…Dabei werden die Entnahme und das sonstige Ausscheiden aus dem Depot als der Veräußerung im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 gleichgestellte steuerpflichtige Vorgänge normiert. Im Folgenden wird der Ausdruck "Entnahme" auch stellvertretend für "das sonstige Ausscheiden" verwendet. Zweck des Depotentnahmetatbestandes ist…
20.2.2.5.3 Befreiungen Rz 6161: Die aufgrund der Veräußerungsfiktion entstehende Steuerpflicht bei Depotentnahmen wird von zahlreichen Ausnahmen durchbrochen. Die von den Ausnahmetatbeständen erfassten nicht steuerbaren Vorgänge lassen sich in drei Grundfälle unterteilen: Übertragungen auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen, unentgeltliche Übertragungen auf das…
…enthält sie falsche Daten, kommt die Ausnahmebestimmung nicht zur Anwendung, womit der Übertragungsvorgang steuerpflichtig ist. Da ein KESt-Abzug in diesen Fällen ausscheidet, hat der Steuerpflichtige die Übertragung in der Veranlagung zu erklären. Erfolgt die Meldung nur für einzelne (ausgewählte) Wirtschaftsgüter, kann die Ausnahmebestimmung nur…
…unvollständig oder enthält sie falsche Daten, kommt die Ausnahmebestimmung nicht zur Anwendung, womit der Übertragungsvorgang steuerpflichtig ist. Da ein KESt-Abzug in diesen Fällen ausscheidet, hat der Steuerpflichtige die Übertragung in der Veranlagung zu erklären, damit die Besteuerung stattfinden kann. Wird die Meldung nur für…
…von einer KESt-pflichtigen Depotübertragung auszugehen. Die steuerpflichtige Realisierung findet dabei zum Zeitpunkt des Ausscheidens des (letzten) ursprünglichen Depotinhabers im Ausmaß des gesamten Wertpapierbestandes statt. Dem neuen Depotinhaber sind somit die übertragenen Wertpapiere mit den entsprechend erhöhten Anschaffungskosten zuzurechnen. Rz 6170a: Entsteht ein Oder-Depot…
…Die umgründungsbedingte Übertragung einer entnommenen Beteiligung bzw. eines entnommenen Mitunternehmeranteiles führt dann nicht zu einem sonstigen Ausscheiden und somit zur Versteuerung der stillen Reserven zum Umgründungsstichtag, wenn der auf die übertragene Beteiligung oder den übertragenen Mitunternehmeranteil entfallende evidenzierte Unterschiedsbetrag auf die als Gegenleistung erhaltene bzw…
…einen neuen Einkommensteuerbescheid für 2013, mit dem es die Steuerschuld festsetzte. Als Begründung führte das Finanzamt an, dass die Verlegung des Wohnsitzes der Bf in die Schweiz ein „sonstiges Ausscheiden“ iSd § 16 Abs 1 iVm § 1 Abs 2 Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) wäre, welches zur Festsetzung der…
…mit dem es die Steuerschuld festsetzte. Als Begründung führte das Finanzamt an, dass die Verlegung des Wohnsitzes des Bf. in die Schweiz ein „sonstiges Ausscheiden“ iSd § 16 Abs 1 iVm § 1 Abs 2 UmgrStG sei, welches zur Festsetzung der ursprünglich nicht festgesetzten Steuer führe. Dieser…
…worden. In der BE war entschieden worden, dass nur die Festsetzung der Steuerschuld bis zum Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses (spätere Veräußerung außerhalb des EU/EWR-Raumes oder sonstiges Ausscheiden des Vermögens aus der übernehmenden Körperschaft) aufgeschoben werde. Die Berechnung des Einkommens im Wegzugsjahr habe aber…
… 6 Z 6 lit. d EStG 1988 vorzeitig fällig zu stellen, wenn das betreffende Wirtschaftsgut veräußert wird oder auf sonstige Art aus dem Betriebsvermögen ausscheidet (siehe dazu Rz 2518h). Rz 2587o: Zur Bildung von Zuschreibungsrücklagen gemäß § 124b Z 270 lit. c EStG 1988 von Kreditinstituten…
…2.3. Ausscheiden von Wirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen (§ 6 Z 6 lit. b EStG 1988) Nach dem drittletzten Satz des § 6 Z 6 lit. b EStG 1988 gilt die Veräußerung oder das sonstige Ausscheiden der Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen als rückwirkendes Ereignis im Sinn des §…
…die veräußerten Beteiligungsquoten entfallen (anteilige Fälligstellung). Neben der (teilweisen) Veräußerung des übertragenen Vermögens durch die übernehmende Körperschaft können insbesondere Folgeumgründungen - als sonstiges Ausscheiden - zu einer vorzeitigen Fälligstellung noch offener Raten führen. Beispiel Fortsetzung Variante 2: Wird die deutsche X-AG als Gesamtrechtsnachfolgerin der A-AG…
… 5 Abs. 1 Z 6 UmgrStG ist maßgeblich, dass Österreich nach der Verschmelzung am Anteil an der übernehmenden Körperschaft im Falle einer Veräußerung (oder einem sonstigen Ausscheiden) in weiterer Folge kein Besteuerungsrecht zukommt, das Besteuerungsrecht Österreichs also eingeschränkt ist. Keine Einschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der…
…III UmgrStG; zum Verlustabzug siehe aber Rz 1176). Im Falle der Nichtfestsetzung ist zu beachten: Die spätere Veräußerung oder das sonstige Ausscheiden des eingebrachten Vermögens stellt ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO dar und führt zur Festsetzung der Steuerschuld beim Einbringenden (siehe dazu…
…abgesprochen, sie wird aber bis zur tatsächlichen Veräußerung oder einem sonstigen Ausscheiden des Vermögens(teiles) aus der übernehmenden Körperschaft nicht festgesetzt. Durch einen Nichtfestsetzungsantrag wird damit letztlich ein Besteuerungsaufschub bis zur tatsächlichen Realisation bewirkt. Da die [Bf.] ihren Sitz in der Schweiz hat und somit…
…wie von der Bf. behauptet, oder ob diese Positionen ähnlich wie bei einem Zusammenschluss mit Quotenverschiebung der Kapitalkonten bis zur tatsächlichen Realisierung (Veräußerung, sonstiges Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen) aufgespeichert bleiben, ist nun, worauf alle genannten Autoren hinweisen, gesetzlich nicht geregelt. Mangels einer gesetzlichen Regelung ist…
…Erklärung abgegeben? Im Gesellschaftsvertrag zwischen der GmbH und A. sowie B. ist unter Punkt VII "Ausschluss, sonstiges Ausscheiden" explizit geregelt, dass durch den Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nicht aufgelöst werde. Soweit die Erben die Gesellschaft nicht fortführten, hätten sie Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben. Die…
…1988 nicht um steuerfreie sondern um steuerpflichtige sonstige Einkünfte handelt. Die Steuerschuld für diese Einkünfte entsteht mit dem Wegzug. Lediglich die Festsetzung der Steuerschuld wird aufgeschoben. Eine spätere Veräußerung außerhalb des EU/EWR-Raumes oder ein sonstiges Ausscheiden des Vermögens aus der übernehmenden Körperschaft gilt…
…keine diesbezügliche Erklärung abgegeben? Im Gesellschaftsvertrag zwischen der EG und dem Bw. sowie A ist unter Punkt VII "Ausschluss, sonstiges Ausscheiden" explizit geregelt, dass durch den Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nicht aufgelöst werde. Soweit die Erben die Gesellschaft nicht fortführten, hätten sie Anspruch auf…
…zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Art des Steuergegenstandes wird als sonstiges bebautes Grundstück festgestellt. Alle übrigen Feststellungen bleiben unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…