…sind 142,96 Euro. Dies ergibt einen unpfändbaren Sockelbetrag von 1.000,69 Euro, sodass das Einkommen bis zu dieser Höhe unpfändbar ist. Im vorliegenden Fall hat der Bf im Zuge des Verfahrens vor der Behörde betreffend die Gewährung einer Zahlungserleichterung angegeben, dass er nur…
…2 vorzugehen. (Vgl. Fister in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG3 § 54b Rz 12) Der unpfändbare Sockelbetrag errechnet sich wie folgt: Gemäß § 291a Abs. 1 EO haben beschränkt pfändbare Forderungen, bei denen der sich nach § 291 ergebende Betrag (Berechnungsgrundlage) bei monatlicher Leistung den Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen…
…geändert hat. Das Einkommen des Bf. liegt daher unter dem unpfändbaren monatlichen Sockelbetrag. Um von der Zahlungsfähigkeit des Bf. und der Einbringlichkeit des ausstehenden Strafbetrages ausgehen zu können, müsste der Bf. ein Einkommen erzielen, das den unpfändbaren Einkommensteil deutlich übersteigt. Weiters ist auch zu berücksichtigen…
…Nr. 79/1896) angeführten Beträge sowie über die Tabellen der unpfändbaren Freibeträge (Existenzminimum-Verordnung 2003 - ExMinV 2003) idF: BGBl. II Nr. 125/2003) der unpfändbare Betrag des Nettomonatslohnes des Berufungswerbers (laut seiner Angabe 1.312,43 €) 840,00 € beträgt, bleiben dem Berufungswerber monatlich…
…gemäß § 290a EO als beschränkt pfändbare Geldforderungen gelten und damit das Existenzminimum bzw. der unpfändbare Freibetrag von € 2.739,29 bei der Überweisung der gepfändeten Forderung zu berücksichtigen ist. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. 2. Die Berufung vom 3. September 2009…
…dass das monatliche Einkommen unter dem Existenzminimum liege, ist entgegenzuhalten, dass es sich beim Existenzminimum lediglich um einen unpfändbaren Freibetrag handelt, so dass sich bei Übersteigen dieses Freibetrages - wie auch die Bw. selbst im Vorlageantrag ausführt - ein pfändbarer und zu überweisender Betrag ergibt. Es war…
…gegenständlichen Verfahren ist strittig, ob der Beschwerdeführerin aus dem bei der Bank gepfändeten Betrag ein unpfändbarer Freibetrag ("Existenzminimum") an die Beschwerdeführerin zurückzuzahlen ist. Pfändbar sind alle Arten von Geldforderungen (soweit nicht Exekutionsverbote oder Exekutionsbeschränkungen in Frage kommen) und zwar auch dann, wenn diese bedingt oder…
…Ich verweise auf die ständige Judikatur und auch auf die Praxis des Finanzamts, dass angesparte Beträge aus unpfändbarem Einkommen (Mindestsicherung) nicht der Pfändung unterliegen. Ich beantrage daher meiner Beschwerde stattzugeben und von der positiven Erledigung auch die B-AG zu verständigen.“ Mit Beschwerdevorentscheidung vom 21…
…€ 415,80 von meinem Leistungsbezug abgezogen wurde. Neben meiner österreichischen Invaliditätspension beziehe ich in Ungarn eine Invalidenrente in Höhe von monatlich € 120,00. Die Summe meiner monatlichen Einkünfte beträgt sohin € 709,80 und liegt daher weit unter dem allgemeinen, unpfändbaren Grundbetrag gem. …
…nicht aufzeigen, zumal der Bw. selbst ausführt, dass das Existenzminimum bei der Ermittlung und Berechnung des unpfändbaren Betrages durch den Drittschuldner berücksichtigt wird. Dies gilt auch für Versicherungsbeträge, die der Verpflichtete für sich oder einen unterhaltsberechtigten Angehörigen leistet. Jedoch sind diese nur dann auszuscheiden, wenn…
Dr.Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Prosen in der Beschwerdesache des Herrn Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 20. März 2013, betreffend Pfändung…
Der Bf. hat im September 2009 mit dem Handel von Diesel begonnen und diesen Handel wiederum Ende Dezember 2009 beendet. Der Diesel wurde vom Bf. bei der Fa. M in Wien bestellt. Der von dieser Fa. an den Bf. verkaufte bzw. verrechnete Diesel befand sich…
…Sache des Drittschuldners ist, die Bezüge des Verpflichteten in eine unpfändbare und eine pfändbare Masse aufzuteilen. Allfällige Fehler des Drittschuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Freibetrages (§ 291a EO) oder etwa bei Auszahlung unpfändbarer Bezüge an den Überweisungsgläubiger können nicht gegenüber Letzterem, sondern nur im Rechtsweg…
…Oktober 2024 hat der Bf dagegen Beschwerde erhoben und Folgendes vorgebracht: "Beweis und Begründung 1) Da es sich ausschließlich um Einkünfte aus der PVA handelt und somit ein unpfändbares Einkommen ist. 2) Diesen Betrag hätte man mir auch im Rahmen einer Gehaltsexekution nicht pfänden können…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. April 2023 betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache A., vertreten durch Rechtsanwalt B., über die Beschwerde vom 18.6.2017, gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt C. vom 30.05.2017, Zahl1 betreffend Pfändung einer Geldforderung zu Recht…
…erhalten und am 16. Juni 2021 den Betrag auf das Girokonto einbezahlt. Da er sein unpfändbares Einkommen für seine Fixkosten benötige, beantrage er die Aufhebung der Kontopfändung mit Ausnahme eines pfändbaren Betrages von € 133,60. Mit Bescheid des Zollamtes Österreich vom 7. Juli 2021…
…keine Rechtswidrigkeit des Bescheides aufzeigen, zumal das Existenzminimum bei der Ermittlung und Berechnung des unpfändbaren Betrages durch den Drittschuldner zu berücksichtigen ist und bei der Einschränkung auf eine monatliche Überweisung von € 300,00 bei einem selbst einbekannten Nettoeinkommen von ca. € 1.400,00…
… 54 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) nicht geschützt. Von einer Ansparung könne auch dann ausgegangen werden, wenn das Guthaben auf dem Bankkonto oder ein Teil davon aus Nachzahlungen an beschränkt oder unpfändbaren Forderungen resultiert, die nicht die aktuelle Auszahlungsperiode betreffen. Ein Kontenschutz sei im gegenständlichen Fall daher nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., gegen den Bescheid des Finanzamt Graz-Umgebung vom 27.06.2014 betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…