…Abgabenbehörde hat daher den tatsächlichen Inhalt des Erwerbsvorganges zu erforschen. Neben der Wortlautinterpretation, die an der Ermittlung des objektiven Wortsinns orientiert ist und die versucht, den Vertragsinhalt zu ermitteln, der sich aus dem Vertragstext ergibt, kommen insbesondere auch die systematische und teleologische Interpretation zur Anwendung…
…gegeben sind. Aus der vertraglichen Textierung ist folglich weder eine Undeutlichkeit noch eine Mehrdeutigkeit des Vertragsinhaltes zu ersehen, im Gegenteil ist der Vertrag vom 25.1.2019 bereits eindeutig bestimmbar nach Art, Inhalt und Dauer. Dass es sich um einen undeutlichen Wortlaut im Sinne des …
…nach Ansicht des BFG keine Mehrdeutigkeit nach sich. Ohne Mitdenken eines nicht erklärten Parteiwillens liegt nämlich kein undeutlicher Urkundeninhalt vor; vielmehr ergibt sich aus dem schlichten Vertragsinhalt eindeutig auch die Möglichkeit eines inländischen Erfüllungsortes. Darauf ist der Bf. in seinem Vorbringen vom 17.11.2020…
…2 MRG keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit darstellt, vermögen ausnahmsweise bestehende Kündigungsmöglichkeiten die grundsätzliche Bindung einer Vertragspartei an ein nach dem Vertragsinhalt auf bestimmte Dauer abgeschlossenes Bestandverhältnis nicht aufzuheben (VwGH 17.9.1990, 90/15/0034). Im konkreten Fall ist nach dem Wortlaut der Zusatzvereinbarung…
…die Schriftform gewählt, und es komme das Rechtsgeschäft demnach erst mit der Unterfertigung zustande. Die Unterfertigung indiziere grundsätzlich die Zustimmung zum Urkundeninhalt. Dem komme hier besondere Bedeutung zu. Da ein undeutlicher Urkundeninhalt nicht vorliege, sei ein Gegenbeweis nicht möglich. Dagegen brachte die Bf. eine Berufung…
…zustande gekommen wäre, sind beim UFS Zweifel aufgekommen, ob es sich bei Vertragspunkt 4.1. um eine inhaltlich zutreffende Wiedergabe des Vertragsinhaltes handelt oder aber um einen demgegenüber unzutreffenden bzw. nicht eindeutigen/undeutlichen Vertragsinhalt. Im Hinblick auf die Bestimmung des § 17 Abs. 2 GebG war…
…Sprache handle, sind zunächst beim UFS dahingehend Zweifel aufgekommen, ob es sich bei Vertragspunkt 7.5. um eine inhaltlich zutreffende Wiedergabe des Vertragsinhaltes handelt oder aber um einen demgebenüber unzutreffenden bzw. nicht eindeutigen/undeutlichen Vertragsinhalt, insoferne im Hinblick auf die Bestimmung nach § 17 Abs. 2…
…der unstrittige Inhalt der Zahlungsvereinbarung. Dass die Zahlungsvereinbarung durch Unterfertigung sämtlicher Vertragspartner am 14.3./21.3.2016 beurkundet worden sind, ist ebenso unbestritten wie die Übereinstimmung des Urkundeninhaltes mit den gewollten und vereinbarten Vertragsinhalten. Der Sachverhalt ergibt sich sohin aus den im Bemessungsakt, ErfNr…
…BFG auch an dem völlig eindeutigen Inhalt des Vertrages keinerlei Zweifel bestehen, ist mit beiderseitiger Vertragsunterfertigung am 16.2.2017 die Gebührenschuld entstanden. Festgehalten wird, dass mangels "undeutlichem Vertragsinhalt" ein Gegenbeweis im Sinne des § 17 Abs. 2 GebG von vorneherein nicht in Betracht kommt. Bei…
…Ausland in Anspruch nehme. Punkt 7.3 des Vertrages beziehe sich nur auf die Verpflichtung der Kreditrückzahlung und Zinsenzahlung. Es müsse von einem undeutlichen Vertragsinhalt ausgegangen werden, der zu einer Beweislastumkehr führen würde. Dieser Auffassung ist aber schon deswegen nicht zu folgen, weil sich aus…
… 17 GebG) 13.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Urkundeninhalt - Gegenbeweis bei undeutlichem Urkundeninhalt 13.1.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Vertragsinhalt Rz 1083: Das Urkundenprinzip besagt, dass die Gebührenpflicht grundsätzlich an das Vorhandensein einer Schrift gebunden ist, für die Feststellung der Gebührenpflicht ausschließlich der Inhalt…
…des Verwaltungsgerichtshofs ist für die Frage, ob gebührenrechtlich ein Vertrag von bestimmter oder unbestimmter Dauer vorliegt, nicht die von den Parteien gewählte Bezeichnung des Vertrags, sondern der gesamte Vertragsinhalt maßgebend (vgl etwa VwGH 16.10.2014, 2011/16/0169; 5.3.2009, 2007/16/0149)…
…in diesem Fall schadenersatzpflichtig machen. Das ordentliche Kündigungsrecht sei dem Verpächter aber unbenommen gewesen. Gemäß § 17 Abs. 2 GebG sei gegen den undeutlichen Urkundeninhalt der Gegenbeweis ausdrücklich zulässig. Da 1. die Verpächterin nicht auf ihr Kündigungsrecht verzichtet habe und 2. der Vertrag ausdrücklich auf unbestimmte…
…in diesem Fall schadenersatzpflichtig machen. Das ordentliche Kündigungsrecht sei dem Verpächter aber unbenommen gewesen. Gemäß § 17 Abs. 2 GebG sei gegen den undeutlichen Urkundeninhalt der Gegenbeweis ausdrücklich zulässig. Da 1. die Verpächterin nicht auf ihr Kündigungsrecht verzichtet habe und 2. der Vertrag ausdrücklich auf unbestimmte…
…zu erklären. Die Frist ist mit rechtzeitiger Postaufgabe an die in dieser Option genannten Anschrift der Optionsgeber gewahrt. Durch die ordnungsgemäße Annahmeerklärung seitens des Käufers wird der Inhalt des "beigeschlossenen Kaufvertrages" beiderseits rechtswirksamer Vertragsinhalt. Im Fall der Ausübung dieser Option sind die Vertragsparteien verpflichtet, innerhalb…
…mehrere selbständige Vereinbarungen zu einem einheitlichen Entgelt enthalten müsste, wäre Gebührenfreiheit gegeben. Allein diese nicht rechtskonforme Begründung führe zur Aufhebung des vorliegenden Bescheids. 2. Vertragsinhalt Bei der vorliegenden Vereinbarung der Bw. mit der Y GmbH handle es sich um einen Werbeleistervertrag im weitesten Sinne. Pkt…
…Ob die Halterschaftsvereinbarung möglicherweise als grundsätzlich gebührenpflichtiger Bestandvertrag zu qualifizieren ist, ist erst aus dem Vertragsinhalt der Halterschaftsvereinbarung zu beurteilen. Aus dem in der Flugstundenvereinbarung verwendeten Begriff "Halterschaftsvereinbarung" lässt sich der Vertragstyp "Bestandvertrag" nicht erschließen. Nach der Rechtsprechung des VwGH löst ein bloß erzählender Hinweis…
…einer undeutlichen Vertragsgestaltung nicht gesprochen werden und ist aus dem Vertrag eindeutig zu entnehmen, dass die Übernehmer - abgesehen von der Erbsentfertigung - die zugesicherten Leistungen gemäß Punkt Drittens lit. a) und b) sofort zu erbringen hatten. Der Inhalt des Punkt Drittens lit. b) wurde eindeutig Vertragsinhalt…
…einer undeutlichen Vertragsgestaltung nicht gesprochen werden und ist aus dem Vertrag eindeutig zu entnehmen, dass die Übernehmer - abgesehen von der Erbsentfertigung - die zugesicherten Leistungen gemäß Punkt Drittens lit. a) und b) sofort zu erbringen hatten. Der Inhalt des Punkt Drittens lit. b) wurde eindeutig Vertragsinhalt…
…der Schenkungssteuer ist der unentgeltliche Übergang von Vermögen. Die Abgabe ist allein vom unentgeltlichen Erwerb zu erheben, dabei kommt es im Gegensatz zum Gebührenrecht nicht ausschließlich auf den beurkundeten Vertragsinhalt an (VwGH 10.2.1954, Slg 881/F), allerdings stellt ein notarieller Übergabsvertrag über einen…