…0004-S/05 wird sinngemäß festgehalten, dass ein auf "unbestimmte Zeit" abgeschlossener Vertrages nur dann vorliegt, wenn nach dem Vertragsinhalt zumindest einer Partei das jederzeitige uneingeschränkte Kündigungsrecht zusteht. In diesen Fällen wird auch vom VwGH in seiner ständigen Rechtssprechung (z.B. VwGH 12.11.1997…
…unter ebenso lang währenden Kündigungsverzicht) eingeräumt wurde, unter der aufschiebenden Bedingung, dass sie ihr einmaliges Kündigungsrecht nach einer Vertragsdauer von sechzehn Jahren nicht ausübt. Diese Option ist im Ergebnis als Potestativbedingung (= Ereignis deren Eintritt oder Nichteintritt vom Willen eines Vertragspartners abhängt) anzusehen, welche iSd …
…0004-S/05 wird sinngemäß festgehalten, dass ein auf "unbestimmte Zeit" abgeschlossener Vertrages nur dann vorliegt, wenn nach dem Vertragsinhalt zumindest einer Partei das jederzeitige uneingeschränkte Kündigungsrecht zusteht. In diesen Fällen wird auch vom VwGH in seiner ständigen Rechtssprechung (z.B. VwGH 12.11.1997,…
…unter ebenso lang währenden Kündigungsverzicht) eingeräumt wurde, unter der aufschiebenden Bedingung, dass sie ihr einmaliges Kündigungsrecht nach einer Vertragsdauer von sechzehn Jahren nicht ausübt. Diese Option ist im Ergebnis als Potestativbedingung (= Ereignis deren Eintritt oder Nichteintritt vom Willen eines Vertragspartners abhängt) anzusehen, welche iSd …
…zB VwGH 17.9.1990, 90/15/0034 mwN). Strittig ist im vorliegenden Fall, ob der Mieterin ein uneingeschränktes Kündigungsrecht zusteht, und somit (zunächst) ein Vertrag auf bestimmte Zeit vorliegt. Ist die Vertragsdauer bestimmt (hier laut Vertrag 10 Jahre), aber der Vorbehalt des Rechtes einer…
…geht uE auch zweifelsfrei aus dem Wortlaut der Bestimmung hervor, wonach der Mieter "ansonsten" - also neben dem ordentlichen Kündigungsrecht - kein Recht zur vorzeitigen Vertragsauflösung hat. Die Bestimmung ändert somit nichts daran, dass der Mieter das uneingeschränkte Recht hat, den Mietvertrag jederzeit (unter Einhaltung von Kündigungsfrist…
…des Bestandnehmers zu finden ist. Es liegt also nicht im Belieben des Bestandgebers eine jederzeitige Kündigung zu bewirken. Der Bestandgeber hat somit kein uneingeschränktes Kündigungsrecht. Aus all diesen Umständen wird der Schluss gezogen, dass unter Abwägung von Gewicht und Wahrscheinlichkeit, gebührenrechtlich ein Vertrag auf bestimmte…
…Die verbliebenen Kündigungsgründe des § 30 MRG seien nicht von so umfassender Natur, dass die Wahrscheinlichkeit einer frühzeitigen Auflösung des Bestandvertrages durch Ausübung des Kündigungsrechtes gegeben sei. Somit hätten weder die Bestandgeber noch die Bestandnehmerin ein uneingeschränktes Kündigungsrecht. Nach Vertragspunkt II/2. habe die Bf außerdem…
… 299 Abs. 1 Bundesabgabenordnung gestellt, da ein uneingeschränktes Kündigungsrecht des Mieters vorliege. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 18.08.2021 mangels Rechtwidrigkeit des Inhaltes des Bescheides vom 02.06.2021 abgewiesen. Die dagegen eingebrachte Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 22.03.2022 abgewiesen. Mit…
…mit anschließender unbestimmter Dauer (3 Jahre) aus. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass weder der Mieterin noch dem Vermieter ein uneingeschränktes Kündigungsrecht zustünden. Die Mieterin habe für die Dauer von 10 Jahren auf eine Kündigung verzichtet. Dem Vermieter stünden nur die vereinbarten wichtigen Kündigungsgründe…
…Die Verpächterin könne nur nach den Gründen des Pkt. 21. des Vertrages kündigen. Diese Kündigungsgründe ermöglichten der Verpächterin kein uneingeschränktes Kündigungsrecht. Aus gebührenrechtlicher Sicht liege somit ein Vertrag auf 300 Monate unter Fortbestand auf unbestimmte Zeit vor. Gemäß § 33 TP 5 GebG sei somit für…
…ABGB) zu Lasten der Beschwerdeführerin als Verfasserin der Klausel und zum Vorteil des Leasingnehmers ausgelegt werden und sei dabei so zu interpretieren, dass ein uneingeschränktes Kündigungsrecht des Leasingnehmers (somit auch ohne Zustimmung der Beschwerdeführerin) bestehe. Dem wird vom Bundesfinanzgericht wiederum entgegengehalten, dass die Zweifelsregel nach …
…Insolvenzverfahrens liegt nicht im Einflussbereich des Verpächters. Wie dargestellt, ist das Kündigungsrecht des Verpächters somit massiv eingeschränkt und es besteht kein uneingeschränktes Kündigungsrecht des Verpächters, das zu einem Vertrag auf unbestimmte Dauer führt. In der Beschwerde wurde weiters vorgebracht, dass es sich bei dem Vertrag…
…Insolvenzverfahrens liegt nicht im Einflussbereich des Verpächters. Wie dargestellt, ist das Kündigungsrecht des Verpächters somit massiv eingeschränkt und es besteht kein uneingeschränktes Kündigungsrecht des Verpächters, das zu einem Vertrag auf unbestimmte Dauer führt. In der Beschwerde wurde weiters vorgebracht, dass es sich bei dem Vertrag…
…des Bestandnehmers zu finden ist. Es liegt also nicht im Belieben des Bestandgebers eine jederzeitige Kündigung zu bewirken. Der Bestandgeber hat somit kein uneingeschränktes Kündigungsrecht. Aus all diesen Umständen wird der Schluss gezogen, dass unter Abwägung von Gewicht und Wahrscheinlichkeit, gebührenrechtlich ein Vertrag auf bestimmte…
…am Ende des 10. Jahres halbjährlich aufkündigen zu können, ein Vertrag auf 10 Jahre mit Fortbestand auf unbestimmte Zeit vorliege, und kein uneingeschränktes Kündigungsrecht des Vermieters vorliege, weil die Anwendung der Kündigungsgründe des § 30 MRG vereinbart sei, widerspricht der eindeutigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und Bundesfinanzgerichtes…
…dieser Entscheidung wurde ausgeführt, dass durch die Auflistung der Kündigungsmöglichkeiten nicht von einem schrankenlosen bzw. uneingeschränkten Kündigungsrecht ausgegangen werden könne. Die im Vertrag bezeichneten Kündigungsgründe würden allesamt ein Fehlverhalten der Pächterin voraussetzen und seien ausschließlich im Verhalten der Pächterin begründet (Zahlungsverzug, erheblich nachteiliger Gebrauch der…
…stellt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts kein uneingeschränktes Kündigungsrecht dar, muss sie doch bevor sie überhaupt kündigen darf, erst Umbaumaßnahmen setzen. In der von der beschwerdeführenden Partei vorgebrachte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.1.2000 war neben dem Weitergaberecht die (uneingeschränkte) Kündigungsmöglichkeit bei Verkauf der Liegenschaft…
…stellt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts kein uneingeschränktes Kündigungsrecht dar, muss sie doch bevor sie überhaupt kündigen darf, erst Umbaumaßnahmen setzen. In der von der beschwerdeführenden Partei vorgebrachte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.1.2000 war neben dem Weitergaberecht die (uneingeschränkte) Kündigungsmöglichkeit bei Verkauf der Liegenschaft…
…stellt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts kein uneingeschränktes Kündigungsrecht dar, muss sie doch bevor sie überhaupt kündigen darf, erst Umbaumaßnahmen setzen. In der von der beschwerdeführenden Partei vorgebrachte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.1.2000 war neben dem Weitergaberecht die (uneingeschränkte) Kündigungsmöglichkeit bei Verkauf der Liegenschaft…