…abgabenrechtlichen Beschwerdeverfahren begründet. § 292 BAO bestimmt auszugsweise: "(1) Auf Antrag einer Partei (§ 78) ist, wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens…
…I Nr. 117/2016 lautet auszugsweise: (1) Auf Antrag einer Partei (§ 78) ist, wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne…
… Rechtslage § 292 BAO idF BGBl 117/2016: (1) Auf Antrag einer Partei (§ 78) ist, wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens…
…292 Abs. 1 BAO die Gewährung von Verfahrenshilfe im Einzelfall nicht schon deshalb aus, weil objektiv keine komplexe, besonders schwierige Frage rechtlicher Art vorliegt. In verfassungskonformer Auslegung können zum einen auch besondere Schwierigkeiten bei der Ermittlung des rechtserheblichen Sachverhaltes, also Fragen tatsächlicher Natur, einen Anspruch…
…ergeben sich zweifelsfrei aus dem Gesetz. Diesbezüglich liegt keine ungeklärte Rechtsfrag von grundsätzlicher Bedeutung vor. Die Beurteilung, ob die "zu entscheidenden Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art" aufweisen, folgt der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes (VwGH vom 29. Jänner 2020, Ra 2019/13/0071 und…
…Verfahrenshilfe § 292 BAO (1) Auf Antrag einer Partei (§ 78) ist, wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen…
… 292 Abs. 1 BAO ist auf Antrag einer Partei (§ 78), wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen…
…wurde auf ein weiteres Ermittlungsverfahren diesbezüglich verzichtet. Wie in dem bereits abgeschlossenen Verfahren orientiert sich gegenständliche Beurteilung wiederum an dem Punkt der besonderen Schwierigkeit rechtlicher Art - somit sind die übrigen Voraussetzungen zu vernachlässigen. Den Ausgang betreffend die nunmehrigen Abgabennachforderungen bildeten die Ergebnisse einer Außenprüfung. Die…
…mwN). Dies trifft auch im vorliegenden Fall zu. Die Argumentation ist daher nicht geeignet, eine Rechtsfrage besonderer Schwierigkeit rechtlicher Art aufzuzeigen. Liegen schon die gesetzlichen Voraussetzungen des § 3 Abs 4 FLAG 1967 als lex specialis nicht vor, erübrigt sich eine nähere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach …
…ergeben sich zweifelsfrei aus dem Gesetz. Diesbezüglich liegt keine ungeklärte Rechtsfrag von grundsätzlicher Bedeutung vor. Die Beurteilung, ob die "zu entscheidenden Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art" aufweisen, folgt der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes (VwGH vom 29. Jänner 2020, Ra 2019/13/0071 und…
…vorliegende Verfahren maßgeblichen Bestimmungen des § 292 BAO lauten: (1) Auf Antrag einer Partei (§78) ist, wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des…
… 78) ist gemäß § 292 Abs. 1 BAO, wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten…
…wurde erwogen: § 292 Abs 1 BAO lautet auszugsweise: (1) Auf Antrag einer Partei (§78) ist, wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des…
…00. Erwägungen: § 292 BAO lautet auszugsweise wie folgt: "(1) Auf Antrag einer Partei (§ 78) ist, wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des…
… 292 Abs. 1 BAO ist auf Antrag einer Partei (§ 78), wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen…
…1 BAO idgF BGBl I Nr. 117/2016 ist auf Antrag einer Partei (§ 78), wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens…
…können. Aufgrund einer geringen Pension könne sich die Antragstellerin keinen Rechtsanwalt leisten. II. Rechtliche Würdigung Gemäß § 292 Abs 1 BAO ist auf Antrag einer Partei (§ 78), wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen…
… 292. Auf Antrag einer Partei (§ 78) ist, wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten…
…auf Verfahrenshilfe wurde mit Beschluss des Bundesfinanzgerichts vom 28.11.2024, VH/7100009/2024 abgewiesen, da die im zugrundeliegenden Beschwerdeverfahren zu lösenden Rechtsfragen keine besonderen Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen. Im nunmehr gestellten Antrag auf Verfahrenshilfe, der offenbar in Reaktion auf einen Vorhalt des Bundesfinanzgerichts im…
… 292 Abs. 1 BAO ist auf Antrag einer Partei (§ 78), wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen…