…165: Die steuerpflichtige Arbeitnehmerförderungsstiftung (siehe Rz 172). 4.3.3 Besteuerung Rz 166: Die steuerliche Behandlung der Arbeitnehmerförderungsstiftung ist davon abhängig, ob sie die in § 6 Abs. 2 Z 5 KStG 1988 normierten Leistungsgrenzen wahrt oder überschreitet. 4.3.3.1 Die steuerfreie Arbeitnehmerförderungsstiftung Rz…
… 4d Abs. 5 Z 2 und 3 EStG 1988) bis 4.500 Euro jährlich pro Dienstverhältnis steuerfrei. Rz 90o: Voraussetzungen für die Befreiung sind: Der Vorteil muss allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden (vgl. Rz 76). Die Aktien (samt der damit verbundenen…
…beim Empfänger nach § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. Dies gilt aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen - mit Ausnahme der steuerfreien Substanzauszahlung - auch für Zuwendungen von vergleichbaren ausländischen Stiftungen bis zum 31. Juli 2008 (VwGH 23.06.2009, 2006/13/0183…
…a EStG 1988 (siehe Rz 152 bis Rz 162). Rz 142: Die Arbeitnehmerförderungsstiftung gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. b EStG 1988 (siehe Rz 163 bis Rz 172). steuerfreie Unterstützungskassenstiftung (siehe Rz 167 bis Rz 171). steuerpflichtige Unterstützungskassenstiftung (siehe Rz 172). Rz 143: Die…
… 13 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 (Rz 152 bis Rz 162) Rz 9: Arbeitnehmerförderungsstiftung gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. b EStG 1988 (Rz 163 bis Rz 172), diese sind zu unterteilen in: Steuerfreie Unterstützungskassenstiftungen Sie sind beschränkt steuerpflichtig gemäß § 5 Z 7…
…werden. (Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 22/2012) (11) Für Zuwendungen an und von Privatstiftungen gilt folgendes: 1. Zuwendungen an betriebliche Privatstiftungen (Unternehmenszweckförderungsstiftung, Arbeitnehmerförderungsstiftung, Belegschaftsbeteiligungsstiftung, Mitarbeiterbeteiligungsstiftung) sind nach Maßgabe des § 4d Betriebsausgaben. 2. a) Zuwendungen von Privatstiftungen sind mit dem Betrag anzusetzen…
…pauschalen Aufwandsentschädigungen keine Reisevergütungen, Tages- oder Nächtigungsgelder gemäß § 26 Z 4 oder Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b steuerfrei ausgezahlt werden. Der begünstigte Rechtsträger hat für jeden Sportler, Schiedsrichter oder Sportbetreuer, dem er in einem Kalenderjahr ausschließlich pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt hat, diese mittels amtlichem…
…Unterstützungskassen und Betrieblichen Vorsorgekassen Rz 683: Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11 EStG 1988 ("Arbeitnehmerförderungsstiftungen"), soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen sind, sowie Bezüge und Vorteile aus Unterstützungs- und Betriebliche Vorsorgekassen stellen Einkünfte aus nichtselbständiger…
…Ein Betriebsausgabenabzug kommt daher nur bei Zuwendungen an eine Unternehmenszweckförderungsstiftung (siehe Rz 152 ff), eine Arbeitnehmerförderungsstiftung (siehe Rz 163 ff) oder an eine Belegschaftsbeteiligungsstiftung (siehe Rz 173 ff) in Betracht. Von dieser einschränkenden Regelung unberührt ist der Betriebsausgabenabzug im Rahmen der Eigenschaft einer Privatstiftung als…
…Da Begünstigte nur die Arbeiter des Stifterunternehmens sind, kann die Belegschaftsbeteiligungsstiftung einen Betrag von höchstens 73.000 Euro steuerfrei belassen. Im Fall a) fallen die Anteile im Wert von 70.000 Euro unter diesen Betrag, die zugewendeten Verwaltungskosten in Höhe von 3.500 Euro sind…
Zuwendungen österreichischer Privatstiftungen sind den Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften gleichgestellt und unterliegen daher gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 lit. d EStG 1988 dem Kapitalertragsteuerabzug. Gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 gilt dies auch für Zuwendungen an bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegende…
Die steuerlichen Gemeinnützigkeitsbegünstigungen kommen einer in Österreich errichteten Privatstiftung nur dann zu, wenn diese überwiegend im Bundesgebiet den gemeinnützigen Zwecken dient. Gemäß § 48 BAO besteht die Möglichkeit, bestimmte Gegenstände der Abgabenerhebung ganz oder teilweise aus der Abgabepflicht auszuscheiden, soweit dies zur Erzielung einer den Grundsätzen…
…dass die Befreiungserklärung unrichtig ist. Zu Beginn und Ende der Befreiung bei steuerfreien Anlegern - zu erfassen wäreAngabe einer digitalen Befreiungserklärung siehe Rz 7777g f. Im Hinblick auf mögliche Haftungsfolgen für die Kreditinstitute bestehen keine Bedenken, wenn folgende Vorgangsweise eingehalten wird: 1.Wird von einer Körperschaft…
… 6 Abs. 2 KStG 1988; siehe KStR 2013 Rz 193, 1505) einer Arbeitnehmerförderungsstiftung iSd § 6 Abs. 4 KStG 1988 (siehe StiftR 2009 Rz 167 bis Rz 171, KStR 2013 Rz 1505) einer Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechts (siehe KStR 2013 Rz 1505 f…
…EStG 1988 sieht eine Steuerbefreiung für aus dem Vermögen der Betriebskrankenkassen gemäß § 718 Abs. 9 ASVG errichtete Privatstiftungen vor, die satzungsmäßige Leistungen an ihre Begünstigten steuerfrei erbringen können (vgl. dazu LStR 2002 Rz 112f). § 94 Z 14 EStG 1988 sieht korrespondierend zu dieser Steuerbefreiung in…
…einer Unterstützungskasse (§ 6 Abs. 2 KStG 1988 siehe Rz 193); gemäß § 21 Abs. 2 Z 3 Teilstrich 3 KStG 1988 einer Arbeitnehmerförderungsstiftung im Sinne des § 6 Abs. 4 KStG 1988 (siehe StiftR 2009 Rz 167 bis Rz 171); gemäß § 21 Abs. 2 Z 3 Teilstrich…
Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
…Betriebskrankenkassen gemäß § 718 Abs. 9 ASVG errichtete Privatstiftungen können satzungsmäßige Leistungen an ihre Begünstigten steuerfrei erbracht werden, soweit diese Leistungen von der jeweiligen Betriebskrankenkasse nach ihrer Satzung am 31.12.2018 vorgesehen waren (unter Berücksichtigung des jeweiligen Stands von Medizin und Technik). Ebenso können derartige…
Fließen einem liechtensteinischen Staatsbürger, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen inländischen Wohnsitz aufgibt und nach Liechtenstein zurückkehrt, Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung zu, dann fallen diese Zuwendungen unter Artikel 21 DBA-Liechtenstein und sind folglich in Österreich von der Besteuerung zu entlasten (EAS…