer Steuereinbehaltung durch den Arbeitgeber auch selbst in Anspruch genommen werden, wenn ein Grund für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs…

UFSG RV/0574-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden. Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Änderung der Rechtsauslegung durch den Verwaltungsgerichtshof.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2012

…die allerdings fälschlicherweise vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten worden wäre. Gemäß § 83 EStG sei der Steuerschuldner immer der Arbeitnehmer selbst und er könne bei zu geringer Steuereinbehaltung durch den Arbeitgeber auch selbst in Anspruch genommen werden, wenn ein Grund für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs…

UFSG RV/0566-G/11Keine Wiederaufnahme des Verfahrens durch geänderte Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichthofes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2012

…die allerdings fälschlicherweise vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten worden wäre. Gemäß § 83 EStG sei der Steuerschuldner immer der Arbeitnehmer selbst und er könne bei zu geringer Steuereinbehaltung durch den Arbeitgeber auch selbst in Anspruch genommen werden, wenn ein Grund für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs…

UFSG RV/0545-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2012

…die allerdings fälschlicherweise vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten worden wäre. Gemäß § 83 EStG sei der Steuerschuldner immer der Arbeitnehmer selbst und er könne bei zu geringer Steuereinbehaltung durch den Arbeitgeber auch selbst in Anspruch genommen werden, wenn ein Grund für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs…

BFG RV/7102018/2017Antragslegitimation einer Schweizer Privatbank auf Erlassung eines Gutschriftbescheides gemäß § 202 BAO wegen überhöht bezahlter Einmalzahlungen gemäß des Steuerabkommens Ö-Schweiz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.09.2020Teil 1/2

…im Sinn des StAbk Ö-CH) selbst keine überhöhte Abzugssteuer bezahlt, weil die Bf. den Steuereinbehalt umgehend nach Erkennen des Fehlers korrigiert und damit in richtiger Höhe vorgenommen habe. Lediglich die an die österreichische Abgabenbehörde abgeführte Steuer sei überhöht gewesen. Unabhängig von Art. 13 Abs…

BFG RV/2100019/2012Die Wiederaufnahme dient nicht dazu, die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Beurteilung eines offen gelegten Sachverhaltes zu beseitigen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.07.2019

…die allerdings fälschlicherweise vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten worden wäre. Gemäß § 83 EStG sei der Steuerschuldner immer der Arbeitnehmer selbst und er könne bei zu geringer Steuereinbehaltung durch den Arbeitgeber auch selbst in Anspruch genommen werden, wenn ein Grund für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs…

BFG RV/2100060/2012Antrag auf Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung und Wiederaufnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.07.2015

…allerdings fälschlicherweise vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten worden sei. Gemäß § 83 EStG 1988 sei der Steuerschuldner immer der Arbeitnehmer selbst und er könne bei zu geringer Steuereinbehaltung durch den Arbeitgeber auch selbst in Anspruch genommen werden, wenn ein Grund für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs…

BFG RV/2100068/2012Wiederaufnahme des Verfahrens; Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.09.2015

…allerdings fälschlicherweise vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten worden sei. Gemäß § 83 EStG 1988 sei der Steuerschuldner immer der Arbeitnehmer selbst und er könne bei zu geringer Steuereinbehaltung durch den Arbeitgeber auch selbst in Anspruch genommen werden, wenn ein Grund für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs…

BFG RV/2100051/2012Wiederaufnahme des Verfahrens und Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.05.2015

…allerdings fälschlicherweise vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten worden sei. Gemäß § 83 EStG 1988 sei der Steuerschuldner immer der Arbeitnehmer selbst und er könne bei zu geringer Steuereinbehaltung durch den Arbeitgeber auch selbst in Anspruch genommen werden, wenn ein Grund für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs…