…entstehende Gutschrift rückwirkend bei der Berechnung der Aussetzungszinsen für eine andere Abgabenschuld zu berücksichtigen (vgl. das Erkenntnis vom 14. April 1994, Zl. 94/15/0043). Eine rein saldomäßige Betrachtungsweise der Zahlungsverpflichtungen, wie diese in der Eingabe vom 3. März 2006 (siehe Sachverhalt, Tabellen) dargestellt wird…
…dass die Genossenschafter dadurch einen Vorteil erhalten würden, der in wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit einem höheren Kaufpreis für die Milch vergleichbar sei. Durch die gewählte Konstruktion werde dieser Vorteil aber nicht versteuert. Der Grund für diese Vorteilsgewährung beruhe ausschließlich auf der Gesellschafterstellung der Anteilsinhaber. Die von…
6.2 Bewertungsgrundsätze 6.2.1 Allgemeines Rz 2124: Für die Bewertung haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermitteln, auf den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzubauen (siehe Rz 419 ff). Des Weiteren sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu beachten. Dazu gehören…
1.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz…
…aufrecht ist, müssen sowohl hinsichtlich Zinshöhe als auch hinsichtlich Verpflichtungsintensität jene Verhältnisse maßgebend sein, die der (von den Parteien gewollten) ordnungsgemäßen Vertragserfüllung entsprechen. Wenn man für den gegenständlichen Berufungsfall eine - wie von der Amtspartei gefordert - mehr wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzieht, gelangt man auch zum Ergebnis, dass…
…aufrecht ist, müssen sowohl hinsichtlich Zinshöhe als auch hinsichtlich Verpflichtungsintensität jene Verhältnisse maßgebend sein, die der (von den Parteien gewollten) ordnungsgemäßen Vertragserfüllung entsprechen. Wenn man für den gegenständlichen Berufungsfall eine - wie von der Amtspartei gefordert - mehr wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzieht, gelangt man zum Ergebnis, dass die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, KomzlR Edith Corrieri und Walter Supper im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des B und der E, Adresse unbekannt verzogen, vom 8…
…wie bereits erläutert, nicht eine Miteigentümer- oder Anteilseignerstellung, sondern ein auf einen Geldbetrag gerichtetes Forderungsrecht (als Vergütung für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen Kapitals). In wirtschaftlicher Betrachtungsweise liegt sohin ein darlehensähnliches Geschäft vor, dessen Erträgnisse Zinsen sind. Dass auch im Price Waterhouse Coopers -Entwurf…
6.2.2.5.2 Gruppenbewertung Rz 2137: Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung stellen die zulässigen Gruppenbewertungsverfahren dar. Dazu zählen: das Festwertverfahren (siehe Rz 2277 und 2324), die Durchschnittspreisverfahren, gewogene Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2264 ff und 2315), gleitende Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2316 f), die Verbrauchsabfolgeverfahren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den_Senat_2 über die Berufungen der Bw. GmbH und Stille, Wien, vertreten durch StB- GmbH, Wien, gegen die vorläufigen Bescheide des Finanzamtes XY betreffend (Nicht)Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 188 BAO für die Jahre 2000 bis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AB, geb. GebDat, Adresse, vertreten durch Günther Schmidt, Wirtschaftstreuhänder, 2431 Enzersdorf/Fischa, Tulpengasse 29, vom 7. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, vom 12. Juni 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme…
…aufrecht ist, müssen sowohl hinsichtlich Zinshöhe als auch hinsichtlich Verpflichtungsintensität jene Verhältnisse maßgebend sein, die der (von den Parteien gewollten) ordnungsgemäßen Vertragserfüllung entsprechen. Wenn man für den gegenständlichen Berufungsfall eine - wie von der Amtspartei gefordert - mehr wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzieht, gelangt man zum Ergebnis, dass die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der SD, Adr., vertreten durch Dr. Christian Neubauer, Notar, 2130 Mistelbach, Hauptpl. 20, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. April 2003 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr.xxx entschieden: Der Berufung wird…
…Langfristige, formal unverzinsliche oder nicht marktüblich verzinste Verbindlichkeiten sind ab einem Wirtschaftsjahr, das im Jahr 2015 beginnt, marktüblich abzuzinsen, wenn sie in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Zinskomponenten enthalten ("verdecktes Kreditgeschäft"). Diese stellen nicht Anschaffungskosten der Verbindlichkeit, sondern laufenden Zinsaufwand dar (VwGH 23.11.1994, 91/13/0111)…
Im Zuge der Prüfung sei die Bw mehrfach aufgefordert worden, den Sachverhalt näher darzulegen, insbesondere auch im Hinblick auf den vereinbarten Kaufpreis für die R. AG Aktien in Höhe von S 1.000,-- pro Stück, obwohl die Aktien zu diesem Zeitpunkt einen maximalen Kurswert von…
…Fremden abgeschlossene HV-Vertrag lautet nicht auf den Verkauf eines 'Rechts' sondern auf den 'Einkauf in ein Vertretergebiet', worin It. OGH in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Überwälzung einer HV-Ablösezahlung zu verstehen ist. Auch die Rechnung der Fa. Z. lautet nicht auf die Übertragung eines Rechts…
…Februar 2015) um einen Kontokorrentkredit handle, für den keine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen worden sei. Nach Ansicht der Ap. war der offene Saldo (in wirtschaftlicher Betrachtungsweise) dagegen u.a. deshalb als Lieferverbindlichkeit einzustufen, weil Buchungen auf dem normalen Debitorenkonto erfolgten und keine Rückzahlungsmodalitäten vereinbart worden waren…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 30. März 2004 über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bez. und Purkersdorf in Wien, vertreten durch Oberrrat Dr. Walter Klang, betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 1995 und 1996…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des R und der S, vom 8. Februar 2007 gegen die…