…tritt die Steuerpflicht mit dem Beginn des Veranlagungszeitraumes ein, in den der Wechsel fällt. Zur Einkommensermittlung im Fall des Wechsels siehe Rz 1415 bis 1423. 2.3 Staatsnahe Einrichtungen (§ 5 Z 1 und 2 KStG 1988) 2.3.1 Die Österreichischen Bundesbahnen Rz 169: Diese…
…in denen eine auf der oa Liegenschaft zu errichtende "stadtnahe Doppelhaushälfte Neubau" um einen Kaufpreis von 326.000,00 Euro zzgl Grundbuchseintragungsgebühr und Grunderwerbsteuer und ein auf der oa Liegenschaft zu errichtendes "stadtnahes Wunschhaus" um einen Kaufpreis von 334.000,00 Euro zzgl Grundbuchseintragungsgebühr und…
…genannten Betriebskosten (vierteljährlich pauschal vorauszahlbar), jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, vereinbart (Punkt III des Mietvertrages). Die Vermieterin (=Bw) ist verpflichtet, das Bestandobjekt einschließlich der Außenhaut und die für dieses bestimmten Einrichtungen (insbesondere Elektroleitungen, Gasleitungen, Wasserleitungen, Beheizungs- und sanitäre und technische Anlagen und Geräte, etc.) in einwandfreiem und…
…kann es sich nicht um ein Pflegekind handeln, denn als Pflegekind müsste es beiden Pflegeeltern von einer staatlichen oder staatsnahen Einrichtung zur Obsorge übergeben sein. Die Lebensgefährtin ist aber bereits als Mutter zur Obsorge für ***K*** verpflichtet und als leibliche Mutter kann sie nicht Pflegemutter…
…14/2002 idF BGBl. I Nr. 112/2011 angeführten Bundesmuseen. 1.2.1.2.2.10 Teilrechtsfähige Einrichtungen Rz 63: Im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit von Schulen geschaffene Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit sind abgabenrechtlich wie selbständige Körperschaften öffentlichen Rechts zu behandeln (zB nach § 128c Schulorganisationsgesetz, BGBl…
2.4 Bestimmte Kreditinstitute (§ 5 Z 3 KStG 1988) sowie Sicherungs- und Entschädigungseinrichtungen (§ 5 Z 4 KStG 1988) 2.42.4.1 Bestimmte Kreditinstitute im Sinne des BWG (§ 5 Z 3 KStG 1988) Rz 171: Die Befreiung der in dieser Ziffer genannten Banken erfolgt aus…
1.2.1.2 Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 23 Z 2 KStG 1988) 1.2.1.2.1 Begriff und Hoheitsbetriebe 1.2.1.2.1.1 Allgemeines Rz 35: Die inländischen Körperschaften öffentlichen Rechts sind als solche nicht unbeschränkt steuerpflichtig, sie unterliegen…