…erfolgen. Als Maßstab dafür, ob eine Methode "anerkannt" ist, dient grundsätzlich die statistische Methodenlehre, wobei die Methode - in voller Übereinstimmung mit den GoB - gerade für Inventurzwecke geeignet sein muss. Statistische Verfahren, welche entweder einseitig gegen Überbewertung schützen (zB Dollar-Unit-Sampling), oder bei denen die…
…Kommentar zum ABGB, Bd I2, 336f; Klang in Klang, ABGB II2, 45ff; Klang, ABGB2, IV/1, 3ff; Larenz, Methodenlehre, 430; Streijcek/Bresich (Hg.), GSpG 1989, Stand 1.1.2009, zu § 2, Rz 9 ). § 57 Abs. 1 GSpG sieht als Grundtatbestand ebenfalls vor, dass Bemessungsgrundlage die…
…der KFU Graz vermittelt folgende Lehrinhalte (demonstrativ): Einführung Psychologische Statistik Allgemeine Psychologie Biologische Psychologie Entwicklungspsychologie Tätigkeitsbereiche Sozialpsychologie Wissenschaftliches Arbeiten, Forschungsmethoden Anwendung statistischer Verfahren am Computer Demonstrationen samt Tutorium/ Übungen zur Allgemeinen Psychologie Differentielle Psychologie Messtheorie Grundlagen intra- und interpersoneller Prozesse Gesundheitspsychologie Neuropsychologie (VO, 3 ECTS…
…html; Rummel , Kommentar zum ABGB 2 , 1992; Klang , Kommentar zum ABGB, 1935; Klang 2 Kommentar zum ABGB, 1954; Schwimann, Kommentar zum ABGB 3 , Larenz , Methodenlehre, 430; Schwartz/Wohlfahrt , Rechtsfragen der Sportwette, ÖJZ 1998, 601; Bydlinski , Zivilrechtsfragen des "kleinen" Automatenglücksspiels, ÖJZ 2008, 697; T ipke , dSteuerrecht…
…FGO § 96 Tz 1). Tatbestandsund Sachverhaltsermittlung sind auf das Engste ineinander verzahnt (Doralt/Ruppe II 5Tz 420). Sie beeinflussen und benötigen einander wechselseitig: Der Blick des Rechtsanwenders wandert zwischen Rechtsvorschrift (Obersatz) und Lebenssachverhalt (Untersatz) hin und her (Laurenz/Canaris Methodenlehre³ 206, 281, 288). Daher kann…
…zumal das EDV-System des Bw. durchaus strukturiert erscheint und aufgrund der uns vorliegenden Informationen auch die Glaubwürdigkeit der Aufzeichnungen gegeben ist. Als Mindestwert ist insbesondere bei mathematisch-statistischen Verfahren auch im Zuge einer Schätzung 95 %-ige Sicherheit zu fordern. Dieses Erfordernis ist nach unserer…
…mit den konkreten Gegebenheiten des Abgabenpflichtigen im Rahmen des Erhebungsverfahrens nicht beschäftigt hat, ist bedauerlich. Dass nunmehr weiterhin mittels statistischen Erörterungen und dem Verweis auf die Gegebenheiten bei diesbezüglich völlig anders gearteten Taxiunternehmen an den pauschalen Annahmen der Betriebsprüfung festgehalten wird, ist völlig leider unverständlich…